Sondertilgung
BAU-Forum: Baufinanzierung

Sondertilgung

Hallo,
in meinem kürzlich unterzeichneten Darlehensvertrag habe ich eine jährliche Sondertilgungsmöglichkeit ausgehandelt. Es steht somit im Vertrag: Sondertilgungen können jährlich bis 10.000,- DM geleistet werden. Die Bank teilte mir nun mit, dass dieses bedeutet, dass 1 x im Jahr eine Sondertilgung bis max. 10.000,- DM getätigt werden kann. Ich verstehe das aber so, dass ich über mehrere Zahlungen bis zu einer Summe von 10.000,- DM pro Jahr sondertilgen kann.
Was ist denn üblich bzw. rechtens?
Grüße
  • Name:
  • Dirk Rokossa
  1. Sondertilgung

    Hallo Dirk,
    bei uns steht im Darlehensvertrag der gleiche Passus.
    Lt. unserem Bankmenschen sei das folgendermaßen zu verstehen und auch bei den meisten Banken üblich: "Eine Sonderzahlung (Sondertilgung) pro Jahr möglich; maximale Höhe der Zahlung DM 10.000,-".
    Begründung: wenn einer auf die Idee kommt, jeden übriggebliebenen Zehnmarkschein zwecks Sondertilgung auf die Bank zu tragen, wäre ja jedesmal ein Buchungsvorgang notwendig und damit würde der Verwaltungsaufwand erheblich steigen (anscheinend sind wirklich schon Leute auf die Idee gekommen mit den 10- DM-Scheinen ...), von daher hört sich für mich als Finanzlaie die Begründung logisch an.
    Was halten Sie davon, "übriggebliebenes" Geld kurzfristig anzulegen (da bringt es ja auch noch was an Zinsen) und die somit angesparte Summe 1x pro Jahr als Sondertilgung einzusetzen? Oder wenn Summe größer 10 TDM, Rest weiter anlegen für nächstes Jahr.
    Gruß
    Andrea
    • Name:
    • Andrea Adam
  2. Sondertilgung

    Hallo Dirk,
    vom Grundsatz ist es so, dass eine Zahlung bis zu 10 Tsd dm vorfälligkeitsfrei, meist gegen eine kleine gebühr von den Banken als Rückzahlung angenommen wird.
    idr sieht es aber meist so aus, dass man durchaus auch diesen Betrag in 2 evtl. 3 Beträge splitten kann, allerdings sind die Gebühren dann höher als bei einer Einmalzahlung.
    Gruß joachim kähler
  3. Fakt ist, was im Vertrag steht

    ist die Formulierung nicht eindeutig gibt es natürlich wieder die Interpretationsprobleme der Vertragsparteien, da jeder die für ihn günstigste Variante "gemeint" haben möchte.
    In der Regel hat die Bank "vorformuliert".
    Also: Entweder die Klausel im Vertrag ist eindeutig, dann gibt es auch keine Probleme, oder
    mehrdeutig, dann war der Vertrag schlecht vorbereitet und sollte im gegenseitigen Einvernehmen eindeutig formuliert werden.
    Ist in der Klausel nicht auf Gebühren hingewiesen (auch evtl. durch die AGB's, sind nach meiner Meinung auch keine zu bezahlen.
    Im Zeitalter von Computern ist eine monatliche Sondertilgung kein Argument für höhere Kosten, als eine evtl. zus. Buchungsgebühr wie sie für jeden Posten anfällt, bzw. im Kontokostenmodell vorgesehen ist.
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