Hallo an das Forum!
Nachdem ich gestern hier in diesem Forum gestöbert habe und auch schon einige Beiträge und Aussagen hierzu gefunden habe, möchte ich hier mal noch ein paar Fragen stellen.
Zu meiner Situation:
Wir (Freundin und ich) bauen das ehemalige Einfamilienhaus (2 Etagen - 1 Wohnung) Ihrer Eltern um. Dabei wird das Haus (Baujahr. 1968) gründlich renoviert und es bekommt an zwei Seiten einen Anbau, sodass sich die Wohnfläche im Erdgeschoss von 90 m² auf 140 m² erhöht und im Kellergeschoss (Einliegerwohnung) von 50 m² auf 90 m². Die beiden bisher miteinander verbundenen Etagen werden getrennt und es entstehen zwei Eigentumswohnungen. Die Eigentumsverhältnisse sind inzwischen auch so, dass meiner Freundin das EGAbk. gehört und Ihren Eltern das KG.
Der Bauantrag wurde 2003 gestellt und genehmigt. Bis Ende dieses Jahres wollen wir fertig sein und dann in das EG einziehen. Die Eltern ziehen dann nach unten in die Einliegerwohnung.
Sowohl bei den Eltern als auch bei meiner Freundin ist noch kein Objektverbrauch vorhanden und auch die Einkommensgrenzen werden eingehalten. Die Investitionssumme beläuft sich insgesamt auf ca. 350.000 €.
Somit gehen wir zumindest von einem Erhalt der Eigenheimzulage über 8 Jahre in Höhe von 1278 € aus und zwar die Eltern für die Einliegerwohnung und meine Freundin für das Erdgeschoss.
Da das Haus vorher einen Verkehrswert von 120.000 € hatte, übersteigen die Investitionskosten ja ganz erheblich den Wert des Gebäudes.
Nun zu meinen Fragen:
1. Kann nun hier schon davon ausgegangen, dass dies vom Finanzamt auch als Neubau angesehen wird?
2. Ist das Finanzamt verpflichtet mir bereits jetzt (vor Fertigstellung) hier eine verbindliche Auskunft zu geben?
Vielen Dank im Voraus für alle Antworten.
Sonnige Grüße
Eigenheimzulage 2003 - Anbau/Umbau/Neubau?!?!?!
BAU-Forum: Baufinanzierung
Eigenheimzulage 2003 - Anbau/Umbau/Neubau?!?!?!
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