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Eigenheimzulage: Spezialfrage
BAU-Forum: Baufinanzierung

Eigenheimzulage: Spezialfrage

Auch wenn ich unten relativ pessimistische Gedanken zur Eigenheimzulage vertreten habe (quasi als "worst case".
Folgende Frage:
5/2001 Haus gekauft, war bis 3/2002 vermietet. Bauantrag 12/2001; Genehmigung 3/ 2002. Beginn der Arbeiten 3/2003; Endeder Arbeiten 2003.
Tag der Ummeldung 16.1.2003;Angabe Umzug 14.12.2002
Bauaufwand war wesentlich und prägend (Kosten Umbau ca. 30 % höher als Wert der Altbausubstanz; Wert durch Ansatz für Afa für Vermietung durch Finanzamt anerkant); daraus folgt steuerlich für Eigenheimzulage gilt der Bau als Neubau.
Frage aber jetzt: Förderung ab 2003 Ende der "Herstellung" oder 2002 "Datum laut Ummeldebescheinigung, das allerdings falsch ist, da das Haus in 12/ 2002 noch nicht bewohnbar war. (Beweisproblem)
Kann jemand helfen? Ein"Fehlanzeige" der Finanzierungsprofis, falls sie es lesen wäre auch nett. Steuerberater haben bis jetzt "kommt darauf an, was der Sachbearbeiter sagt" als Lösung vorgeschlagen. Verbindliche Ausakunft beim FA will ich nicht einholen.
  • Name:
  • cladu
  1. wann

    Foto von Joachim Kaehler

    haben sie denn die erste ehz erhalten?
  2. Eigenheimzulage

    Bislang habe ich keine Eigenheimzulage bekommen. Ich bin gerade dabei, den Antrag zu stellen. warum?
  3. Eigenheimzulage

    Hallo Herr Cladu,
    ich hoffe Sie haben Ihren Pessimismus durch meine Antwort verloren :-). Ergänzend noch, auch wenn es nicht hierher gehört, aber der Thread geschlossen ist und es Ihre Frage war: Die Eigenheimzulage würde  -  ihre Abschaffung ab 2004 vorausgesetzt  -  noch die nächsten 10  -  12 Jahre den Bundeshaushalt mit abnehmenden Jahresbeträgen belasten.
    Bevor ich auf Ihre Frage eingehe, noch zur verbindlichen Auskunft. Ist das ein Vorschlag Ihres Steuerberaters?
    Der Förderzeitraum beginnt im Jahr der Fertigstellung. Das können Sie in § 3 des EigZulG nachlesen. Was mich stutzig macht, ist die zögerliche Haltung Ihrer Steuerberater. Hängt sie mit der Frage der Herstellung zusammen? Wenn die Herstellung bejaht wird (über die "Bindungswirkung" könnte man auch noch diskutieren), sollte es eigentlich klar sein.
    Ist nicht nur der Zeitpunkt des Einzugs, sondern eventuell auch der Zeitpunkt der Fertigstellung strittig? Wäre es ein Problem, wenn Einzug und Fertigstellung für das Jahr 2002 angenommen werden? Sicherlich nicht, denn Sie hätten einen Liquiditätsvorteil, gegenüber dem Fall dass die Fertigstellung und Einzug in 2003 angenommen würden. Aber Liquidität, warum stellt sich diese Frage erst im letzten Quartal 2003? Die ersten Eigenheimzulage-Zahlungen hätten doch schon erfolgen können. Ob zwei für 2002 und 2003 oder nur eine für den Fall, dass Fertigstellung und Einzug in 2003 liegen.
    Problematisch wäre es, wenn die die Fertigstellung für 2002 angenommen werden würde, aber der Einzug in 2003. Dann hätten wir die sogenannte Neujahrsfalle, nur max. 7 mal Eigenheimzulage.
    Sind das die Überlegungen Ihrer Steuerberater? Ich sehe das Beweisproblem für die 2002-Variante, 2003 dürfte plausibel sein.
    Viele Grüße
  4. steuerliche Eindeutigkeit

    Danke für die Antwort, zunächst zu meinem "Fall". Die Eigenheimzulage ist anEinkommensgrenzen geknüpft, völlig überraschend hat sich da "ein Fenster aufgetan". D.h., für das Jahr 2002 (+EKAbk. 2001) liegt keine Fördervoraussetzung vor. Für 2003 (+2002) sieht das  -  nach etwas Beeinflussung  -  anders aus. Somit wäre die Folge, wenn 2002 Herstellung beendet war, ein Jahr verloren. In vielen Bspw. ist genau der Fall Herstellun in t; Einzug in t+1 dargestellt. Nirgendwo steht etwas darüber wie es bei Umgekehrtem Fall ist. Unterstellt das FA dann automatisch Herstellung in t?
    Verbindliche Auskunft: Meine Erfahrung und die einiger Steuerberater/ Finanzbeamten aus dem Bekanntenkreis ist, das die Sachbearbeiter alle unterschiedlich vorgehen. Letztlich hängt die Steuerzahlung bei identischem Sachverhalt vom Wissen/ Ermessen des einzelnenBeamten ab. Eine verbindl. Auskunft führt dann zu intensiver Recherche/ Abstimmung mit Kollegen, die bei Grenzfällen eben Aufgrund der Verbindlichkeit erfahrungsgemäß enger ausgelegt wird.
    Bspw. ist Herstellung nicht eindeutig definiert; im Kommentar zum Eigenheimzulage Gesetz heißt es "wenn bewohnbar ist". Was ist das genau? Ein Zimmer, WC + Küche sind fertig, der Rest ist noch untapeziert/ gestrichen? Ist Oberfußboden nötig oder nicht?
    Zur Eigenheimzulage generell:
    Ich bin immer noch skeptisch, ob die Eigenheimzulage die Verhandlungen überlebt. Egal ob Kohle, Argrar, Strom, Schifffahrt usw. (Fast) jeder bekommt irgendwo staatlich Subventionen. Wenn man die alle nicht sofort beschneidet, sondern nurirgendwann in der Zukunft, fehlt das Geldfür eine radikale Steuerreform auf jeden Fall. Somit lässt auch ein eingriff in bestehende Leistungen rechtfertigen, da ja das Argument "zahlt dafür weniger Steuernzieht". Und alle die nichts bekommen, sind sowieso froh, dass bei jemandanders gekürzt wird. Im Landder Neider wird es in der Bevölkerung dafür eher Zustimmung als Ablehnung geben.
    Was ist also vorstellbar? z.B. Abschaffung Eigenheimzulage sofort, Kinderzulage bleibt bestehen (Sozialkomponente); Subventionen werdengleichmäßig prozentual gekürzt (trifft alle gleichmäßig). der Fantasie dedr Politiker sind mal wieder keine Grenzen gesetzt. Fraglich bleibt m.E. der Zeitpunkt, dazuerst die Radikalreform beschlossen sein muss. Ich denke der früheste Termin ist der 1.1.2006. Von daher, danicht planbar, auf jeden Fall Antrag stellen usw. Aber keine Finanzierung drauf aufbauen (nicht mit einrechnen).
  5. Fertigstellung

    In Abschn. 44 EStH ist die Fertigstellung eines Gebäudes definiert. Demnach ist eine Gebäude fertiggestellt, wenn die wesentlichen Bauarbeiten abgeschlossen sind und der Bau so weit errichtet ist, dass der Bezug der Wohnungen zumutbar ist oder dass das Gebäude für den Betrieb in all seinen wesentlichen Bereichen nutzbar ist.
    War Ihr Umzug tatsächlich am 14.12.2002 so ergibt die Vermutung, dass das Gebäude zu diesem Zeitpunkt fertiggestellt war.
    Lediglich ein "behelfsmäßiges" Bewohnen führt nicht zur Fertigstellung, sollte aber beweisbar sein.
  6. aha

    Hallo,
    da hatten Sie aber was Wichtiges vergessen. Kein Wunder, dass ich mich wunderte :-))
    Sie schrieben "Fertigstellung in 2003", was hindert Sie, den Antrag abzugeben. Jetzt verstehe ich auch die zögerliche Haltung des Steuerberaters: Warten Sie doch ab, ob das Finanzamt Rückfragen hat. Anhand der eingereichten Belege dürfte das Finanzamt die "Fertigstellung in 2003" doch feststellen können.
    Viele Grüße
  7. Danke an alle

    ich werde also den Antrag abgeben, undsehen, was passiert. Erfahrungen scheinen mit solch einem Fall leider nicht vorzuliegen. Ich werde mal berichten, wie es ausging.
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