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Eigenheimzulage  -  getrennte Veranlagung  -  Klarheit  -  JA oder NEIN!?
BAU-Forum: Baufinanzierung

Eigenheimzulage  -  getrennte Veranlagung  -  Klarheit  -  JA oder NEIN!?

Ja  -  dieses Thema ist öfters in diesem Forum schon angesprochen worden. Aber noch nicht in dieser Kombination. Zu mindestens habe ich es nicht gefunden.
Meine Frau und ich wollen uns nächstes Jahr eine Eigentumswohnung zulegen (Neubau  -  d.h. 2556 €/pro Jahr). Gemeinsam liegen wir über der Einkuftsgrenze (zu versteuerndes Einkommen 2003 + 2002). Kinder haben wir noch keine und werden wir wahrscheinlich auch bis Ende 2003 nicht haben. Somit müssten wir mit der Grenze von 163.614 € (Eheleute) auskommen.
Jetzt gibt es 2 Varianten, mit denen wir uns auseinandergesetzt haben. Entweder die Wohnung gemeinsam kaufen und viele Werbungskosten machen, um unter die Grenze zu kommen (haarige Angelegenheit, da kaum noch was zu machen) oder den Kauf der Wohnung nur einem Ehepartner zuzumuten, nämlich demjenigen der noch am wenigsten verdient.
Da meine Frau noch für die 2 Jahre unter der Bemessungsgrundlage liegt (wenn auch knapp  -  hoffentlich kommt keine Gehaltserhöhung), wollen wir so vorgehen, dass meine Frau die Wohnung auf ihren Namen kauft und wir dann für das Jahr in dem wir die Wohnung kaufen, getrennte Veranlagung bei der Einkommenssteuer machen. Der Kreditvertrag wird dann gemeinsam abgeschlossen, ich sichere mich jedoch mit einem privat notariellen Vertrag ab (für alle Fälle, wie auch schon mehrmals hier im Forum angesprochen).
Zu diesem Thema haben wir schon mit 2 unterschiedlichen Steuerberatern gesprochen, wobei wir den Eindruck hatten, dass die uns nicht helfen können und wir bereits durch Internet und dieses Forum mehr wussten als die.
Außerdem haben wir mit dem Bürgerservice unseres Finanzamtes gesprochen und den Fall geschildert. Dort wurden wir nicht gerade fair behandelt und wir hatten den Eindruck, dass man meinte wir wollten uns die Ehz erschleichen. Von einem Experten bei dem Finanzamt haben wir dann doch noch die Telefonnummer bekommen. Dort werde ich nächste Woche mal anrufen. Eine verbindliche Aussage könnten wir aber nicht erwarten hieß es. Wenn die keine verbindliche Aussage machen können  -  wer dann?
Jetzt meine Fragen:
Was können wir dieses Jahr noch machen, damit wir nächstes Jahr bei dem Kauf auf jeden Fall in den Genuss der Ehz kommen?
Was müssen wir nächstes Jahr berücksichtigen? Wie müssen wir vorgehen? Reicht einfach nur das Kreuz auf dem Einkommenssteuerausgleich (getrennte Veranlagung) für das Jahr 2003, wenn wir den in 2004 ausfüllen?
Für eine Hilfestellung in dieser Sache, wäre ich sehr dankbar.
Gruß Christoph
  1. Steuerberatende Tätigkeiten

    dürfen nur Steuerberater durchführen :-(.
    Aber gestern Abend im Hessischen Rundfunk in Hessen aktuell gab es schon die erste Meldung das die Rot-Grünen angeblich nun doch planen die Eigenheimzulage für Neu- und Altbau (Neuau, Altbau) komplett zu streichen und das es zukünftig nur noch eine Kinderzulage geben soll.
    Das war die erste Nachrichtliche Meldung zu diesem in letzter Zeit oft aufgekommen Thema, die ich vernommen habe.
    Ob Sie, die Eigenheimzulage erhalten, wenn nur einer kauft und wenn Sie getrennt veranlagt werden kann ich Ihnen leider nicht beantworten. So ganz daran glauben kann ich allerdings ehrlich gesagt nicht. Dann würden das doch ganze Heerscharen von Gutverdienern mit Hausfau machen, oder ist das etwa die Regel?
    Da ja sogar Sozialhilfe gekürzt wird, wenn der Bezieher in einer Lebensgemeinschaft mit einer anderen Person zusammenlebt glaube ich nicht, das es so einfach gehen wird.
    Sorry, mehr geht nicht.
  2. Steuergestaltung

    Hallo Christoph,
    das ist schwierig, denn Ihre Fragen stellen auf eine Steuerberatung und Steuergestaltung ab, die hier nicht geboten werden kann.
    Das Finanzamt ist auskunftspflichtig, aber berät nicht. Sie können dennoch mit gezielten (aufs Detail gehende) Fragen, auf die eindeutige Antworten (am besten mit ja oder nein) gegeben werden können, viel erfahren. Für schwierigere Fragen ist auch die Oberfinanzdirektion eine gute Anlaufstelle.
    Auch der Steuerberater wird Ihnen beim Ersttermin nicht gleich die Antwort auf so komplexe Fragen geben, sondern erst bei einem weiteren Termin den Sachverhalt steuerlich würdigen und Lösungsansätze anbieten und diese mit Ihnen diskutieren.
    Sie sind mit Ihren Überlegungen schon sehr weit gekommen. Bauen Sie darauf Ihre Fragen für das Telefonat nächste Woche auf.
    Bedenken Sie, dass Sie nach dem Wunsch des Gesetzgebers eigentlich nicht gefördert werden sollten. Wenn es ein Lücke gibt ist das rechtlich in Ordnung, dass Sie diese Lücke nutzen. Es fällt manchmal schwer dies sachlich zu trennen, besonders wenn Sie als Spitzenverdiener mit einem schlecht bezahlten Beamten darüber sprechen. Beamte sind auch nur Menschen!
    Noch kurz zum angesprochen Notarvertrag. Dieser wurde im Zusammenhang Eigenheimzulage und unverheiratete Lebenspartnern angesprochen. Sie sind ja verheiratet und haben Güterrecht. Dennoch können zusätzliche notarielle Vereinbarungen angebracht sein. Lassen Sie sich von einem Notar beraten.
    Viele Grüße
  3. Ohne Gewähr, aber ich habe gerade mit dem FA

    in Lüneburg telefoniert. Der gute Mann der dort die Eigenheimzulage Bearbeitung leitend führt brauchte bei meiner Schilderung nicht lange zu überlegen.
    Seine Antwort war: Nein, wenn es um die Eigenheimzulage geht ist es schnurz piep egal, das Ehepaar wird immer gemeinsam betrachtet und daher ist es nicht möglich für die Hausfrau Eigenheimzulage zu erhalten, wenn der Ehemann über der Bemessungsgrenze liegt.
    Jetzt wissen Sie zwar was bei uns dazu für eine Aussage gemacht wird, aber ob die 100 % richtig ist kann ich nicht beurteilen! Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung (Rechtsberatung, Steuerberatung), sondern nur meine private Anfrage bei einem mir persönlich nicht näher bekanntem Sachbearbeiter des FA Lüneburg.
  4. Primärquelle

    Hallo Herr Siewert,
    hat der Finanzbeamte eine Rechtsgrundlage genannt oder während des Gespräches im Gesetz in der Vorschrift zur Bemessungsgrundlage nachgelesen?
    Ich habe mal zu Ihrer Info einen Link zum Eigenheimzulagengesetz unten angefügt.
    Viele Grüße
  5. Käse

    Hallo Herr Siewert,
    natürlich nicht die Bemessungsgrundlage, sondern Einkunftsgrenze.
    Viele Grüße
  6. Selbstsichere Primärquelle

    Der gute Mann machte einen sehr kompetenten telefonischen Eindruck Frau Daffner.
    Hat aber nicht aus dem Gesetz zitiert. Daher ist dem Fragesteller wohn eben nicht so richtig geholfen.
    Ich warte gerade auf einen Rückruf der OFD Hannover, mal sehn.
    Tschüss erst mal.
  7. Dame der OFD hat heute leider frei.

    Tja, die kann es gut haben. OFD Hannover, Frau Grunewald, Tel. 0511/1012573 ist ab Montag wieder da und dort die Spezialistin für die Eigenheimzulage. Vielleicht kann die Ihnen weiterhelfen.
    Wenn Frau G. (*g*) einen kompetente Antwort geben kann dann stellen Sie uns die doch hier noch mal rein, vielleicht kommt das dann auch dem nächsten Leser zu gute.
    Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
  8. finanzbeamte und ihr wunschdenken

    Tja, so ist das mit den Finanzbeamten. Die wissen es genau, sogar ohne nachzusehen und Rechtsgrundlage. Leider aber irrt der gute Mann, auch wenn er noch so gerne verweigern würde. Jeder hat das recht, sich steuerlich einzeln veranlagen zu lassen. Die Motive können höchst unterschiedlich sein, meist aber geht es darum finanzielle Vorteile zu erlangen, die an bestimmte Einkommen geknüpft sind.
    Das ganze nennt man "steuerliche Gestaltung" und ist legitim.
    Insbes. In einem Fall wie ihrem, wo der Eigentümer auch in der Lage ist, die Kredite alleine aufzunehmen, hat dasFA m.E. keine Chance. Daher würde ich ihnen empfehlen, das auch der Kredit nur auf den Eigentümer läuft und nicht auf "Eheleute".
    Aber vorsicht, bei der Ermittlung des Einkommens: hier ist nicht von zu versteuerndem Einkommen, sondern vom "Gesamtbetrag der Einkünfte" die Rede. Da hierbei die Sonderausgaben nicht berücksichtigt werden, ist das zu verst. EKAbk. entsprechend zu korrigieren.
    Sie sollten auf jeden Fall genau rechnen, damit sie notfalls noch eine kleine Ausgabe wie neuer Rechner (= 800 WK) oder vorgezogene Reparatur einer vermieteten Wohnung machen können. Evtl. sollten sie auch mit ihrem Arbeitgeber reden, ob Zahlungen ins Jahr 2003 übertragen werden können.
    Denn einen Vorteil hat die Eigenheimzulage: Die Kriterien werden nur einmal überprüft. Dies geschieht bei der Berechnung der Einkommenssteuer für das Jahr der antragstellung; bei ihnen also im Jahr 2004 für 2002+2003.
    • Name:
    • Reg2023-Herr clausd
  9. finanzbeamte und ihr wunschdenken

    Tja, so ist das mit den Finanzbeamten. Die wissen es genau, sogar ohne nachzusehen und Rechtsgrundlage. Leider aber irrt der gute Mann, auch wenn er noch so gerne verweigern würde. Jeder hat das recht, sich steuerlich einzeln veranlagen zu lassen. Die Motive können höchst unterschiedlich sein, meist aber geht es darum finanzielle Vorteile zu erlangen, die an bestimmte Einkommen geknüpft sind.
    Das ganze nennt man "steuerliche Gestaltung" und ist legitim.
    Insbes. In einem Fall wie ihrem, wo der Eigentümer auch in der Lage ist, die Kredite alleine aufzunehmen, hat dasFA m.E. keine Chance. Daher würde ich ihnen empfehlen, das auch der Kredit nur auf den Eigentümer läuft und nicht auf "Eheleute".
    Aber vorsicht, bei der Ermittlung des Einkommens: hier ist nicht von zu versteuerndem Einkommen, sondern vom "Gesamtbetrag der Einkünfte" die Rede. Da hierbei die Sonderausgaben nicht berücksichtigt werden, ist das zu verst. EKAbk. entsprechend zu korrigieren.
    Sie sollten auf jeden Fall genau rechnen, damit sie notfalls noch eine kleine Ausgabe wie neuer Rechner (= 800 WK) oder vorgezogene Reparatur einer vermieteten Wohnung machen können. Evtl. sollten sie auch mit ihrem Arbeitgeber reden, ob Zahlungen ins Jahr 2003 übertragen werden können.
    Denn einen Vorteil hat die Eigenheimzulage: Die Kriterien werden nur einmal überprüft. Dies geschieht bei der Berechnung der Einkommenssteuer für das Jahr der antragstellung; bei ihnen also im Jahr 2004 für 2002+2003.
    • Name:
    • Reg2023-Herr clausd
  10. muss natürlich heißen

    "Zahlungen ins Jahr 2004 zu übertragen"
    alles, auch der Beitrag vorher stelen keine Steuerberatung dar, sondern sind nur meine Meinung.
    • Name:
    • Reg2023-Herr clausd
  11. Es wird zu viel "gestaltet"

    deshalb tippte ich ja auf eine Modifizierung der Eigenheimzulage in einer anderen Frage. Die Kassen sind leer, also wird es zu Sparmaßnahmen kommen müssen. Es soll ja schon so weit gegangen worden sein, dass man sich "trennt". Aber wie oben schon überlegt, ist der Fall meines Erachtens hier nicht 100 % ig zu lösen. Es ist nun mal wichtig, was die Person, die auch die Eigenheimzulage bewilligt für einen Standpunkt einnimmt. Dazu sind die Fälle aber auch wieder zu differenziert um mit "Vermutungen" weiterzukommen.
  12. @ Alfred Witzgall

    Hallo Herr Witzgall,
    Sie werden mir doch bestimmt zustimmen: der Begriff "Steuern sparen" hat etwas Magisches, und mit "Modell" wird er (fast) unwiderstehlich! ;-)
    Herzliche Grüße
  13. Standpunkt des Sachbearbeiters

    Hallo,
    der Finanzbeamte muss bei der Bearbeitung des Antrags auf Eigenheimzulage, selbstverständlich das Eigenheimzulagengesetz beachten. Er kann, wenn z.B. die getrennte Veranlagung die Gewährung der Eigenheimzulage ermöglicht, diese nicht rechtsbeugend verweigern. Er kann aber Sachverhalte gründlicher hinterfragen als es sein Kollege tun würde. Zum Beispiel bei der Frage zum Beginn der Eigennutzung. Während der eine Beamte nach Ansicht des Anmeldebogens die Eigennutzung im Jahr der Anmeldung am Wohnort annimmt, kann der andere Beamte durchaus die weitere Mitwirkungspflicht des Antragstellers durch zusätzliche Belege verlangen. Dabei kann dann sehr wohl herauskommen, dass der Beginn der Eigennutzung nicht mit dem Datum der Ummeldung übereinstimmt.
    Der vorliegende Fall kann hier nicht 100 % beantwortet werden. Zuerst muss die Frage, ob eine getrennte Veranlagung zur Gewährung der Eigenheimzulage führt, geklärt werden. Wenn ja, dann muss erst einmal berechnet werden, ob die finanziellen Nachteile der getrennten Veranlagung (meist nachteilig, aber auch in manchen Fällen vorteilig) durch die Eigenheimzulage gedeckt sind.
    Andererseits ist zu klären, ob bei Zusammenveranlagung der Gesamtbetrag der Einkünfte so gedrückt werden kann, dass die Einkunftsgrenze für die Eigenheimzulage eingehalten werden kann. Diese Fragen sind am Besten bei einem Steuerberater aufgehoben.
    Viele Grüße
  14. @Marion Daffner

    Hallo Frau Daffner,
    Sie haben das (wie schon so oft ;-)) gut erkannt.
    Der Steuerspartrieb soll ja bekanntlich stärker sein, als der Geschlechtstrieb ;-)
  15. Die Eigenheimzulage gehört abgeschafft

    Nicht deshalb, weil ich sie den Leuten nicht gönne, sondern weil sie wie jede Subvention zu Gestaltungsmanövern herausfordert. Ich habe schon lange den Eindruck, dass Bedingungen nur deshalb da sind, um sie zu umgehen.
    Alle Subventionen weg, ein vernünftiger Grundfreibetrag für jeden Familienschädel gleich, dann z.B. 15 % Steuer auf alle darüber liegenden Einkommen, dass wäre mein Wunsch.
    Die 15 % sind natürlich verhandelbar ;-)
  16. Steuertarif und Steuersystem

    Hallo Herr Witzgall,
    der progressive Steuertarif und Freibeträge und Abzugsbeträge sind eine unglückliche, weil ungerechte Kombination.
    Insofern war es schon richtig, die Förderung des Wohneigentums mit der Abschaffung des 10 e aus dem Einkommensteuergesetz herauszunehmen. Es ist wohl kaum nachvollziehbar, warum der Besserverdienende für sein Eigenheim eine höhere Förderung erhalten sollte als der Schlechterverdienende.
    Beim Kinderfreibetrag war es genauso, bis auf diese unglückliche High-End-Variante. Da gibt es noch für einige Freibeträge Korrekturbedarf z.B. Ausbildungsfreibetrag, usw..
    Eine andere Variante wäre natürlich ein gleichmäßiger Steuertarif.
    Wenn ich aber die aktuellen Diskussionen zum Splittingtarif bedenke, habe ich den Eindruck, dass unser Steuerrecht und der Steuertarif wieder einmal noch ein Stück komplizierter werden.
    Grundsätzlich ist auch viel zu viel nichtfiskalisches in unserem Steuerrecht untergebracht.
    Eine Totalreform? Wohl kaum realisierbar.
    Viele Grüße
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