Bürgschaft bei Baufinanzierung: Risiken für Lebensgefährtin, Rechte & Pflichten?
BAU-Forum: Baufinanzierung
Bürgschaft bei Baufinanzierung: Risiken für Lebensgefährtin, Rechte & Pflichten?
ich suche dringend Rat zu folgendem Sachverhalt:
Frau X lebt mit ihrem Lebensgefährten Y in dessen Haus (laut Grundbuch ist er Alleineigentümer). Für das Haus läuft ein Finanzierungsvertrag zwischen Hr. Y und der Bank. Die monatlichen Raten werden derzeit schon von Frau X mitfinanziert. Für diesen Vertrag hat jedoch seinerzeit die Ex-Freundin des Hr. Y gebürgt. Diese möchte aus der Bürgschaft heraus. Die Bank würde dem zustimmen, wenn statt dessen Frau X als Bürge eintreten würde. Diese möchte im Gegenzug natürlich auch Miteigentümer werden oder sonst irgendwie abgesichert sein. Welchen Vertrag müssen hierzu Frau X und ihr Lebensgefährte abschließen? Sollte sie überhaupt bürgen? Muss sie bei Miteigentum dann nochmal Grunderwerbsteuer zahlen?
Danke schon mal im Voraus
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Eine Bürgschaft kann existenzbedrohend sein, wenn die Raten nicht mehr bedient werden können.
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Ich verstehe, dass Frau X für die Baufinanzierung ihres Lebensgefährten Y bürgen soll, obwohl er Alleineigentümer des Hauses ist. Das ist ein komplexes Thema mit einigen Risiken.
🔴 Gefahr: Eine Bürgschaft ist eine weitreichende Verpflichtung. Frau X haftet im schlimmsten Fall mit ihrem gesamten Vermögen, wenn Herr Y die Raten nicht mehr zahlen kann.
- Prüfung der Bonität: Die Bank wird die Bonität von Frau X prüfen.
- Bürgschaftsvertrag: Der Bürgschaftsvertrag sollte genau geprüft werden. Achten Sie auf Klauseln wie selbstschuldnerische Bürgschaft, die die Haftung verschärfen.
- Regressansprüche: Klären Sie, ob und in welcher Höhe Frau X Regressansprüche gegenüber Herrn Y hat, falls sie für ihn einspringen muss.
Miteigentum als Alternative: Eine Beteiligung von Frau X am Eigentum (Miteigentum) wäre eine Alternative zur Bürgschaft. Dies würde ihr mehr Sicherheit geben, ist aber mit Grunderwerbsteuer und Notarkosten verbunden.
👉 Handlungsempfehlung: Frau X sollte sich vor Unterzeichnung der Bürgschaft von einem Anwalt oder einer Verbraucherberatung unabhängig beraten lassen. Die Risiken sollten genau verstanden und Alternativen geprüft werden.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Bürgschaft
- Eine Bürgschaft ist ein Vertrag, bei dem sich eine Person (der Bürge) verpflichtet, für die Schulden einer anderen Person (des Schuldners) einzustehen, falls dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Die Bürgschaft dient der Bank als zusätzliche Sicherheit für den Kredit. Verwandte Begriffe: Mithaftung, Garantie, Schuldner.
- Baufinanzierung
- Eine Baufinanzierung ist ein Kredit, der zur Finanzierung des Baus oder Kaufs einer Immobilie aufgenommen wird. Die Immobilie dient der Bank als Sicherheit für den Kredit. Verwandte Begriffe: Hypothek, Darlehen, Zinsen.
- Miteigentum
- Miteigentum bedeutet, dass mehrere Personen gemeinsam Eigentümer einer Sache sind, z.B. einer Immobilie. Jeder Miteigentümer hat einen bestimmten Anteil am Eigentum. Verwandte Begriffe: Alleineigentum, Gemeinschaftseigentum, Bruchteilsgemeinschaft.
- Grunderwerbsteuer
- Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Kauf einer Immobilie anfällt. Sie wird auf den Kaufpreis der Immobilie erhoben und ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch. Verwandte Begriffe: Nebenkosten, Notarkosten, Immobilienkauf.
- Bonität
- Die Bonität ist die Kreditwürdigkeit einer Person oder eines Unternehmens. Sie gibt Auskunft darüber, wie wahrscheinlich es ist, dass die Person oder das Unternehmen ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen wird. Verwandte Begriffe: Kreditwürdigkeit, Zahlungsfähigkeit, Schufa.
- Regressanspruch
- Ein Regressanspruch ist ein Anspruch, den eine Person gegen eine andere Person hat, um einen Schaden oder eine Aufwendung ersetzt zu bekommen. Im Falle einer Bürgschaft kann der Bürge einen Regressanspruch gegen den Schuldner haben, wenn er für dessen Schulden einspringen musste. Verwandte Begriffe: Schadenersatz, Aufwendungsersatz, Forderung.
- Selbstschuldnerische Bürgschaft
- Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft kann der Gläubiger (z.B. die Bank) den Bürgen direkt in Anspruch nehmen, ohne vorher versuchen zu müssen, das Geld von dem eigentlichen Schuldner einzutreiben. Dies verschärft das Risiko für den Bürgen. Verwandte Begriffe: Ausfallbürgschaft, Bürgschaft auf erstes Anfordern, Zahlungsgarantie.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet eine Bürgschaft bei einer Baufinanzierung?
Eine Bürgschaft bedeutet, dass sich eine Person (hier Frau X) verpflichtet, für die Schulden einer anderen Person (hier Herr Y) einzustehen, falls diese ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Die Bank kann sich dann direkt an den Bürgen wenden. - Welche Risiken trägt Frau X als Bürgin?
Frau X riskiert ihr gesamtes Vermögen. Wenn Herr Y die Raten nicht mehr zahlt, kann die Bank Frau X in Anspruch nehmen und beispielsweise ihr Konto pfänden oder ihr Haus versteigern. - Kann Frau X die Bürgschaft widerrufen?
Ein Widerruf ist in der Regel nicht möglich, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor (z.B. arglistige Täuschung). Es ist daher wichtig, die Bürgschaft vor Unterzeichnung genau zu prüfen. - Was ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft?
Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft kann die Bank den Bürgen direkt in Anspruch nehmen, ohne vorher versuchen zu müssen, das Geld von dem eigentlichen Schuldner (Herrn Y) einzutreiben. Dies verschärft das Risiko für den Bürgen. - Welche Alternativen gibt es zur Bürgschaft?
Eine Alternative wäre, dass Frau X Miteigentümerin des Hauses wird. Dadurch würde sie auch von Wertsteigerungen profitieren, müsste aber auch Grunderwerbsteuer zahlen. Eine andere Möglichkeit wäre eine Lebensversicherung, die im Todesfall die Restschuld tilgt. - Was ist der Unterschied zwischen einer Bürgschaft und einer Mithaftung?
Bei einer Mithaftung ist Frau X direkt mitverantwortlich für den Kredit und im Grundbuch eingetragen. Bei einer Bürgschaft haftet sie nur, wenn Herr Y nicht zahlt und ist nicht im Grundbuch eingetragen. - Welche Unterlagen sollte Frau X vor der Bürgschaft prüfen?
Frau X sollte den Finanzierungsvertrag von Herrn Y, den Bürgschaftsvertrag und ihre eigenen finanziellen Verhältnisse genau prüfen. Sie sollte sich auch über die aktuelle Situation von Herrn Y informieren (z.B. Arbeitsplatzsicherheit). - Was passiert, wenn Herr Y und Frau X sich trennen?
Die Bürgschaft bleibt grundsätzlich bestehen, auch wenn sich Herr Y und Frau X trennen. Frau X sollte in diesem Fall versuchen, mit der Bank eine Aufhebung oder Reduzierung der Bürgschaft zu vereinbaren.
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Welche Rechte hat der Bürge gegenüber dem Hauptschuldner und dem Gläubiger?
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🔴 Bürgschaft: Risiko für Lebensgefährtin – Haftungsfreistellung kritisch
XYZ..?
Die bereits "mitfinanzierende Lebensgefährtin" sollte sich das Schicksal ihrer Vorgangerin zu Herzen nehmen.
Die Haftungsfreistellung ist bei Banken unbeliebt. Ganz einfach, da sich jeder Kreditler umso wohler fühlt, umso mehr Bürgschaften, Grundpfandrechte etc. er für die eine Sache ergattern kann. Eine Trennung, bzw. Scheidung und auch die faktische Trennung der beiden Lebenswege ist der Bank wurscht.
Ist dann, die zur Haftentlassung vorgesehene Person bonitätsmäßig besser einzustufen, als deren Ersatz, wird's ja noch schwerer.
Die derzeitige, bereits mitfinanzierende Lebensgefährtin sollte nach meiner Meinung deshalb einen Notar aufsuchen (alleine) sich dort beraten lassen und dann überlegen, welche Lösung sie bevorzugt.
Auf jeden Fall, meine Meinung, bei mit Haftung auch Miteigentum.
Unter Ehepaaren ist die gegenseitige Veräußerung von Grund- und Boden i.d.R. steuerfrei, bei Nichtehepaaren ist es mir nicht bekannt. Nachfrage beim Finanzamt oder Steuerberater.
Welche Gedanken hegt denn der Eigentümer, hinsichtlich der zukünftigen Finanzierungs- bzw. Besitz/Eigentumsverhältnisse? -
Forum-Nutzeridentifizierung: Querverweis zu ähnlicher Anfrage
Leandra oder DaniB oder XYZ
sind Sie dies hier? -
ℹ️ Baufinanzierung: Frage im Auftrag – Bekannte stellt selbst Anfrage
es geht um die selbe..
Hallo AndWü,
ich hatte die Frage für eine Bekannte eingestellt. Nun hat sie selbst (das entnehme ich aus dem Kürzel) auch noch mal einen Beitrag eingestellt ... -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 16.01.2026
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Bürgschaft bei Baufinanzierung: Risiken und Pflichten für Lebensgefährten
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Risiken einer Bürgschaft für die Baufinanzierung des Lebensgefährten, insbesondere im Hinblick auf Haftungsfreistellung und mögliche finanzielle Folgen bei Trennung. Es wird betont, dass eine Lebensgefährtin, die bereits die Raten mitfinanziert, sich der potenziellen Risiken bewusst sein sollte. Die Banken bevorzugen in der Regel mehrere Sicherheiten, was die Haftungsfreistellung erschwert. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Identifizierung eines Nutzers, der möglicherweise bereits eine ähnliche Frage im Forum gestellt hat.
🔴 Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Bürgschaft: Risiko für Lebensgefährtin – Haftungsfreistellung kritisch wird auf die Schwierigkeit der Haftungsfreistellung hingewiesen, da Banken zusätzliche Sicherheiten bevorzugen. Dies stellt ein erhebliches Risiko für die bürgende Lebensgefährtin dar.
ℹ️ Zusatzinfo: Der Beitrag ℹ️ Baufinanzierung: Frage im Auftrag – Bekannte stellt selbst Anfrage klärt auf, dass die ursprüngliche Frage im Auftrag einer Bekannten gestellt wurde, die nun selbst im Forum aktiv ist. Dies verdeutlicht die Dringlichkeit und Relevanz des Themas für Betroffene.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, sich umfassend über die Risiken einer Bürgschaft zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Der Beitrag Forum-Nutzeridentifizierung: Querverweis zu ähnlicher Anfrage deutet darauf hin, dass möglicherweise bereits ähnliche Fälle im Forum diskutiert wurden, die als Informationsquelle dienen können. Eine frühzeitige Klärung der Eigentumsverhältnisse und eine notarielle Beratung sind ratsam, um die Interessen aller Beteiligten zu schützen. Die Grunderwerbsteuer und das Miteigentum sollten ebenfalls berücksichtigt werden.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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