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Zusatzkosten bei Immobilienkauf
BAU-Forum: Baufinanzierung

Zusatzkosten bei Immobilienkauf

Wie allgemein bekannt, fallen beim Kauf einer Immobilie ca. 5 % vom Kaufpreis für Notarkosten, Steuern und Gerichtskosten an. Wie ist es möglich diese Kosten möglichst gering zu halten. In meinem Fall handelt es sich um den Kauf einer Doppelhaushälfte. Ist grundsätzlich eine Trennung zwischen Grundstückskauf und Immobilie möglich, damit nur Kosten für den Grundstückskauf anfallen? Soll ich schon von Anfang an sämtliche Eigenleistungen abziehen, bzw. Zusatzwünsche erst später angeben, um so den Kaufpreis möglichst niedrig zu halten.
Wie ist es möglich hier viel Gels einzusparen?
  • Name:
  • Alexander Bichler
  1. Kaufen Sie neu, ...

    Kaufen Sie neu,, oder gebraucht? Alles vom Bauträger oder Haus und Grundstück getrennt?
  2. Bei der Grunderwerbssteuer

    (3,5 %) kann man besonders reinfallen, wenn als Bemessungsgrundlage Grundstück + Haus genommen werden. Das ist der Fall, wenn bereits ein Haus auf dem Grundstück steht, oder wenn Haus- und Grundstückskauf (Hauskauf, Grundstückskauf) nicht als unabhängige Verträge entstanden. Z.B. der Bauträger errichtet auf einem zu teilenden Grundstück fünf Doppelhäuser und sie kaufen eins davon. Dann wird die Steuer auf beides erhoben. Kaufen sie ein Grundstück vom freien Markt und vereinbaren mit einem Architekt/Bauträger den Hausbau, sind das unabhängige Geschäfte und die Steuer wird nur auf das Grundstück erhoben.
    Für die Notarkosten für den Grundstückskauf gilt denke ich das selbe (bin mir aber nicht ganz sicher), bei der Bestellung der Grundschuld hängt es von der Summe ab. Kosten für den Bauantrag wird nach der Rohbausumme bemessen. Und beim Vermesser geht es nach Grenzlänge, Eckpunkten.., da haben sie keinen Einfluss (licence to print: money).
    Wie gesagt, bei der Grunderwerbssteuer haben sie die größte Möglichkeit Kosten zu sparen (Allein das kann schon ein Grund sein, mit Architekt zu bauen :-).
  3. Danke für die Info

    Es handelt sich um eine Doppelhaushälfte, die zusammen mit dem Grundstück verkauft wird. So wie ich das verstanden habe ist also eine Trennung nicht möglich.
    Schade, das kostet dann einen ganzen Haufen Geld!
  4. @H. Kuner: Ehrenrettung für das vermessende Gewerbe

    Hallo Herr Kuner,
    wenn ich nur mal das Beispiel unserer Grundstücksteilung anbringen darf um zu verdeutlichen, dass auch der Vermessungsingenieur ein gewisses unternehmerisches Risiko trägt:
    Erster Vermessungstermin musste nach einer halben Stunde wegen sintflutartiger Regenfälle abgebrochen werden.
    Dann stellte sich heraus, dass Aufgrund von Auffüllungen alle fünf zu suchenden Grenzsteine in ca. 1 m Tiefe lagen, dementsprechend mussten 7 Punkte neu eingemessen und gesetzt werden.
    Ich habe die Vermesser nicht beneidet. Und da die Gebühr Aufgrund der einzumessenden Punkte und der Grenzlänge von vornherein feststand, gab es auch nichts mehr für die Mehrarbeit. Ich hätte jedenfalls nicht gern nach Stundenlohn abrechnen wollen ...
    • Name:
    • Herr Wahrmann
  5. Grundstück und Haus getrennt

    Wir haben mit Bauträger gebaut und trotzdem das Grundstück abgetrennt davon beurkunden lassen. Damit haben wir Notarkosten und Grunderwerbssteuer gespart. Das war übrigens ein Vorschlag des Notars.
  6. wer war der Eigentümer des Grundstücks?

    auch der Bauträger? Dann geht das normalerweise so nicht.
  7. Notar

    Hallo,
    Ergänzung zu Werner Aselmeyer:
    Wann war das?
    Den Notar haben Sie ausgesucht?
    Welche Art von Verträgen waren dies? Kaufvertrag für das Grundstück ist klar, aber der andere?
    Sie sind umfassend über die Vor- und Nachteile (Vorteile, Nachteile) der getrennten Verträge aufgeklärt worden?
    Haben Sie den Grunderwerbsteuerbescheid schon erhalten bzw. den Fragebogen?
    Viele Grüße
  8. Hallo

    der Eigentümer des Grundstückes war eine Erbengemeinschaft. Der Bauträger hat 4 Häuser darauf geplant. Er hat zwar Grundstück und Haus zusammen angeboten, wir waren aber informiert, dass das Grundstück allein beurkundet wird, das war Ende 2001. Den Notar haben wir nicht selbst ausgesucht, wir vermuten, das war die Erbengemeinschaft. Wir wurden auch vom Notar umfassend aufgeklärt. Da die Erben das Grundstück nur komplett verkaufen wollten, haben wir erst einen Kaufvertrag und später eine Teilungserklärung gemacht. Die Grunderwerbssteuer ist bezahlt und den Fragebogen hatten wir auch schon.
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