Guten Abend.
Wir stehen vor der notariellen Beurkundung eines Grundstückskaufs. Das Grundstück wir an zwei Käufer - einer davon sind wir - veräußert. Ziel ist die Errichtung zweier Doppelhaushälften.
Gemäß Notarvertragsentwurf soll das Gesamtgrundstück zunächst an beide Käufer zu gleichen Teilen verkauft werden. Dabei sollen die Käufer gesamtschuldnerisch Haften und zwar mit ihrem gesamten Vermögen.
Die andere Käuferpartei kennen wir seit rd. zwei Wochen.
Welches Risiko gehen wir hier ein, bzw. wie könnte man diese Zahlungsverpflichtung anders formulieren?
Vielen Dank
Stefan
Gessamtschuldnerische Haftung Grundstückskauf
BAU-Forum: Baufinanzierung
Gessamtschuldnerische Haftung Grundstückskauf
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Na ja, ganz einfach ...
Na ja, ganz einfach Sie haften für die Kosten der Teilung (WEGAbk. oder real), eventuell bilden Sie sogar eine GbR, daamit keine Eigenheimzulage. usw. usw ... Viele Grüße -
Würde ich nicht machen!
Hallo,
ich würde Ihnen dringend anraten den Vertrag vorab von einem Anwalt Ihres Vertrauens prüfen zu lassen (Erstberatung sollte nicht allzu teuer im Verhältnis zu dem Risiko sein, welches Sie sonst eingehen!).
Alternativvorschlag aus meiner eigenen Erfahrung als Bauherr: Lassen Sie das Grundstück VOR dem Erwerb entsprechend der geplanten Nutzung teilen. Die Teilung wäre früher oder später sowieso erforderlich. Bieten Sie dem Verkäufer an, dass beide Käufer die Teilungskosten übernehmen. Machen Sie die geteilten Grundstücke zum Vertragsgegenstand, sodass jeder Käufer nur für seinen Grundstücksanteil zu haften hat. Um beim Kauf keine Zeit zu verlieren können Sie die Teilung als Bedingung mit in den Kaufvertrag aufnehmen.
Dies ist allerdings meine Laienmeinung! -
Ihre "Mitkäufer" haben ja das gleiche Problem
Da Sie ja auch später "verbunden" sind, sollten Sie sich mit den zuk. Nachbarn unterhalten, wie dort darüber gedacht wird.
Wenn Sie beide feststellen, dass der Vorschlag nicht nach Ihrem Geschmack ist, gehen Sie nochmal zum Notar und bitten um einen Lösungsvorschlag in Ihrem Sinne.
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