ich habe da wohl die Komplexität unseres Bürokratismus etwas unterschätzt und komme nicht so recht weiter ...
Ich plane, ein Einfamilienhaus (Baujahr 1986, in RLP) zu kaufen, dieses nach dem Kauf zu unterteilen, sodass zwei Wohneinheiten draus werden, und eine davon zu vermieten, die andere selbst zu nutzen.
Um die zwei Wohnungen zu separieren, ist nicht viel zu tun, es müssen lediglich zwei Trennwände eingezogen werden, die die Wohnungen dann vom gemeinsamen Treppenhaus abtrennen (und so Kleinkram wie Wasserzähler, ...). Muss ich hierfür Bauanträge stellen, eine Abgeschlossenheitserklärung machen, oder ähnliches? Wie wird ein Einfamilienhaus zum Zweifamilienhaus?
Ich möchte natürlich auch möglichst viel Steuern sparen. Dazu hat mir mein Steuerberater geraten, zwei getrennte Darlehen aufzunehmen. Der vermietete Teil sollte zu 100 % finanziert werden, das Darlehen eventuell mit Disagio sein und die Tilgung soll in eine Lebensversicherung eingezahlt werden. Beim selbstgenutzten Teil wird ein einfaches Annuitätendarlehen verwendet und mein Eigenkapital wird komplett für diesen Teil verwendet. Die Bank (eine Bank für beide Darlehen) würde da mitspielen.
Jetzt muss es natürlich auch eine Zuordnung der Darlehen zu den beiden Wohneinheiten geben. Man sagte mir, dass man die Zuordnung einfach im Notarvertrag deklarieren kann (vgl. z.B. auch Urteil des BFH, Az. IX R 65/00, siehe
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand seine Erfahrungen zu dem Thema mitteilen könnte ...
Viele Grüße,
Andreas Berg.