Notar
BAU-Forum: Baufinanzierung

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Ich habe einen Hauskaufvertrag bei einem Notar abgeschlossen.
Irgendwie kommt mir er aber etwas komisch vor.
1. Wir haben zwar vorab einen Vertagsentwurf bekommen, er wurde aber in einigen wichtigen Stellen während der "Sitzung" geändert. Wir haben dann den Alten Vertrag mit den handschriftlichen Änderungen unterschrieben. Ein Kopie der aktuellen Fassung wurde uns trotz unseres Wunsches nicht ausgehändigt, dass der Kaufvertrag erst mit meiner Bezahlung des vollständigen Kaufpreises ausgehändigt wird.
2. Wir mussten die Auflassung und einen Abschlag auf die Notargebühren sofort bar (EC-Karte) zahlen. Auf unsere Frage nach einem Beleg/Rechnung dafür erhielten wir als Antwort: Das kann jetzt nicht gemacht werden, wir haben ja den Beleg aus dem EC-Karten-Drucker. Irgendwie seltsam.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Probleme mit einem Notar habe? Gibt es so etwa wie eine Notar-Kammer?
  • Name:
  • Anne
  1. Da haben Sie aber eine Gurke erwischt

    In welchem Bundesland wohnen Sie denn? War das ein kombinierter Notar/RA oder ein reiner Notar? Ich hatte vor vielen Jahren in Bayern mal unseren Notar wg. unsauberer Abrechnungsmethoden mit Dienstaufsichtsbeschwerden überzogen. Jetzt müsste ich aber tief in der Omme graben, ob ich die Briefe an ein bestimmtes Gericht oder an das Regierungspräsidium gerichtet habe ...
    Geholfen hat's!
  2. Hä?

    klingt scho komisch.
    Welches Bundesland? (Außerhalb Bayerns, oder?)
    Nochmal zum Verständnis: was müssen Sie bezahlen, damit Sie den Kaufvertrag bekommen. Den Kaufpreis fürs Haus oder die Kosten des Notars?
  3. Sehr komisch ...

    Sie sollten einen beurkundeten Kaufvertrag erhalten und eine Rechnung nach Kostenordnung. Da steht normalerweise auch darauf, bis wann sie zahlen sollen, Vorkasse habe ich noch nie erlebt. Im Internet finden sie so gut wie alle Notarkammern, ...
    • Name:
    • RLC
  4. Anne wo bist du zu Hause?

    also in Baden-Württemberg auch nicht (das ist auch außerhablb Bayerns :-) hier kommt die Rechnung von der Landeskasse. RA/Notarkombinationen gibt es hier nicht  -  die haben öffentlich Charakter (sagt man so?) Auch bei uns wurde handschriftlich seitens dem Notar korrigiert und der Notarvertrag später vom Notariat zugeschickt, unabhängig der Bezahlung von irgendwas.
    • Name:
    • Ulf Eberhard
  5. Dein Posting geht glaube ich ein wenig durch einander

    1. Es ist normal, dass handschriftlich Änderungen eingefügt werden. Diese Urschrift verbleibt beim Notar, und wir, wenn es eine gute Kanzlei ist nochmal abgetippt
    2. DU bekommst natürlich erst eine "Ausfertigung" bei kaufverträgen mit sofortiger Auflassung, wenn Du den Kaufpreis bezahlt hast, da du sonst mit dieser Ausfertigung sofort die Grundbuchumschreibung beantragen kannst.
    Du kannst allerdings beruhigt sein, in den Anweisungen an den Notar ist mit Sicherheit vermekt, dass Du eine einfache oder beglaubigte Abschrift der Urkunde bekommst.
    3. Dass die Gebühren zum Teil im Voraus kassiert werden ist leider mittlerweile auch normal, da die Notarkosten fast immer als letztes nach vielen Mahnungen bezahlt werden. Mach Dir keine Sorgen die Gebührenrechnung kommt.
    Außerdem verstehe ich nicht warum Du Dich aufregst, warum hast Du das nicht dem Notar erzählt. Ansonsten ist es immer wieder erschreckend, wie Leute sofort, ohne den Schimmer einer Ahnung worum es eiogentlich geht sich in Ihren Rechten verletzt fühlen und nach der Obrigkeit schreiben
    Ich sage nur GELEBE Seiten, fragen Sie jemanden der was davon versteht ... und zwar im Vorfeld
    Stefan
    • Name:
    • Stefan
  6. @Stefan: Kaufvertrag mit sofortiger Auflassung?

    Hallo Anne, haben sie eine Kaufvertrag mit sofortiger Auflassung? Wie soll das denn funktionieren Stefan? Der Notar darf erst dann umschreiben, wenn der Käufer seine Auflagen erfüllt hat, bspw. weise Grundsteuern bezahlt. Damit aber der Käufer sicher gehen kann, das in der Zwischenzeit nicht weiterverkauft wird, erfolgt eine Auflassungsvormerkung. Und seit wann kann mit einem Kaufvertrag von einem Laien eine Grundbuchumschreibung erfolgen? Das geht meines Wissens doch nur über den Notar? Und nach welcher Rechtsvorschrift dürfen Notare bevor sie eine Rechnung nach Kostenordnung erstellt haben Geld einfordern?
    • Name:
    • RLC
  7. Ich habe denn abgetippten Kaufvertrag bei uns sind ...

    Ich habe denn abgetippten Kaufvertrag (bei uns sind noch etliche Änderungen nötig gewesen, Kaufvertragsentwurf hat die Gemeinde geliefert und nicht der Notar erstellt) nach wenigen Tagen erhalten, trotz Auflassung. Die Rechnung vom Notar war beigefügt.
    Und wie soll das Möglich sein nur mit dem Kaufvertrag als Privatmensch eine Umschreibung vornehmen zu lassen. Steht doch im Kaufvertrag, dass das erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises möglich ist und vom Notar abgewickelt wird. Also überhaupt nicht möglich mit dem Kaufvertrag ei'ne Eintragung vorzunehmen.
    Vielleicht hat ihr Notar in der Vergangenheit nie sein Geld ohne Vollstreckung bekommen und ist es nun einfach leid und will deshalb teilweise Vorkasse?
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