Eigenheimzulage nach 10 e (Anbau)
BAU-Forum: Baufinanzierung
Eigenheimzulage nach 10 e (Anbau)
-
Irgendwie scheint die Hemmschwelle ja gering zu sein ...
solch eine Frage hier zu formulieren.
Issn Witz?
Doppelt geht nicht für's gleiche Objekt.
und:
Selbst wenn sie vorher nichts mit 10 e gemacht hätten, wär nach 8 Jahren Schluss mit der Eigenheimzulage.
Bleibt also nichts wie *dummausderwäscheguck*? -
kann nicht jeder so schlau sein
meine Frage war nur ob es für Verheiratete eine zweite Förderung (nach den 8 Jahren) für das gleiche Objekt gibt. Eigenheimzulage haben wir noch keine erhalten! -
wieso nicht?
der Anbau ist ein neues Objekt im Sinne des Eigenheimzulagengesetzes. Wichtig, erst nach Ablauf des 10 e, (2 Förderungen gleichzeitig geht nicht) und Garage gilt auch nicht. Allerdings nur 2,5 % der Herstellungskosten p.a. plus Kinderzulage und insgesamt nicht mehr als die Hälfte der Anschaffungskosten. Genaueres erklärt Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt. Keine Rechtsberatung.
Viele Grüße -
Ergänzung
2,5 % der Herstellungskosten, maximal 1278 € (früher 2500 DM)
Viele Grüße -
bitte Klarstellung:
Ich habe's so verstanden:
Anbau 8 Jahre alt, 10 e damals für den Anbau in Anspruch genommen. -
Klarstellung
Also erst mal vielen Dank für die vielen Antworten.
Es ist also so, dass wir das Haus mit Hilfe der Vergünstigungen des 10 e rekonstruiert haben (Dach, Fenster usw.) Da meine Töchter aber langsam mehr Platz benötigen, haben wir uns letztes Jahr für einen Anbau entschieden. Diesen haben wir in diesem Frühjahr abgeschlossen und bezogen. Bei der Finanzierung hat uns meine "Steuertante" immer versichert, dadurch das der 10 e im Jahr 2001 ausläuft kann man 2002 den zweiten Objektverbrauch bei Verheirateten nutzen und Baukindergeld und Eigenheimzulage für den Anbau beantragen.
Nun wo alles fertig und bezahlt ist und wir mit dem Geld gerechnet haben kommt sie nun ganz schuldbewusst und sagt die auf dem FA haben neue Richtlinien bekommen und wollen den Anbau nicht mehr fördern. ;-(
Nun bin ich wie ein Verückter im Internet auf der Suche nach einem ähnliche Urteil oder dergleichen, mit dem man zum Finanzamt gehen könnte und denen das Gegegenteil zu beweisen (oder ist das deren Ermessensspielraum?)
Ich würde mich freuen wenn mir einer helfen könnte, denn es handelt sich hier ja um "einige" €.
Danke im Voraus
Peter -
Das hört sich schon ganz anders an ...
und eigentlich förderwürdig.
Alle Kosten des Anbaus "kannte" ihre Förderung nach 10 e also nicht?
Aber:
Was hindert Sie an der normalen Vorgehensweise des Antragstellens?
Dann bekommen Sie sogar im Falle der Anlehnung die Begründung schriftlich! -
Antrag auf jeden Fall
Ich werde nach dem hier gelesenen auf jeden Fall einen Antrag stellen. Ich war nur durch die Auskünfte meiner Steuertante und einem Anruf beim FA so verunsichert, dass mir das fast vergangen wäre. Die Frau vom FA hat mich dann auch gleich noch gefragt wer den Eigentümer des Hauses sei, und als ich sagte, dass ich als einziger im Grundbuch stehe meinte sie dann geht es auf jeden Fall nicht mehr.
Nach meinen "Ermittlungen" im Internet dürfte das aber doch erst recht kein Grund sein meinen Antag abzuweisen!?
Meiner Meinung nach hat man als Ehepaar zwei Objektverbrauche frei unabhängig von den Eigentumsverhältnissen (natürlich bei Zusammenveranlagung) -
Link zur weiteren Recherche
Hallo,
unterfinden Sie unter Gratis/Gesetzes-Texte das Eigenheimzulagengesetz. Lesen Sie den § 2 Absatz 2 (Stichwort "Erweiterung") und § 6 Absatz 1 (Stichworte "Objekt" und "Ehegatten") durch.
Lassen Sie sich von Ihrer Steuertante die Rechtsgrundlage für ihre Behauptung geben, würde mich auch sehr interessieren.
Ansonsten, wie bereits vorgeschlagen, Antrag, Bescheid und ggf. Einspruch.
Viel Erfolg -
10 e
-
neues Objekt
Ehepaare können grundsätzlich 2 mal gefördert werden (ausgenommen Sonderfälle bei Scheidungen, Todesfälle etc., wo es auf dann auf die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse ankommt).
Knackpunkt ist das Objekt. Doppelte Förderung für das gleiche Objekt ist nicht möglich. Der Anbau ist m.E. ein neues Objekt im Sinne des Eigenheimzulagengesetzes. Wenn ich mich recht erinnere, ging das auch beim 10 e, damals wurde sogar eine Garage gefördert. -
ehegatten
meines Erachtens ist es bei dieser Konstellation nicht möglich. nur der ehemann steht im Grundbuch und ist alleineigentümer. sein Anspruch ist somit aufgebraucht. aber ich lasse mich natürlich immer gern eines besseren belehren.
ich würde einfach mal nen Steuerberater fragen, der weiß sowas doch ohne lange im Internet stöbern zu müssen. -
Begründung
Hallo Herr Kähler,
könnten Sie Ihre Aussage begründen?
In § 6 EigZulG "Objektbeschränkung" findet sich leider nichts über Eigentumsverhältnisse bei Ehegatten, die die Voraussetzung für die Zusammenveranlagung erfüllen. In diesem Fall ist es egal ob ein Ehegatte Eigentümer beider Objekte ist, beide Ehegatten Eigentümer beider Objekte gemeinsam sind oder ein Ehegatte Eigentümer eines und der andere Ehegatte Eigentümer des anderen Objektes ist. Voraussetzung für die zweimalige Förderung von Ehegatten ist natürlich, dass keiner der Ehegatten schon einen Objektverbrauch mit in die Ehe bringt.
Viele Grüße -
Eigentum
Die Besitzverhältnisse laut Grundbuch sind hier nicht ausschlaggebend. Entscheidend ist die Art der Ehe -Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung. Bei einer Gütertrennung muss die Ehefrau als Eigentümerin mit im Grundbuch stehen, bei einer Zgewinngemeinschaft und Erwerb/Bau des Objekts nach Eheschließung ist dies dem FA sowieso klar.
Für eine abschließend Aufklärung nach Zusage oder Absage der Förderung wären aber alle wohl sehr dankbar. Auch meine Informationen beziehen sich auf 2000.
Mit freundliche Grüßen -
Güterstand
Hallo,
Das ist ein interessanter Ansatz, aber ich möchte diese Aussage für Mitleser nicht unkommentiert stehen lassen. Ich habe sowohl im Gesetz als auch in der Sekundärliteratur keinen Hinweis darauf gefunden, dass die Gütertrennung schädlich für die zweimalige Förderung von Ehegatten ist.
Herr Lüders-Lampertius, vielleicht könnten Sie mir Ihre Quelle verraten?
Herzliche Grüße
Interne Fundstellen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Anbau, Eigenheimzulage". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
Entsprechend Ihrer Suchvorgabe wurden keine Seiten gefunden!
Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Anbau, Eigenheimzulage" finden
Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Anbau, Eigenheimzulage" oder verwandten Themen zu finden.