Grunderwerbsteuer & Notarkosten: Nur auf Grundstück bei getrenntem Kauf von Haus & Land?
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Grunderwerbsteuer & Notarkosten: Nur auf Grundstück bei getrenntem Kauf von Haus & Land?

Hallo!
Ich bin immer noch verschiedene Angebote am prüfen. Noch mal kurz zur Info: Bin auf der Suche nach einem Reihenhaus + Grundstück.
Einer der Anbieter (Vermittler) hat nun ein Angebot gemacht. Das Grundstück wird von einer Firma verkauft und das Haus von einer anderen Firma (Bauträger) gebaut. Dies hat laut dem Anbieter den Vorteil, dass wir nur für das Grundstück die Grunderwerbssteuer und Notargebühr bezahlen müssen.
Ist dieses korrekt?
Was ist mit den Nachteilen? Muss ich dann in den Monaten wo noch kein Haus steht schon für das Grundstück die Kosten wie Grundsteuer, Straßenreinigung, Kanalisation usw. bezahlen?
Wäre ich schon für das Grundstück verantwortlich (z.B. für eine wilde Müllhalde usw.)
Also: Lohnt sich das für mich wirklich?
Danke für die Antworten
Ingo Prochazka
  • Name:
  • Ingo Prochazka
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie ein Reihenhaus mit Grundstück suchen und ein Angebot vorliegt, bei dem Grundstück und Haus von unterschiedlichen Firmen verkauft werden. Dies kann Auswirkungen auf die Grunderwerbsteuer und Notarkosten haben.

    Grunderwerbsteuer: Grundsätzlich fällt Grunderwerbsteuer auf den gesamten Kaufpreis an, also auf Grundstück und Haus. Wenn jedoch Grundstück und Haus von unterschiedlichen Verkäufern erworben werden (getrennte Verträge), kann die Grunderwerbsteuer nur auf den Grundstückspreis anfallen. Dies ist aber von der Gestaltung der Verträge und der tatsächlichen Durchführung abhängig.

    Notarkosten: Die Notarkosten richten sich nach dem Wert des beurkundeten Geschäfts. Wenn nur der Grundstückskaufvertrag notariell beurkundet wird, fallen die Notarkosten auch nur auf diesen an. Für den Hausbauvertrag können separate Notarkosten entstehen, wenn dieser ebenfalls notariell beurkundet wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Vertragsgestaltung von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt prüfen, um die steuerlichen Auswirkungen und Notarkosten optimal zu gestalten. Klären Sie auch, ob eine sogenannte "wirtschaftliche Einheit" zwischen Grundstück und Haus besteht, was die steuerliche Behandlung beeinflussen kann.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Grunderwerbsteuer
    Eine Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie anfällt. Sie ist je nach Bundesland unterschiedlich hoch und wird auf den Kaufpreis erhoben.
    Verwandte Begriffe: Grundsteuer, Umsatzsteuer, Immobiliensteuer
    Notarkosten
    Gebühren, die für die notarielle Beurkundung von Verträgen (z.B. Kaufverträge) anfallen. Sie sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt und richten sich nach dem Wert des Geschäfts.
    Verwandte Begriffe: Gerichtskosten, Beurkundungsgebühren, Rechtsberatungskosten
    Grundbuch
    Ein öffentliches Register, in dem alle Grundstücke und die damit verbundenen Rechte (z.B. Eigentumsverhältnisse, Belastungen) verzeichnet sind. Der Eintrag ins Grundbuch ist für den Eigentumsübergang erforderlich.
    Verwandte Begriffe: Grundschuld, Eigentümer, Belastung
    Bauträger
    Ein Unternehmen, das Grundstücke erwirbt, bebaut und die Gebäude anschließend verkauft. Bauträger übernehmen oft die gesamte Planung und Durchführung von Bauprojekten.
    Verwandte Begriffe: Bauherr, Architekt, Generalunternehmer
    Reihenhaus
    Ein Haus, das zusammen mit anderen Häusern eine Reihe bildet und durch gemeinsame Seitenwände verbunden ist. Reihenhäuser sind oft eine kostengünstige Alternative zum freistehenden Einfamilienhaus.
    Verwandte Begriffe: Doppelhaushälfte, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus
    Wirtschaftliche Einheit
    Ein Begriff aus dem Steuerrecht, der eine enge Verbindung zwischen verschiedenen Wirtschaftsgütern (z.B. Grundstück und Gebäude) beschreibt. Wenn eine wirtschaftliche Einheit vorliegt, werden diese Güter steuerlich zusammen behandelt.
    Verwandte Begriffe: Steuerliche Behandlung, Bewertung, Zusammenveranlagung
    GNotKG
    Das Gerichts- und Notarkostengesetz, das die Gebühren für Gerichte und Notare regelt. Es legt fest, welche Kosten für bestimmte Amtshandlungen (z.B. Beurkundungen, Eintragungen) anfallen.
    Verwandte Begriffe: Gebührenordnung, Kostenverzeichnis, Honorar

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Fällt Grunderwerbsteuer auch auf den Hausbau an?
      Grundsätzlich ja, wenn Grundstück und Haus als wirtschaftliche Einheit betrachtet werden. Bei getrennten Verträgen kann die Steuer nur auf den Grundstückspreis anfallen, dies sollte aber rechtlich geprüft werden.
    2. Wie hoch sind die Notarkosten beim Grundstückskauf?
      Die Notarkosten richten sich nach dem Kaufpreis des Grundstücks und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Sie betragen in der Regel etwa 1-1,5% des Kaufpreises.
    3. Was bedeutet "wirtschaftliche Einheit" bei Grunderwerbsteuer?
      Eine wirtschaftliche Einheit liegt vor, wenn Grundstück und Hausbauvorhaben eng miteinander verbunden sind, z.B. durch einen einheitlichen Bebauungsplan oder eine enge zeitliche Abfolge der Verträge. In diesem Fall wird die Grunderwerbsteuer auf den Gesamtwert erhoben.
    4. Kann ich die Grunderwerbsteuer umgehen?
      Eine vollständige Umgehung ist schwierig, aber durch geschickte Vertragsgestaltung (z.B. getrennte Verträge für Grundstück und Haus) kann die Steuerlast unter Umständen reduziert werden. Dies sollte aber immer rechtlich geprüft werden.
    5. Was ist der Unterschied zwischen Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?
      Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie an. Die Grundsteuer ist eine jährlich zu zahlende Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Immobilien.
    6. Welche Kosten fallen neben Grunderwerbsteuer und Notarkosten beim Immobilienkauf an?
      Weitere Kosten können z.B. Maklerprovision, Kosten für die Eintragung ins Grundbuch, Gebühren für die Löschung von Grundschulden und eventuell Finanzierungskosten sein.
    7. Was passiert, wenn ich die Grunderwerbsteuer nicht zahle?
      Wenn die Grunderwerbsteuer nicht gezahlt wird, kann das Finanzamt Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten und die Eintragung des Käufers ins Grundbuch verweigern.
    8. Gibt es Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer?
      Nein, es gibt in der Regel keine Freibeträge bei der Grunderwerbsteuer. Allerdings können in einigen Bundesländern Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen (z.B. Familien mit Kindern) gewährt werden.

    🔗 Verwandte Themen

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      Möglichkeiten zur Reduzierung der Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf.
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    • Grundbuch Eintragung
      Der Ablauf und die Bedeutung der Eintragung ins Grundbuch.
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      Wichtige Punkte, die bei der Prüfung eines Bauträgervertrags zu beachten sind.
    • Finanzierung des Hauskaufs
      Verschiedene Finanzierungsmodelle und ihre Vor- und Nachteile.
  2. Grunderwerbsteuer sparen: Abhängigkeit entscheidend!

    Sparen ist möglich, aber: Eigentum verpflichtet ...
    Guten Tag Herr Prochazka,
    nach meiner Laienmeinung ist die Aussage des Anbieters korrekt. Wenn zwischen Kaufvertrag für das Grundstück und dem Werklieferungsvertrag für das Haus KEIN Zusammenhang wirtschaftlicher Art (gegenseitige Abhängigkeit) besteht, können Sie u.U. sehr viel Geld sparen.
    Die Nachteile haben Sie sehr schön aufgezählt. Klar, wem was gehört, der muss löhnen, Putzen, pflegen usw. (Wer soll es denn sonst bezahlen, wenn nicht der im Grundbuch eingetragene Eigentümer?)
    Ob sich das für Sie lohnt? Das hängt ja auch mit der Gesamtfinanzierung zusammen. Dazu haben Sie allerdings noch keine Ausführungen gemacht. Wenn Sie bei einer Bank "nur" die Finanzierung für das Grundstück hinkriegen, für ein Haus aber nicht, sollten Sie das vorher schon mal überlegen, bzw. Gespräche mit denen führen, die Ihnen den Kredit geben. Oder einem zuverlässigen Finanzierungsberater.
    Gruß
    kf
  3. 🔴 Grunderwerbsteuer-Falle: Finanzamt erkennt Zusammenhang!

    Meinen Sie das Finanzamt ist blöd? ...
    Meinen Sie das Finanzamt ist blöd? die lesen auch Angebote. Und schwuppdiwupp ist der Zusammenhang hergestellt. Dann kommt der Bescheid und die Beweislast liegt bei Ihnen. Beim ersten Mal glaubt man es noch aber beim zweiten Mal nicht mehr. Wer derartiges kauft, begibt sich immer in diese Gefahr. Viel Glück und viele Grüße ...
  4. 🔴 Steuerhinterziehung: Risiko bei Grunderwerbsteuer-Sparmodell

    Ja, könne Sie machen, planen Sie aber statt der Grunderwerbssteuer die Strafe
    wegen Steuerhinterziehung ein und überweisen diese freiwillig innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung beider Verträge an Ihr Finanzamt. Vergessen Sie nicht mitzuteilen von wem Sie den tollen Tipp haben!
  5. ⚠️ Unseriöse Angebote: Spartrieb vs. logisches Denken

    Sie machen sich Sorgen um ein paar Mark Grundsteuern
    dabei droht der Spartrieb Ihr Zentrum für logisches Denken zu unterdrücken.
    Die weitere Geschichte wäre doch sicher, Baumaterial ohne Mehrwertsteuer und ein paar osteuropäische Nachbarn für 1,50 € die Stunde, zwar mit viel Fleiß, aber ohne Arbeitserlaubnis, auf billig organisierten, morschen Gerüsten rumturnen zu lassen.
    Schützen Sie sich selbst vor so unseriösen Angeboten. Es gibt genug seriöse Anbieter, welche Ihnen für Ihr gutes Geld auch eine gutes Objekt liefern.
    Außerdem wären Sie durch den/die Anbieter auch erpressbar. Dann versuchen Sie mal, eine Mängelrüge durchzusetzen.
  6. Grunderwerbsteuer: Unabhängige Anbieter üblich?

    Also ...
    wie ich jetzt aus den letzten Einträgen herauslese ist dieses keine gängige Praxis?!
    Aber trotzdem sind es ja tatsächlich zwei verschiedene Anbieter die unabhängig voneinander (laut Vermittler) das Grundstück und den Bau anbieten. Aber Aufgrund des Proteststurmes werde ich mich wohl nächste Woche lieber an unser Finanzamt wenden und mich wohl genauer informieren.
    • Name:
    • Ingo Prochazka
  7. Grunderwerbsteuer: Gestaltung gängige Praxis bei Gewerbe

    Gängige Praxis
    Hallo Herr Prochazka,
    die Steuerung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer ist gängige Praxis  -  zumindest bei gewerblichen Investoren. Auch ich bin privat selbstverständlich so vorgegangen  -  geht es doch immerhin schnell um einen 5-stelligen Betrag an Grunderwerbssteuer, dem man lieber in den Hausbau selbst investiert. Das Finanzamt verlangt nach Kauf des Grundstückes eine Erklärung zur Bebauung. Wenn Sie das Grundstück bei "A" kaufen, dem Notarvertrag keine Bauverpflichtung zu entnehmen ist und Sie erst nach Grundstückskauf den Hausbauer suchen und schließlich mit "B" einen Bauvertrag schließen, handelt es sich steuerrechtlich um zwei unabhängige Vorgänge. "B" und "A" dürfen allerdings nicht in irgendeiner Weise verbunden sein. Die Rechtsprechung hierzu ist eindeutig. Angesichts der finanziellen Relevanz dieser Frage sollten Sie sich bei einem Notar kundig machen. Das Honorar hierfür macht sich schnell bezahlt.
    Und nur kurz zu der Polemik eines Vorschreibers: Hier geht es nicht bloß um "ein paar Mark", sondern um Liquidität, über die der durchschnittliche Bauwillige nur begrenzt verfügt. Und zu den Polen: Ich hoffe Aufgrund meiner beruflichen Erfahrungen mit den ach so qualifizierten deutschen Handwerksmeistern, dass die polnischen Handwerker die Chancen des EU-Beitrittes ihres Landes nutzen und zum Qualitätswettbewerb in unserem fragwürdigen Baumarkt beitragen ...
  8. Finanzierung: Grunderwerbsteuer als Knackpunkt vermeiden

    @Dr. Siegel
    Es bleibt aber dabei: Wem die Grunderwerbssteuer das Genick bei der Finanzierung bricht, sollte im eigenen Interesse die Finger vom Hausbau lassen. Die 3,5 % kommen mit Sicherheit auch an anderer Stelle nochmals dazu.
    Im übrigen würde ich nicht Grundstück und Haus vom selben Vermittler kaufen, wenn die Grunderwerbssteuer aufs Haus entfallen soll, denn nicht nur der Erwerber, sondern auch der Vermittler bekommt vom FA einen Fragebogen, und hier reichen schon wirtschaftliche Beziehungen des Vermittlers zu beiden Firmen, um die Konstruktion gehörig ins Kippen zu bringen! Habe so einen Bogen selbst schon mal ausfüllen müssen obwohl wirklich nur das Grundstück vermittelt wurde!
  9. Steuerlichen Rat einholen: Sensibilisierung ist wichtig!

    Überzeichnen ist manchmal nötig
    das erlebe ich gerade bei einem aktuellen Fall.
    Mir geht es einzig und allein darum, den Fragesteller zu sensibilisieren.
    Er will steuerlichen Rat in Anspruch nehmen.
    Das halte ich für einen guten Weg.
  10. Finanzamt-Ergebnis: Recherche-Ergebnisse bitte teilen!

    was hat das Finanzamt denn nun gesagt?
    Verraten Sie uns bitte das Ergebnis Ihrer eigenen Recherche beim für Sie zuständigen Finanzamt? Danke!
  11. ✅ Finanzamt bestätigt: Getrennter Kauf rechtens, aber...

    Anruf beim Finanzamt
    Ja, gerne.
    Ein Anruf beim Finanzamt ergab eigentlich dass was hier schon mitgeteilt wurde:
    Die o.g. Vorgehensweise ist bekannt und auch rechtens. Ich wurde noch einmal darauf hingewiesen dass nach dem Grundstückkauf der Bauträger noch frei ausgewählt werden kann, daher der Grundstückskauf unabhängig vom Bauträger sein muss.
    Natürlich habe ich auch meine Bedenken geäußert. Info vom Finanzamt:
    Nach einem solchen Kauf wird das Finanzamt standardmäßig noch einmal bei Käufer und Verkäufer nachhaken. Die Beweispflicht einer eventuellen Verknüpfung zwischen Grundstücksanbieter und Bauträger liegt aber beim Finanzamt. Natürlich muss der Kaufvertrag für das Haus nach dem Kaufvertrag für das Grundstück unterzeichnet werden.
    Gruß
  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Grunderwerbsteuer & Notarkosten sparen beim Hauskauf?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Möglichkeit, Grunderwerbsteuer und Notarkosten zu sparen, indem man Grundstück und Haus von verschiedenen Firmen kauft. Es wird diskutiert, ob diese Vorgehensweise legal ist und welche Risiken bestehen. Einigkeit herrscht darüber, dass das Finanzamt den Sachverhalt genau prüft und ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Käufen vermieden werden muss. Die Teilnehmer raten zur Vorsicht und empfehlen, sich vorab beim Finanzamt zu informieren.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag 🔴 Grunderwerbsteuer-Falle: Finanzamt erkennt Zusammenhang! wird darauf hingewiesen, dass das Finanzamt Angebote genau prüft und einen Zusammenhang zwischen Grundstücks- und Hauskauf schnell herstellen kann. Dies kann zu einer nachträglichen Festsetzung der Grunderwerbsteuer führen.

    💰 Kosten: Mehrere Teilnehmer betonen, dass die Grunderwerbsteuer zwar eine erhebliche Summe darstellen kann, aber nicht der einzige Kostenfaktor beim Hausbau ist. Wer aufgrund der Grunderwerbsteuer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, sollte den Hausbau generell überdenken (siehe Finanzierung: Grunderwerbsteuer als Knackpunkt vermeiden).

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag ✅ Finanzamt bestätigt: Getrennter Kauf rechtens, aber... fasst die Auskunft des Finanzamtes zusammen: Die Vorgehensweise ist bekannt und grundsätzlich rechtens, solange der Grundstückskauf unabhängig vom Bauträger erfolgt und der Käufer den Bauträger frei wählen kann. Die Beweispflicht liegt jedoch beim Käufer.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor dem Kauf von Grundstück und Haus sollte man sich unbedingt beim zuständigen Finanzamt informieren und sich die rechtliche Zulässigkeit der Vorgehensweise bestätigen lassen. Es ist ratsam, alle Verträge sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass kein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Grundstücks- und Hauskauf besteht. Eine frühzeitige Beratung durch einen Steuerberater oder Fachanwalt für Immobilienrecht ist empfehlenswert.

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