Wir haben stattdessen angeboten, ihm die Finanznachweise in Form von Barmitteln und Darlehenszusagen zu zeigen - will er aber bisher nicht. Statt "Selbstschuldnerische Bürgschaft" würde der Bauträger auch die jetzige Einzahlung auf ein neues Sparbuch auf seinen Namen akzeptieren, über das wir nur gemeinsam verfügen können. Angeblich macht der Bauträger dies mit seinen Kunden immer so und hat bisher noch nie die Sparsumme in Angriff genommen, sondern dem Kunden das Sparbuch immer bei (nach?) der letzten Rate wieder zurückgegeben.
Ist das gängige Praxis oder hat es einen Haken?
Wir bekommen im Gegenzug vom Bauträger keine Fertigstellungsbürgschaft oder Gewährleistungsbürgschaft. In der VOB/B § 17 habe ich nur was zur solchen Fertigstellungs- und Mängelbeseitigungsbürgschaften gefunden - nichts von einer Finanzierungsbestätigung als Selbstschuldnerische Bürgschaft oder per Sperrkonto.
Was bringt uns eine Finanzierungsbestätigung in Form einer Selbstschuldnerischen Bürgschaftschaft? Kostet uns (?) doch nur Gebühren und bei der Einzahlung ins Sparbuch gegen uns die Zinsen verloren, die wir sonst beim Festlegen auf 9 Monate bekommen würden.
Sind wir da zu pingelig oder zu vorsichtig?
Wir sehen da auch für den Bauträger keine Vorteile, weil er nicht ohne unser Zustimmung an das Sparbuch gehen könnte. (Die genauen Verfügungsbedingungen kennen wir noch nicht.
Vor einiger Zeit gab es schon mal 'ne Diskussion in ähnlicher Richtung: