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Eigenheimzulage u. Besitzverhältnisse
BAU-Forum: Baufinanzierung

Eigenheimzulage u. Besitzverhältnisse

Hallo liebe Forumsgemeinde!
meine Partnerin und ich, wir sind nicht verheiratet, wollen noch in diesem Monat ein Haus kaufen. Haus über Bauträger, Fertigstellung in 2004. Es wird kein " Notkauf " sondern wir haben schon das gefunden, was wir möchten ;-)
Nur würden wir gerne natürlich noch noch die bisherige Eigenheimzulage mitnehmen.
Es sieht bei uns allerdings so aus, dass ich diese auf keinen Fall bekomme (Einkommensgrenze ) und meine Partnerin würde diese bekommen.
Nun sind wir bisher davon ausgegangen dass meine Partenrin (wir) die Eigeneheimzulage nur voll bekommen (also die jährlichen 2500 € ) wenn Sie alleinige Besitzerin ist und auch alleine im Grundbuch steht.
Nun kann ja heutzutage sehr viel passieren. Gibt es eine Möglichkeit, dass auch ich in den Genuss des Grundbucheintrages / Besitzverhältnisses komme ohne die volle Eigenheimzulage zu schmälern.
Unsere Beispielrechnung sieht so aus:
a.) Partnerin alleinige Eigentümerin / alleine im Grundbuch
Kaufpreis: 220.000,00 €
Eigenheimzulage min. 5 % der Kaufsumme max. 2500 € / Jahr, da keine Kinder
da 5 % der Kaufsumme mehr ist als der Förderungshöchstbetrag würden wir diesen auch bekommen.
Aber nun unsere hypothetische Rechnung:
Partnerin zu 40 % ich zu 60 % Eigentümer inkl. Grundbucheintrag
bedeutet: meiner Partnerin " gehören " 40 % von 220.000 € somit 88.000 €
5 % von 88000 € sind 4400 €, somit würden wir auch in diesem Fall die Höchstförderung von 2500 € / jährlich bekommen?!
Ist das so möglich , bzw. liegen wir damit richtig?
Für Unterstützung bedanke ich mioch im Voraus!
Gruß
Harald
Gibt es auch ein Modell, wo ich ebenfalls im Grundbuch stehen kann uns Sie trotzedem die volle Eigenheimzulage bekommt?
Gruß
Hardy
  1. Nein,

    sie wird dann nur 40 % der Eigenheimzulage also 1022,- € p.a. erhalten.
    Grüße
  2. Danke für die Antwort, aber nochmal für mich zur Klarheit

    ... habe mir das schon so gedacht, bin aber stutzig geworden, da ja eigentlich, zur Erlangung der vollen Fördersumme von 2500 € pro Nase, eine mind. Bausumme von > 50000 € dagegenstehen muss, somit dachte ich, wenn der Anteil meiner Partnerin an der Gesamtsumme (Gesamtnoten ) des Baus größer dieser 50000 € ist, würde sie " Ihren " Förderhöchstbetrag bekommen.
    Der Fallstrick wird wohl sein, dass es sich nur um ein Gebäude handelt, dass ihr dann auch nur zu 40 % gehört?!
    Gruß
    Harald
  3. Aber nochmal mit dem Steuerberater besprechen

    was ich hier vorschlage: Lassen Sie für sich ein Wohnrecht auf Lebenszeit eintragen und Ihre Partnerin wird Alleineigentümerin. Sollten Sie sich wirklich mal nicht mehr leiden können, müssen Sie immer eine gemeinsame Lösung finden, ähnlich wie bei gemeinsamen Eigentum. Ihre Partnerin wird das Haus nie veräußern können, ohne das Sie der Löschung Ihres Wohnrechtes zustimmen, also eine Lösung herbeigeführt wird, mmit der beide Leben können. Wie das die Finanzämter behandeln weiß nur der Steuerberater, das Geld sollten Sie schon noch investieren!
  4. Bei dem Wohnrecht aber

    beachten, das einer folgenden Finanzierung der Vorrang eingeräumt werden muss.
    Ich würde wenn nur Ihre Frau/Lebensgefährtin Eigentümerin ist auch nur sie als Darlehnsnehmerin in die Verträge nehmen. Das geht natürlich nur, wenn die Bonität der Dame so gut ist, das sie die Finanzierung allein tragen kann!
    Meiner bescheidenen persönlichen Meinung nach, ist genau dieses Beispiel ein weiterer Grund dafür die Eigenheimzulage mindestens zu überarbeiten oder ganz zu streichen.
    Viel Erfolg
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