Grundstück & Haus getrennt kaufen vom Bauträger: Grunderwerbsteuer sparen? Vor- & Nachteile
BAU-Forum: Baufinanzierung

Grundstück & Haus getrennt kaufen vom Bauträger: Grunderwerbsteuer sparen? Vor- & Nachteile

Hallo Forum,
wir wollen bei einem Bauträger ein Einfamilienhaus mit Grundstück in Niedersachsenkaufen. Es handelt sich um ein Hintergrundstück. Der Bauträger macht bisher ein sehr seriösen Eindruck.
Nun bot er uns an, dass Haus einschließlich Grundstück und Erschließung nicht zu einem gemeinsamen Festpreis, sondern getrennt jeweils zu einem festen Preis zu kaufen. Die Gesamtsumme soll nicht größer sein als der ursprüngliche Festpreis. Grundsätzlich würde wir dadurch Grunderwerbssteuer sparen? Haben wir durch diese Vorgehensweise auch Nachteile?
Wir haben heute festgestellt, dass auf dem Grundstück größere Wasserlachen stehen. Der Boden ist offensichtlich beim Bau der umstehenden Häuser verdichtet worden. Vorgesehen ist hier eine Regenwasserversickerung! Was passiert, wenn wir Grundstück und Haus und Erschließung vom Bauträger getrennt kaufen und die Regenversickerung nicht funktioniert bzw. realisierbar ist? Wer muss für die Kosten und den Anschluss an das Kanalnetz aufkommen?
  • Name:
  • H.C.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Eine fehlerhafte Vertragsgestaltung kann dazu führen, dass das Finanzamt den getrennten Kauf nicht anerkennt und nachträglich Grunderwerbsteuer auf den gesamten Kaufpreis erhebt.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie ein Einfamilienhaus mit Grundstück von einem Bauträger in Niedersachsen erwerben möchten und der Bauträger Ihnen angeboten hat, Grundstück und Haus getrennt zu kaufen, um Grunderwerbsteuer zu sparen.

    Grundsätzlich ist es möglich, durch den getrennten Kauf von Grundstück und Haus Grunderwerbsteuer zu sparen, da diese nur auf den Grundstückspreis anfällt. Allerdings sollten Sie die Vorgehensweise genau prüfen, um mögliche Nachteile zu vermeiden.

    Wichtige Punkte, die Sie beachten sollten:

    • Festpreis: Stellen Sie sicher, dass sowohl für das Grundstück als auch für das Haus ein Festpreis vereinbart wird.
    • Erschließung: Klären Sie, wer die Kosten für die Erschließung (z.B. Anschluss an Kanalnetz, Wasser) trägt und wie die Regenwasserversickerung geregelt ist.
    • Vertragsgestaltung: Lassen Sie die Verträge (Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag) von einem Anwalt für Immobilienrecht prüfen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen gewahrt werden.
    • 🔴 Gefahr: Achten Sie darauf, dass der Bauvertrag nicht faktisch eine Verpflichtung zum Hausbau auf dem Grundstück beinhaltet, da dies vom Finanzamt als Einheit gewertet werden könnte und die Steuerersparnis entfällt.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Steuerberater und einem Anwalt für Immobilienrecht beraten, um die Vor- und Nachteile in Ihrem konkreten Fall abzuwägen und die Verträge rechtssicher zu gestalten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grunderwerbsteuer
    Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Sie wird vom jeweiligen Bundesland erhoben und beträgt einen bestimmten Prozentsatz des Kaufpreises. Die Höhe variiert je nach Bundesland.
    Verwandte Begriffe: Immobilienkauf, Grundstückskauf, Steuerlast
    Bauträger
    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Grundstücke erwirbt, bebaut und anschließend die bebauten Grundstücke (z.B. Häuser, Wohnungen) verkauft. Der Bauträger übernimmt in der Regel die gesamte Projektentwicklung, von der Planung bis zur Fertigstellung.
    Verwandte Begriffe: Projektentwickler, Bauunternehmen, Immobilienentwickler
    Erschließung
    Die Erschließung umfasst alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um ein Grundstück bebaubar zu machen. Dazu gehören beispielsweise der Anschluss an das öffentliche Straßennetz, die Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasser sowie die Herstellung von Telekommunikationsanschlüssen.
    Verwandte Begriffe: Infrastruktur, Baureifmachung, Ver- und Entsorgung
    Regenwasserversickerung
    Die Regenwasserversickerung ist ein Verfahren, bei dem Regenwasser auf dem Grundstück versickert, anstatt in die Kanalisation abgeleitet zu werden. Dies dient dem Schutz der Umwelt und der Schonung der Ressourcen. Oft ist sie durch kommunale Satzungen vorgeschrieben.
    Verwandte Begriffe: Entwässerung, Niederschlagswasser, Versickerungsanlage
    Festpreis
    Ein Festpreis ist eine im Voraus vereinbarte, feste Summe, die für eine bestimmte Leistung oder ein Produkt zu zahlen ist. Im Bauwesen bedeutet dies, dass der Bauträger oder Handwerker den vereinbarten Preis nicht nachträglich erhöhen kann, es sei denn, es werden zusätzliche Leistungen vereinbart.
    Verwandte Begriffe: Pauschalpreis, Fixpreis, Angebotspreis
    Grundstückskaufvertrag
    Ein Grundstückskaufvertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag, der den Verkauf eines Grundstücks regelt. Er enthält alle wesentlichen Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer, wie z.B. den Kaufpreis, die Zahlungsmodalitäten und die Übergabe des Grundstücks.
    Verwandte Begriffe: Immobilienkaufvertrag, Kaufvertrag, Notarvertrag
    Bauvertrag
    Ein Bauvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Bauunternehmen, der die Errichtung eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage regelt. Er enthält detaillierte Angaben zu den Bauleistungen, den Preisen, den Zahlungsbedingungen und den Bauzeiten.
    Verwandte Begriffe: Werkvertrag, Bauleistungsvertrag, Architektenvertrag

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist der Vorteil, Grundstück und Haus getrennt zu kaufen?
      Der Hauptvorteil liegt in der potenziellen Einsparung von Grunderwerbsteuer, da diese nur auf den Grundstückspreis und nicht auf den Gesamtpreis von Grundstück und Haus anfällt. Dies kann insbesondere bei teuren Neubauten eine erhebliche Summe ausmachen.
    2. Welche Nachteile können beim getrennten Kauf entstehen?
      Mögliche Nachteile sind ein höherer Aufwand bei der Vertragsgestaltung, da zwei separate Verträge (Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag) notwendig sind. Zudem besteht das Risiko, dass das Finanzamt die Konstruktion nicht anerkennt, wenn der Bauvertrag faktisch eine Verpflichtung zum Hausbau beinhaltet.
    3. Wer trägt die Kosten für die Erschließung des Grundstücks?
      Die Kosten für die Erschließung sollten im Vorfeld klar geregelt sein. Üblicherweise trägt der Grundstückseigentümer die Erschließungskosten, es sei denn, im Vertrag ist etwas anderes vereinbart. Klären Sie, ob die Kosten im Grundstückspreis enthalten sind oder separat berechnet werden.
    4. Was ist bei der Regenwasserversickerung zu beachten?
      Die Regenwasserversickerung ist ein wichtiger Aspekt der Grundstücksentwässerung. Klären Sie, ob eine Versickerungsanlage erforderlich ist und wer für deren Installation und Wartung verantwortlich ist. Die örtlichen Bauvorschriften geben Auskunft über die Anforderungen an die Regenwasserversickerung.
    5. Wie wirkt sich ein Bodengutachten auf den Hausbau aus?
      Ein Bodengutachten gibt Aufschluss über die Beschaffenheit des Baugrunds und ist wichtig für die Planung des Fundaments und der Gründung des Hauses. Es kann zusätzliche Kosten verursachen, wenn der Boden beispielsweise nicht tragfähig ist und spezielle Maßnahmen erforderlich sind.
    6. Was passiert, wenn nach dem Grundstückskauf kein Haus gebaut wird?
      Wenn Sie das Grundstück kaufen, ohne verpflichtet zu sein, ein Haus zu bauen, und später entscheiden, kein Haus zu bauen, fällt die Grunderwerbsteuer nur auf den Grundstückspreis an. Es dürfen aber keine Anzeichen dafür vorliegen, dass von vornherein ein Hausbau geplant war, um Steuern zu sparen.
    7. Kann der Bauträger den Hausbau erzwingen, wenn Grundstück und Haus getrennt gekauft werden?
      Nein, der Bauträger kann den Hausbau nicht erzwingen, wenn Grundstück und Haus getrennt gekauft werden und im Grundstückskaufvertrag keine Bauverpflichtung vereinbart wurde. Allerdings sollte der Bauvertrag unabhängig vom Grundstückskaufvertrag sein, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
    8. Welche Rolle spielt der Notar beim getrennten Kauf von Grundstück und Haus?
      Der Notar beurkundet sowohl den Grundstückskaufvertrag als auch den Bauvertrag. Er ist verpflichtet, Sie über die rechtlichen Konsequenzen der Verträge aufzuklären und sicherzustellen, dass beide Verträge rechtsgültig sind. Es ist wichtig, dass Sie dem Notar alle relevanten Informationen mitteilen, damit er Sie umfassend beraten kann.

    🔗 Verwandte Themen

    • Grunderwerbsteuer sparen durch Gestaltung
      Wie man durch geschickte Vertragsgestaltung die Grunderwerbsteuerlast minimieren kann.
    • Bauträgervertrag: Rechte und Pflichten
      Welche Rechte und Pflichten Käufer und Bauträger im Bauträgervertrag haben.
    • Erschließungskosten: Was gehört dazu?
      Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten, die im Rahmen der Erschließung anfallen können.
    • Regenwassermanagement: Pflichten und Möglichkeiten
      Informationen zu den gesetzlichen Vorgaben und technischen Lösungen für die Regenwasserversickerung.
    • Bodengutachten: Notwendigkeit und Kosten
      Warum ein Bodengutachten wichtig ist und welche Kosten damit verbunden sind.
  2. Grunderwerbsteuer: Steuerberater-Empfehlung & BFH-Urteil

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    zur Grunderwerbsteuer
    besser Rat beim Steuerberater einholen. Siehe z.B. :
  3. Grunderwerbsteuer: Finanzamt – Risiko 'Gestaltungsmissbrauch'!

    Das Finanzamt nennt so etwas
    manchmal auch "Gestaltungsmissbrauch"!
  4. Grunderwerbsteuer: Grundstückszustand – Wichtiger als Steuer!

    Nachtrag ... wichtiger als die Grunderwerbssteuer..
    Wenn Sie schreiben, dass der Vorgang so ablaufen soll, wie geschildert, haben Sie am Ende ein bebautes Grundstück. Nach meiner Auffassung unterliegen also Grunderwerb und die Errichtung des Gebäudes der Grunderwerbsteuer.
    Bei aller Fixierung auf die Grunderwerbsteuer sollten Sie aber nicht übersehen, welche Probleme mit dem Zustand des Grundstücks auf Sie zukommen können. Nehmen Sie sich einen Fachmann, der dies auch beurteilen kann.
    Wenn Sie am Anfang Ihres Bautraumes schon versuchen Kosten für den Steuerberater und einen Baufachmann zu sparen, werden Sie sich am Ende wundern, wie mickrig Ihnen die paar € an Grunderwerbsteuer vorkommen.
  5. Grunderwerbsteuer: Verbundenes Geschäft = Steuerhinterziehung?

    verbundenes Geschäft ...
    Um es noch mal ganz klar zu formulieren: Was sie da machen ist ein verbundenes Geschäft, d.h. der Bauträger würde ihnen das Grundstück nie ohne einen Hausbauvertrag verkaufen. Damit sind die beiden Geschäfte verbunden, ergo fällt Grunderwerbssteuer für beides an. Was der Bauträger da macht ist Anstiftung zur Steuerhinterziehung ... soviel zu dessen Seriosität ...
  6. 🔴 Grunderwerbsteuer: Illegale Konstruktion – Risiko!

    lassen Sie das bleiben
    Es ist erstens illegal und zweitens kommt das Finanzamt oft doch dahinter.
    Kenne einen ähnlichen Fall, bei dem dann hinterher doch die Grunderwerbssteuer für Grundstück+Haus in voller Höhe fällig war (weiß der Geier wie das Finanzamt dahintergekommen ist).
  7. Grunderwerbsteuer: Getrennter Kauf NICHT illegal – Konstellation!

    Stopp meine Herren ...
    Stopp meine Herren es ist nicht illegal! Jeder kann Grundstück und Haus separat verkaufen. Es ist auch keine Anstiftung zur Steuerhinterziehung! Es liegt bestenfalls ein Beratungsfehler vor, eventuell auch keiner, das kommt auf die Konstellation drauf an. Zur Frage wie das Finanzamt dahinter kommt: die lesen auch Zeitungen
  8. Grunderwerbsteuer: Finanzamt erkennt verbundenes Geschäft

    Verbundenes Geschäft ...
    Habe selbst auch Grundstück und Haus getrennt gekauft. Trotzdem hat das Finanzamt dies als ein verbundenes Geschäft angesehen.
  9. Grunderwerbsteuer: Betrugsabsicht? Risiko Nachzahlung!

    Steuerhinterziehung ...
    Werte (r) Fragesteller (in)
    ist es wohl nur (Meinung eines Steuerzahlers), wenn Sie den Vertrag in betrügerischer Absicht aufteilen ;-(. Aber wie gesagt, das Finanzamt kriegt das raus und sieht es als Verbundgeschäft und schickt Ihnen dann schon eine Aufforderung zur Nachzahlung☹.
    Zur Versickerung: Was steht denn im Vertrag mit dem BT? Und was hat die Gemeinde genehmigt?
    Ich habe gerade einen Bau, bei dem versickert werden muss und bei dem auch eine Seenlandschaft steht, z.T. wochenlang. Bei drei! Meter Tiefe ist eine sickerfähige Sandschicht. Gemeinde hat ganz klar in den Unterlagen eine Brunnenversickerung!
    Kostet mal eben schlappe 5 TEUROs für Aushub, Brunnen, Kran und Verfüllen!
    Ich kenne hier einige Gegenden, wo Sie eine Versickerung nie genehmigt bekommen!
  10. Grunderwerbsteuer: Vorsatz = Steuerhinterziehung!

    @MoRüBe
    Dann hatte ich mich nicht genau genug ausgedrückt.
    Es ist illegal, Grundstück und Haus mit vordergründig getrennten Verträgen vom selben Bauträger zu kaufen und beim Finanzamt dann nur das Grundstück anzugeben.
    Es ist und bleibt ein Verbundgeschäft und dann muss man beides auch so angeben. Alles andere ist (zumindest versuchte) Steuerhinterziehung und somit illegal.
    (Bauherrenmeinung)
  11. Grundstückskauf: Separate Gründe & Beurkundungskosten sparen

    Das Ganze kann auch ganz praktische Gründe haben ...
    Das Ganze kann auch ganz praktische Gründe haben Bauträger verkauft Grundstück separat, damit er sofort an Kohle kommt (warum wohl? ..🙂 ) andererseits wäre ein Werkvertrag über ein Haus nicht beurkundungspflichtig. Der Interessent spart, wenn man so will die Beurkundungskosten über das Gebäude beim Notar. Zum Thema illegal: das FA fragt zunächst nicht, was von wem gekauft wird. Erst bei den Rechnungen wird es stutzig.
  12. Grunderwerbsteuer: Wirtschaftlicher Zusammenhang = Gesamtsteuer

    Der wirtschaftliche Zusammenhang
    zwischen Grundstücks- und Hausverkauf führt zu Besteuerung der GesAmtsumme. Zunächst erhält das Finanzamt vom Notar eine Ausfertigung des Grundstücksvertrages und stellt Steuerbescheid auf Grundstückspreis aus. Bei Beantragung von z.B. Eigenheimzulage und dem dann vorzulegenden Bauvertrag nimmt Fi-Amt Datenabgleich vor und stellt nachträglich Grunderwerbsteuerbescheid auf Hauspreis aus.
    Hier bei uns hat ein Bauträger in einem (seinem) Baugebiet ca. 20 Bauherren so (falsch) beraten. Das böse Erwachen für die Bauherren kam nach ca. 1  -  1 1/2 Jahren als die Baugelder schon "verbraten" waren. Nachforderungen lagen bei ca. 7.000,- € pro Bauherr ...
    • Name:
    • M.P.
  13. Grunderwerbsteuer: Finanzamt prüft Zusammenhang Bauträger!

    Also bei uns hat
    der Bearbeiter vom Finanzamt direkt angerufen und mich gefragt, ob Grundstücksverkäufer und Bauunternehmer in irgendeinem Zusammenhang stehen (Verkäufer war eine Baugesellschaft, wir haben aber mit einem anderen Bauträger später gebaut). Es war also gertrennt. Bei Ihnen würde das nur funktionieren, wenn das Grundstück einer anderen Person gehört und der Bauträger nur als Vermittler tätig würde. Aber auch darauf würde ich mich nicht verlassen ... das FA prüft gezielt nach!
    Sie können das schon nacheinander kaufen, müssen aber für alles Grunderwerbssteur zahlen.
    Das sind meine Erfahrungen mit dem Finanzamt.
  14. 🔴 Bauträgervertrag: Beurkundungspflicht – Risiko!

    dringend abzuraten
    Von solchen Konstruktionen ist auch deshalb abzuraten, weil beim Bauträgervertrag auch der werkvertragliche Teil beurkundungsbedürftig ist, also notariell beurkundet werden muss. Wo dies unterlassen wird, kann es u.U. zu erheblichen rechtlichen Komplikationen kommen. Außerdem werden bei solchen Gestaltungen oft die Regelungen der Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung) nicht beachtet, was den Bauherren u.U. erheblichen Gefahren aussetzt, so z.B. wenn im Werkvertrag die Vergütung in Abweichung von § 3 MaBV bestimmt wird. Das ist zwar in der Regel unwirksam, aber wenn der Bauherr zunächst einmal davon ausgeht, einen wirksamen Vertrag zu haben und die Unwirksamkeit erst erkennt, wenn er schon zu viel gezahlt hat, kann es für ihn übel ausgehen.
  15. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Grundstück & Haus getrennt kaufen: Grunderwerbsteuer sparen?

    💡 Kernaussagen: Der Thread diskutiert intensiv die Möglichkeit, beim Kauf von Grundstück und Haus von einem Bauträger Grunderwerbsteuer zu sparen, indem man die Verträge trennt. Es wird auf die Risiken von Steuerhinterziehung hingewiesen, die Seriosität des Bauträgers in Frage gestellt und die Wichtigkeit der Prüfung des Grundstückszustands betont. Die Diskussionsteilnehmer teilen ihre Erfahrungen mit dem Finanzamt und geben Ratschläge zur Vorgehensweise.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Grunderwerbsteuer: Grundstückszustand – Wichtiger als Steuer! sollte man sich nicht nur auf die Grunderwerbsteuer konzentrieren, sondern auch den Zustand des Grundstücks prüfen lassen. Ein Baufachmann kann hier wertvolle Unterstützung leisten, um unerwartete Kosten zu vermeiden.

    🔴 Risiko: Mehrere Beiträge, wie z.B. 🔴 Grunderwerbsteuer: Illegale Konstruktion – Risiko!, warnen vor illegalen Konstruktionen zur Steuervermeidung, da das Finanzamt dies oft erkennt und eine Nachzahlung der Grunderwerbsteuer für Grundstück und Haus fordern kann. Dies kann zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

    ✅ Empfehlung: Es wird empfohlen, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um die individuellen steuerlichen Auswirkungen zu prüfen. Der Beitrag Grunderwerbsteuer: Steuerberater-Empfehlung & BFH-Urteil verweist auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs, das relevant sein könnte. Eine professionelle Beratung hilft, Risiken zu minimieren und die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie den Bauträgervertrag sorgfältig und achten Sie auf die Beurkundungspflicht, wie im Beitrag 🔴 Bauträgervertrag: Beurkundungspflicht – Risiko! erwähnt. Andernfalls können erhebliche rechtliche Komplikationen entstehen. Klären Sie alle Details mit einem Fachanwalt für Immobilienrecht, um Ihre Rechte zu schützen.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Interne Fundstellen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Grundstück, Haus". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

    Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Grundstück, Haus" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Grundstück, Haus" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Grundstück & Haus getrennt kaufen vom Bauträger: Grunderwerbsteuer sparen? Vor- & Nachteile
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Grundstück und Haus getrennt kaufen? Steuer sparen?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Grundstück, Haus, Bauträger, Grunderwerbsteuer, sparen, getrennt kaufen, Niedersachsen, Erschließung, Regenwasserversickerung
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. YouTube-Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN
✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼