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Eigenheimzulage abgelehnt, Bausparvertrag aber darauf ausgelegt
BAU-Forum: Baufinanzierung

Eigenheimzulage abgelehnt, Bausparvertrag aber darauf ausgelegt

Guten Tag,
ich habe eine Frage zu folgender Situation:
Seit 1999 ist mein Mann (und nur er) Eigentümer einer ETW und erhält dafür Eigenheimzulage. Ende 2002 haben wir eine nebenliegende Kleinwohnung hinzugekauft. Wir wollten diese Wohnung gemeinsam erwerben und hätten uns die Finanzierung dieser Wohnung so gewünscht, dass die beiden bei der Hausbank meines Mannes für die erste Wohnung bestehenden Kredite (bzw. einer davon) und der schon vorhandene Bausparvertrag entsprechend aufgestockt würden.
Der Bankberater empfahl uns damals allerdings, dass ich diese Kleinwohnung allein erwerben solle, da ich noch Anspruch auf Eigenheimzulage hätte, während bei gemeinsamem Erwerb der Wohnung die Eigenheimzulage abgelehnt werden würde, weil mein Mann für die erste Wohnung bereits Eigenheimzulage erhält.
Auf ausdrückliche Empfehlung des Bankberaters habe ich also ein eigenes Konto bei der Hausbank meines Mannes "erworben" (es handelt sich um eine Bank, bei der man Anteile erwerben muss, um ein Konto eröffnen zu können), einen auf meinen Namen laufenden Kredit aufgenommen und einen zusätzlichen Bausparvertrag abgeschlossen  -  der durch den Bankberater so berechnet wurde, dass er mittels meiner Zahlungen UND der Eigenheimzulage zum Ablauf des Kredites zuteilungsreif sein sollte.
Nun habe ich  -  immerhin fast 1 Jahr nach Antragstellung  -  inzwischen jedoch eine Ablehnung der für die Kleinwohnung beantragten Eigenheimzulage erhalten mit der Begründung: "Gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 Eigenheimzulagengesetz kann für zwei in räumlichem Zusammenhang belegene Objekte nicht gleichzeitig Eigenheimzulage gewährt werden".
Wir haben die Bausparkasse über die Ablehnung der Eigenheimzulage informiert und nun fordert die Bausparkasse von uns, dass wir sowohl für 2002 wie auch für 2003 den (vom Bankberater) errechneten Eigenheimzulage-Betrag nachzahlen und zukünftig durch höhere monatliche Zahlungen (bisher 125?  -  zukünftig sollen es 200? sein) die fehlende Eigenheimzulage ausgleichen. Außerdem sollen wir eine Sonderzahlung auf den Bausparvertrag leisten, da sich der Zeitpunkt der Zuteilungsreife bereits um mehrere Monate nach hinten verschoben hat.
Für uns entstehen dadurch also weit über 7.000? an Mehrkosten.
Ich habe mich inzwischen über den in der Ablehnung genannten Paragraphen informiert und festgestellt, dass er zum Zeitpunkt der Beratung durch den Banksachbearbeiter gültig war. Also hat uns der Banksachbearbeiter (ob nun absichtlich oder unabsichtlich) falsch beraten. Eigentlich hätte er über diesen Paragraphen doch Bescheid wissen müssen, denke ich. Und das es sich um nebeneinander liegende Wohnungen handelt, haben wir ihm von Anfang an gesagt!
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt? Ich meine, für falsche Beratung müsste doch eigentlich der Bankberater bzw. die Bausparkasse haften, oder nicht?
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe.
MfG
Ulli J.
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