Hypothekenkredit
BAU-Forum: Baufinanzierung

Hypothekenkredit

Ein Hypothekenkredit ist ja durch den Wert der Immobilie für die Bank abgesichert. D.h. falls der Bauherr die Zinsen/Tilgung nicht mehr begleichen kann, dann kann die Bank sich das Geld mit dem Versteigerungserlös der Immobilie zurückholen. Durch eine prozentuale Beileihungsgrenze von z.B. 60 % ist ja auch noch sehr viel Sicherheit drin.
Falls sich aber z.B. in einer Wirtschaftskrise die Immobilie nicht mehr für das erhoffte Geld verkaufen lässt, was ist dann? Kann dann anderes Eigentum (z.B. andere Immobilien, Aktien, Schmuck, ...) des Kreditnehmers zur Tilgung/Ablösung des Kredites herangezogen werden?
  • Name:
  • Herr Baumann
  1. Gegenfrage

    Hallo Herr Baumann,
    wieso sollte der Kreditnehmer eine Zwangsversteigerung riskieren, wenn er andere Aktiva besitzt, die er zur Tilgung verwenden könnte? Vorausgesetzt er will die Immobilie halten?
    Viele Grüße
  2. Die Bank kommt (fast) immer zu ihrem Geld

    wenn der Versteigerungserlös nicht ausreicht um das Darlehen zzgl. Vorfälligkeitsentschädigung, die fällt nämlich bei einer Zwangsversteigerung manchmal auch noch an, zurückzuzahlen, bleiben noch Forderungen der Bank gegen Sie offen.
    Diese versucht die Bank dann über Pfändung anderer Vermögensgegenstände oder Lohnpfändungen einzutreiben.
    Solange noch irgendwelches Vermögen vorhanden ist sollte eine Zwangsversteigerung unbedingt vermieden werden.
    In Notsituationen ist ein eigenhändiger Verkauf der Immobilie, auch mit evtl. Verlust, immer noch die bessere Alternative.
  3. Warum?

    z.B. falls der Hypothekenkredit für ein Mietobjekt aufgenommen wurde und man das schon bezahlte, eigengenutzte Haus behalten will.
    • Name:
    • Herr Baumann
  4. @Friedel

    Ihre Antwort hat meine Frage geklärt, auch wenn ich gerne etwas anderes gehört hätte ;-)
    • Name:
    • Herr Baumann
  5. Es gibt Lösungen

    Lassen Sie sich rechtlich beraten bevor es eng wird. Gerade für Ihr privates Haus könnte ich mir vorstellen, Sie alleine Eigentümer, Ihre Ehefrau mit einem lebenslangen Wohnrecht (so Sie verheiratet sind) sonst alternativ Eltern, Geschwister etc. Fragen Sie einen Notar zu den Vorteil und Risiken der Gestaltung. Ihr eigenes Haus wird damit quasi unverkäuflich, aber auch für Sie! Solche Umschreibungen müssen aber einen zeitlichen Abstand zu Ihrer ggf. eintretenden Zahlungsunfähigkeit haben, also lassen Sie sich beraten bevor es zu spät ist.
  6. aha  -  "nicht verwendbares" Vermögen

    Hallo Herr Baumann,
    Das ist schon konkreter, der Hinweis auf eigengenutzt fehlte in Ihrer Angabe, daher auch meine Verständnisfrage.
    Ein weiterer Tipp: in solchen Fällen könnte man sich auch an eine unabhängige Schuldnerberatung wenden, um geeignete Strategien zu entwickeln und Verluste zu minimieren.
    Viele Grüße
  7. Die beste Strategie im Nachhinein nützt nix,

    so etwas bedenkt man schon "vorher". Aber da ist viel handwerkliches Können dabei. Über die AGB's sind Sie der Bank in der Regel mit mehr verpflichtet, als Sie vielleicht ahnen. Ebenfalls gäbe der Kreditvertrag Auskunft über evtl. zus. Sicherheiten. Wohnrechte etc. und andere vermeintliche Schickanen nützen ja nix, wenn diese im Rang zurückstehen bzw. erst nach dem ZV-Vermerk eingetragen würden. Hierfür benötigen Sie rechtskundigen (Anwalt) Rat was Ihre Vorgehensweise in rechtlicher Hinsicht betrifft, bzw. fachkundigen Rat, was den Kredit und die verschiedenen Möglichkeiten der Besicherung bzw. der Nichtbesicherung betrifft. Denn auch ein Ist-Soll Vergleich sollte angelegt werden.
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