Schon mal Sicherungsverlangen nach § 321 BGB durchgeführt?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Schon mal Sicherungsverlangen nach § 321 BGB durchgeführt?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, dass ich als AN vom AG eine Sicherung nach § 321 BGBAbk. verlangen kann? Blosse Vermutungen oder wie ist hier eine Begründung schlüssig?
-
Wirklich § 321 BGB?
Meinen sie wirklich § 321 BGBAbk.? Dies ist eine spezielle Vorschrift, die regelt, dass jemand Aufgrund eines gegenseitigen Vertrages (z.B. Bauvertrag) vorleistungspflichtig ist, also erst seine Leistung zu erbringen hat, bevor er die Gegenleistung erhält, und nach (!) Vertragsschluss erfährt, dass sein eigener Anspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des anderen Teils gefährdet wird.
Dem anderen wird eine Frist gesetzt, binnen derer er Sicherheit leistet (z.B. Bürgschaft) oder seine Leistung "Zug um Zug" gegen die andere Leistung erbringt. Nach ergebnislosem Fristablauf darf der Vorleistungspflichtige vom Vertrag zurücktreten.
Die Voraussetzung der "mangelnden Leistungsfähigkeit" liegt z.B. vor, wenn ein wichtiger Kredit abgelehnt wird, ungedeckte Schecks begeben werden oder das Insolvenzverfahren eröffnet wird.
Es handelt sich immer um eine Einzelfallentscheidung, weshalb ein Vorgehen nach § 321 BGB alleine durch Rechtsanwälte beurteilt werden sollte. Denn wenn sich später herausstellt, dass der andere Vertragspartner doch leistungsfähig war, hat der, der nach § 321 BGB vorgeht, ein ernstes Problem ... deshalb sollten Sie unbedingt sachkundigen Rat anhand Ihres Einzelfalles einholen. -
Herr Dr. Siegel?
Ich selber bin Handwerker. Der Kunde ist ein Bauherr eines Einfamilienhauses. Somit kann ich von ihm keine Sicherung nach § 648 a BGBAbk. verlangen. Ich glaube jedoch (aber nur Aufgrund seines Verhaltens), dass er die Kohle nicht mehr hat. Welche Möglichkeiten bestehen denn sonst so, um meinen Restwerklohn abzusichern, wenn nichts vereinbart ist? -
Ferndiagnose:
Nach 632a BGBAbk. (Werkvertragsrecht) kann der Unternehmer vom Besteller für "in sich abgeschlossene Teile des Werkes Abschlagszahlungen für die erbrachten vertragsmäßigen Leistungen verlangen. " (§ 16 Nr. 1 Abs. 1 VOBAbk./B enthält ähnliche Vorschriften.)
Alternativ gibt es noch die Möglichkeit der sog. Sicherungshypothek des Bauunternehmers nach § 648 BGB: Der Unternehmer kann danach für seine Forderungen aus dem Vertrag die Einräumung einer Sicherungshypothek am Baugrundstück des Bestellers verlangen.
Beide Alternativen setzen allerdings voraus, dass Sie sich entsprechend beraten lassen. Insbesondere die Sicherungshypothek wird selten gefordert, weil das Procedere der Durchsetzung bei Weigerung des Bauherren aufwändig ist und zwingend die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes erfordert.
Können Sie nicht mit Ihrem AG reden und eine Vereinbarung in Richtung kurzfristiger Abschlagszahlungen treffen, die Sie hinsichtlich Ihrer Vorleistungen nicht allzu sehr ins Risiko laufen lassen? -
Dr. Siegel!
Nein, mit dem Bauherren kann man nicht reden. Er besteht darauf, kein Geld mehr zu zahlen.
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "BGB, Sicherungsverlangen". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architekt kündigt, da Vertrauensverhältnis zerstört ist
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - 50 % über Kostenabrechnung
- … ist der Architektenvertrag als Werkvertrag jederzeit vom Auftraggeber kündbar (§ 649BGBAbk.). Einzelne Phasen (Ausschreibung) hat der Architekt vollendet, für diese Phase …
- … Hisnichtlich dieser Leistungen ist der Architekt berechtigt (§ 649 S. 2 BGBAbk.) die vereinbarte Vergütung zu verlangen, er muss sich jedoch dasjenige anrechnen …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Drainage nachträglich unumgänglich - Planungsfehler des Architekten
- … Planung eines Vorhabens nach den anerkannten Regeln der Technik verantwortlich (vgl. BGBAbk.; es muss zum gewöhnlichen Gebrauch geeignet sein und nicht mit Mängeln …
- … zu dem gelangen was Ihre Intention ist, nämlich die Minderung nach BGBAbk., also dem Architekten was aus dem Fleisch schneiden . Dies gelingt …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Baufeldbestimmung bei Nichteinhaltung der Abstandsflächen durch Nachbarn
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Risse im Sockelverputz
- BAU-Forum - Bauen mit Eigenleistungen - BG Bau
- BAU-Forum - Bauen mit Eigenleistungen - BG-Bau schickt nach 3 Jahren Rechnung von 740 €
- BAU-Forum - Dach - Dachtritt, Neigungswinkel, Kaminkehrer
- BAU-Forum - Dach - BMI BRAAS Turmalin mangelfrei verlegt?
- … Es gibt keinerlei Zweifel, dass ein Werk auch bei einem BGBAbk. Vertrag mangelhaft ist, wenn es nicht den allgemein anerkannten Regeln der …
- … Leistung eines Unternehmers ist nach § 633 Abs. 2 Satz 1 BGBAbk. nur dann vertragsgerecht, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. [ ... ] Übli- …
- … ab 2010 anfing zu ändern hinsichtlich der Mangelhaftigkeit von Bauleitungen im BGBAbk. Vertrag - wird der Auftraggeber und mithin der Fragesteller diesen Prozess …
- BAU-Forum - Dach - Montage Stirnbretter
- … Vertrag der Fragesteller als Auftraggeber geschlossen hat. Einen VOBAbk.-Vertrag oder einen BGBAbk.-Vertrag? …
- … Es ist vollkommen unerheblich, ob ein BGBAbk.- oder VOBAbk.-Vertrag vorliegt. Dies insbesondere unter dem Aspekt, ob es sich …
- … Bei einem BGBAbk. Vertrag ist das anders. Da begründet ein Verstoß gegen die Regeln …
- … die richtige Frage um darzustellen warum es in der Mangelbewertung zwischen BGBAbk. und VOBAbk. zu unterscheiden gilt. …
- … Wir haben einen BGBAbk.-Vertrag, im vorliegenden Nachtrag Korrektur Stirnbretter bezieht man sich auf die …
- … Bei einem BGBAbk. Vertrag ist dieser vorstehend genannte Sachverhalt ein klein wenig anders (in …
- … Urteilen der Gerichte zumindest derzeit noch). Sodann die Maßtoleranzen bei einem BGBAbk. Vertrag - von dem ich ausgehe, dass Sie einen derartigen vereinbart …
- … den Minderwert ersetzt zu bekommen. Einen Rückbau werden Sie bei dem BGBAbk. Vertrag sodann es an einer zweiten - mit dem Regelverstoß einhergehenden …
- … die Sauberkeitsschicht hat fehlen lassen. Da ist es egal welcher Vertrag (BGBAbk./VOBAbk.) geschlossen wurde. Und es macht auch überhaupt keinen Sinn, dass …
- … eine Mangelerkennung in technischer Sicht zwischen VOBAbk. und BGBAbk. unterschiedlich sein kann. …
- … Ich habe bislang nicht anderes geschrieben. Natürlich fehlt das, was der unbeteiligte Dritte und neutrale Betrachter von dem Dach sieht. Den optischen Mangel hatte ich ebenfalls bereits angeregt, wenn es denn dann so wäre, dass ein BGB Vertrag vorliegen würde und die Toleranzen überschritten worden wären, was …
- … ohne die negative Beeinträchtigung kein Mangel vorliegt, dies bei einer vorausgegangenen BGBAbk.-Vertragsvereinbarung. …
- … Es ist vollkommen unerheblich, ob ein BGBAbk.A- oder VOBA-Vertrag vorliegt. Dies insbesondere unter dem Aspekt, ob es …
- … es ein paar anderslautende Gerichtsurteile bzw. die gleichen Gerichtsurteile wie beim BGBAbk. Vertrag gibt und davon ca. vier oder fünf an der Zahl, …
- … ohne die negative Beeinträchtigung kein Mangel vorliegt, dies bei einer vorausgegangenen BGBAbk.-Vertragsvereinbarung. [Zitatende] …
- … richtig oder falsch sein. Das hängt aber überhaupt nicht von dem BGBAbk. oder der VOBAbk. ab. …
- … Sieht denn das BGBAbk. KEINE mangelfeie Leistungserbringung vor? Das könnte man nämlich Ihren Auslegungen entnehmen. …
- … ohne die negative Beeinträchtigung kein Mangel vorliegt, dies bei einer vorausgegangenen BGBAbk.A-Vertragsvereinbarung. [Zitatende] …
- … AUCH richtig geliefert WURDEN bzw. vollständig geliefert WURDEN, WENN MAN beim BGBAbk.-Vertrag NEBEN einem BEGANGEGENEN Regelverstoß DEN Mangel AUCH begründen möchte. WIE …
- … richtig oder falsch sein. Das hängt aber überhaupt nicht von dem BGBAbk. oder der VOBA ab. Wo genau (bitte Quellenangabe aus der Fachregel …
- … SO, UND GENAU IN DEM Fall GREIFT DIE Unterscheidung VON BGBAbk. ZU VOBAbk. Vertrag (VON anderen ODER VERALLGEMEINERNDEN fällen habe ICH IM …
- … UND WENN nun EIN BGBAbk. Vertrag vereinbart IST, DER ZUGRUNDE LIEGEN hat ... BRING mir DAS …
- … MIT DEM Regelverstoß EINHERGEHEN, DA DER EINFACHE (BLOß) Regelverstoß BEI einem BGBAbk. Vertrag NOCH KEINEN Mangel begründet. WEIL DER RICHTER wird AUCH Fragen …
- … Sieht denn das BGBAbk. KEINE mangelfeie Leistungserbringung vor? Das könnte man nämlich Ihren Auslegungen entnehmen. …
- … DER Vergangenheit URTEILE HINSICHTLICH DER Bitumendickbeschichtung ZUSTANDE GEKOMMEN, UND DAS IM BGBAbk. Vertrag, DAS BEISPIELSWEISE EINE Dickbeschichtung AUCH BEI DRÜCKENDEM Wasser VERWENDET KEIN …
- … habe IMMER DAVON GESPROCHEN, dass alleine DIE Vermutungshegung, beim ODER IM BGBAbk.-Vertrag, NEBEN DEM Regelverstoß DEN Mangel begründet. …
- … Beeinträchtigung HINAUS läuft. SIE sagen JA DIE Regeln sind EINZUHALTEN IM BGBAbk. Vertrag UND DAS ES AUF EINE weitere SONSTIGE Beeinträchtigung NICHT ANKOMMT. …
- … UND ABER vielleicht ABGEGEBEN UND DAS IN beide Richtungen, VOBAbk. UND BGBAbk. UM DIE UNTERSCHIEDE DARZULEGEN, VON DENEN SIE BEHAUPTEN, dass ES DIE …
- … MAN KANN EIN GERADES Dach UND STIRNBRETT ERWARTEN. WENN ES beim BGBAbk. Vertrag TROTZDEM SCHIEF IST UND ES NICHT BZW; UND dies NICHT …
- … EINE OPTISCHE Beeinträchtigung HINAUS LAUFEN. dies schon DESWEGEN, WEIL ES EIN BGBAbk. Vertrag IST UND ES sodann ES KEINE weitere negative Beeinträchtigung gibt …
- … GREIFENDEN OPTISCHEN Beeinträchtigung. dies sicher DESWEGEN, WEIL AUS Meiner Sicht EIN BGBAbk. Vertrag VORLIEGT, BEI DEM DER REINE Regelverstoß -OHNE EINE DAMIT EINHERGEHENDE …
- … negative Beeinträchtigung (IM BGBAbk. Vertrag) - dies alleine KEINEN Mangel begründet (SO AUCH PROF. DR. …
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "BGB, Sicherungsverlangen" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "BGB, Sicherungsverlangen" oder verwandten Themen zu finden.