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Ausnahmeregelung bei Eigenheimzulage
BAU-Forum: Baufinanzierung

Ausnahmeregelung bei Eigenheimzulage

Hallo,
wer von ihnen kann mir sagen welche Ausnahmeregelung es bei Eigenheimzulage gibt wenn das Grundstück größer als 400 Qm ist?
LG Anja
  • Name:
  • anja
  1. keine meine ich

    Die 400 m² Grenze betrifft meine ich eine andere Förderung. Weiß aber nicht, welche. Bei der Eigenheimzulage ist mir da nichts bekannt. Auf den FAQ Seiten der Finanzämter zur Eigenheimzulage habe ich da bisher auch nichts gelesen. Was soll denn da geregelt werden mit der Ausnahmeregelung?
  2. Die 400 m² dürften die Förderung des Landes NRW ...

    Die 400 m² dürften die Förderung des Landes NRW betreffen. Hier gibt es nur die 10 % Toleranzregel. Also ist eine Maximalgröße von 440 m² als Ausnahme möglich. Alles andere ist nach meiner Erfahrung unmöglich. Auch die Argumentation, dass ein Teil des Hauses gewerblich genutzt werden und nicht Wohnzwecken dienen half nicht.
  3. Grundstück oder Wohnfläche?

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Bei der Wohnfläche kann ich mir Förderhöchstgenzen vorstellen. Aber bei der Grundstücksgröße? Jedes zweite Baugrundstück ist größer als 400 m².
  4. 400 m² Grundstück

    Das ist leider wieder so ein Kabinettstück unserer Landesregierung.
    Mit diesem Förderprogramm sollen vor allem kinderreiche Familien unterstützt werden. Aber wie gesagt, maximale Grundstücksgröße sind 400 m², was natürlich gerade bei kinderreichen Familien absoluter Unsinn ist. In Münster gibt es eine Siedlung für kinderreiche Familien die gefördert wurde. Alle Häuser haben praktisch keinen Garten.
    Bei uns im Baugebiet hätte ich Aufgrund der Grundflächen- und Geschossflächenzahl (Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl) nur ein kleines Haus bauen können. Und das mit 3 Kindern und Gewerbeanteil. Nein danke, da haben wir lieber auf die nicht gerade geringe Förderung verzichtet.
    Ach ja, es wurden extra viele Grundstücke mit 400 m² geschaffen, nur das davon bisher nur eines verkauft wurde (von einem älterem Ehepaar).
  5. In NRW

    gibt es tatsächlich die Gundstücksgrößenobergrenze von 400 m² + 10 % Toleranz. Mittlerweile umgehen die Gemeinden diese Vorschrift in den Wohnbauförderungsbestimmungen. Entweder die Gemeinde (wenn Verkäufer) oder der Verkäufer bestätigen, dass kein Grundstück dieser Größe zum verkauf steht, oder das Grundstück wird geteilt. Allerdings so, dass auf der verbleibenden "Restgröße" wegen fehlender Grenzabstände etc. nicht gebaut werden kann. 400 m² Grenze wurde auf Druck der grünen wegen "Flächenverbrauch" eingeführt. Ist im Zusammenhang mit Förderung kinderreicher Familien Schwachsinn. Gerade Familien mit mehreren Kindern werden so auf die kleinsten Grundstücke "gepresst". Gerade in ländlichen Bereichen führt eine solch enge Bebauung dann auch och zu unerwünschten Veränderungen des Ortsbildes. Mal gespannt wann hier eine Änderung erfolgt.
    • Name:
    • M.P.
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