Ich bin leider ziemlicher Laie, habe mich inzwischen durch einige Literatur durchgewühlt, aber keine eindeutige Aussage gefunden. Stimmt es, das die Eigenheimzulage die Baunebenkosten wie Maklergebühr mit abdeckt oder kann ich sie außerdem steuerlich absetzen? Es handelt sich um ein selbst genutztes Haus, keine Vermietung!
Auch wenn die Frage vielleicht nicht tiefgehend ist hoffe ich doch auf eine kurzfristige Antwort!
Ich bedanke mich schon jetzt für die Mühe!
Gruß
Torsten
Steuerliche Absetzung der Maklerprovision trotz Eigenheimzulage
BAU-Forum: Baufinanzierung
Steuerliche Absetzung der Maklerprovision trotz Eigenheimzulage
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Maklerprovision
Hallo Torsten,
die Maklerprovision für die Vermittlung eines bebauten oder unbebauten Grundstücks zählt zu den Anschaffungsnebenkosten und somit in der Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage enthalten. Bei Vermietung wäre sie in der Bemessungsgrundlage für die Abschreibung enthalten.
Bei Selbstnutzung liegt keine Einkünfteerzielungsabsicht vor.
Viele Grüße -
Dankeschön
Vielen Dank für die umfangreiche Antwort!
Gruß
Torsten
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