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Frage zur Eigenheimzulage
BAU-Forum: Baufinanzierung

Frage zur Eigenheimzulage

Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage zur Eigenheimzulage.
Wir sind nicht verheiratet und planen uns eine Eigentumswohnung zu kaufen.
Das Objekt ist ausgesucht, an der Finanzierung wird gebastelt.
Wir wollen eigentlich beide als Käufer auftreten und auch beide den Kredit aufnehmen.
Auf Grund meines Einkommens habe ich aber keinen Anspruch mehr auf die Eigenheimzulage. Meine Freundin dagegen schon.
Hat sie Anspruch auf die volle Eigenheimzulage wenn auch ich als Käufer mit im Vertrag stehe?
Oder muss Sie dafür alleine im Vertrag stehen?
Vielen Dank schon mal.
Gruß
Stefan
  1. Hoppla

    Hallo Stefan,
    ich verstehe wirklich nicht viel von Finanzierungen, jedoch dachte ich bis vor 2 Minuten, na ja eigentlich noch immer, dass die Eigenheimzulage vollkommen unabhängig vom persönlichen Einkommen ist. Oder war's eine Fangfrage?
    Grüße
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  2. Eigenheimzulage

    Eigenheimzulage
    Die staatliche Förderung des Baus oder Erwerbs eines Einfamilienhauses bzw. einer Eigentumswohnung erfolgt seit 1996 über die Eigenheimzulage. Diese ersetzt die bisherige Förderung nach § 10 e des Einkommensteuergesetzes. Die Eigenheimzulage wird als gleich hohe direkte Zahlung des Finanzamts für alle Bürgerinnen und Bürger  -  auch für nicht Einkommensteuerpflichtige, wie z.B. vorübergehend Arbeitslose und Rentner, gewährt. Die Zulage wird acht Jahre lang gezahlt. Die Zulage beträgt jährlich maximal
    5.000 DM für Neubauten,
    2.500 DM für den Erwerb von Altbauten sowie für Ausbauten und Erweiterungen. Dazu gehört z.B. der Ausbau des Dachgeschosses, nicht aber die nachträgliche Errichtung einer Garage.
    Hinzu kommt eine jährliche Kinderzulage von 1.500 DM für jedes haushaltszugehörige Kind, für das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag gewährt wird. Die Eigenheimzulage darf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Anschaffungskosten, Herstellungskosten), bei Ausbauten und Erweiterungen 50 v.H. der Herstellungskosten, nicht übersteigen.
    Darüber hinaus kann eine Ökozulage gewährt werden in Höhe von
    500,- DM jährlich für den Einbau energiesparender Heizungsanlagen vor Bezug (z.B. Wärmepumpen, Solaranlagen).
    400,- DM jährlich für Neubauten von Niedrigenergiehäusern.
    Die Öko  -  Zulagen werden ebenfalls acht Jahre lang gewährt und können sich gegenseitig ergänzen.
    Die Förderung ist  -  wie bisher  -  einkommensabhängig. Die Summe der Gesamteinkünfte aus dem Jahr, für das die Eigenheimzulage erstmals gewährt werden soll, und dem Vorjahr darf für Alleinstehende 240 000 DM und für Verheiratete 480 000 DM nicht überschreiten. Einkommensüberschreitungen im Verlauf des achtjährigen Förderungszeitraums haben keine Auswirkungen.
    Gruß joachim
  3. Man lernt nie aus

    Man wird alt wie eine Kuh und lernt immer noch dazu, Sorry Stefan für meine Falschinformation.
    • Name:
    • Herr Ber-180-Sob
  4. passt nimmer, joachim

    die Einkommensgrenzen liegen zwischenzeitlich bei 160.000,- / 320.000,- Märkern.
    Aber die Frage nach den erforderlichen Eigentumsverhältnissen kann ich nicht beantworten.
    Tipp: einfach mal beim Finanzamt anrufen und nachfragen. Die müssen ja Auskunft geben. Oder noch besser: schriftliche Anfrage, dann habt ihr hinterher was in der Hand.
    Und jetzt das übliche: ist keine Steuerberatung, nur mein bescheidenes Bauherrenwissen ;-)
  5. Einkommensgrenze

    Liegen die Einkommensgrenzen nicht bei 160 TDM für Alleinstehende und 320 TDM für Verheiratete? (Berechnung für 2 Jahre)
    MfG
    Andrea
  6. Förderung anteilig an den Eigentumsanteilen

    Hallo Stefan,
    die Förderung wird anteilg an den Eigentumsanteilen gewährt. Deine Freundin würde also nur die Hälfte der Förderung bekommen. Sie kann die zweite Hälfte der Förderung nach 8 Jahren für eine andere Immobilie nutzen, vorausgesetzt es ändert sich bis dahin nichts mehr.

    MfG
    Bop Pao

  7. @Hern Richter

    sie haben recht Herr Richter,
    das kommt davon wenn man nen Text aus dem Internet kopiert aber nicht bis zum Ende durchliest.
    aber auch die neuen Grenzen beziehen sich auf das Jahr der Beantragung und des vorjahres. also grob gesagt kann man die Beträge durch zwei teilen.
    Gruß joachim
  8. Das heißt jetzt praktisch ...

    Das heißt jetzt praktisch für uns, dass wir den Kauf auf den Namen meiner Freundin tätigen müssen um die ganze Eigenheimzulage (5000,- DM/Jahr) zu bekommen.
    Ändert daran eine Hochzeit etwas? (ist eh mal geplant) oder dann nur bei gemeinsamer Veranlagung?
    Dann stellt sich nur noch die Frage, wie wir das dann absichern (für den Fall einer Trennung).
    Gruß
    Stefan
  9. praktisch heißt das

    Sie brauchen eine auf Sie und Ihre Freundin abgestimmte Lösung, mit all Ihren Vorstellungen privater und "beziehungstechnischer" Natur. Dies ist eine Sache von wenig Zeitaufwand. Allein wegen Fragen zum Eigenheimzulage-Gesetz sind etliche Entscheidungen beim BFH anhängig. Wenn Heiratsabsicht besteht kann man dies auch privatrechtlich regeln usw.
  10. @bop pao

    Sind Sie sicher, dass das korrekt ist mit der anteiligen Förderung? Meiner Meinung nach nicht ganz. Beispiel: Wenn das Objekt 400 TDM kostet, beträgt der Eigentumsanteil der Freundin 200 TDM und sie könnte nach m.A. den vollen Förderbetrag beanspruchen ... Aber wie bereits oben gesagt: Nachfrage beim Finanzamt ist das Beste und vor allem kostenlos :-)) )
  11. Den Text des Eigenheimzulagengesetzes

    findet man in untenstehendem Link.
    In § 6 steht was bezüglich Miteigentumsanteilen, allerdings ist mir das ehrlich gesagt nicht verständlich.
    Wie gesagt: FA fragen, ist am einfachsten.
    • Name:
  12. Anteilige Förderung ist korrekt

    Es gibt 5 % von höchstens 100 TDM Kaufpreis, als die bekannten 5.000 DM im Jahr.
    Die 400.000 werden also nicht geteilt und jedem 200.000 zugeordnet und dann jedem 5.000 DM ausgezahlt.
    Sondern: Zuerst wird die Höhe der Einfamilienhaus errechnet, also 5.000 DM insgesamt je Jahr und dann nach Eigenanteil (meistens hälftig) zugeordnet.
    Wenn beide nicht verheiratet sind und einer über der Einkommensgrenze liegt, bekommt nur der andere Partner 2.500 DM / Jahr. Eine spätere Heirat ändert daran nichts.
    Keine Rechtsberatung.
    Gruß
    Harald
  13. Achtung: wollen Sie sich zum Spielball Ihrer Freundin machen?

    Auch wenn heute Ihre Beziehung voll intakt ist (sonst würden Sie wohl keine Heiratspläne schmieden), kann sich das im Laufe der Jahre ändern. Miteinmal stehen Sie vor einer Trennung. Sie haben dann möglicherweise 50 % oder mehr in die Wohnung gesteckt, die gehört aber Ihrer Freundin oder Frau alleine, weil Sie sich heute 8x2000 DM Eigenheimzulage sichern wollten. Ihre dann Ehe-Frau hat die Wohnung voll in die eheliche Gemeinschaft eingebracht und Sie haben darauf gar keine Ansprüche. Auch finanziell würde es sicherlich nicht gut für Sie ausgehen, von der emotionalen Belastung, den Streitereien und den Anwaltskosten ganz zu schweigen.
    Vielleicht findet sich auch eine Lösung, Eigenheimzulage voll zu bekommen und Ihre Rechte privatvertraglich zu sichern; stellt sich nur die Frage, ob die Ausarbeitung und Beurkundung des Vertrages nicht teurer ist, als die Eigenheimzulage bringt.
    Und warum heiraten Sie nicht gleich? Vielleicht bringt Ihnen das nicht nur die gesamte Eigenheimzulage (für beide Ehepartner dann DM 8000 statt jetzt DM 2000 oder 4000 für Ihre Frau?), sondern auch andere steuerliche Vorteile. Wenn Sie ohnehin schon gemeinsam Immobilien kaufen, müssen Sie sich Ihrer gemeinsamen Zukunft schon sehr sicher sein. Persönlich halte ich den Immobilienkauf für eine viel weitreichendere Entscheidung hinsichtlich der gemeinsamen Zukunft als die Hochzeit, weil dadurch die Trennung (unabhängig ob mit oder ohne Trauschein) erst richtig kompliziert wird. Worauf warten Sie noch?
    Mein Tipp für Sie (weil ich von den ganzen rechtlichen Rahmenbedingungen eigentlich keine Ahnung habe): verlieren Sie nicht wegen ein paar Mark zusätzlich für die Eigenheimzulage die eigenen (egoistischen) Interessen aus den Augen und lassen Sie sich von echten Fachleuten beraten. Die müssen allerdings auch etwas von der Auflösung von Lebensgemeinschaften verstehen und nicht nur von der Eigenheimzulage. Alles andere ist zu kurzsichtig.
    Sparsam
  14. also ich würd gern der Spielball meiner Freundin sein

    damit das vorbei ist, hat sie mich geheiratet ;-) Das Problem ist doch hier, wie komme ich an die Eigenheimzulage. Allgemein werden dazu manchmal ganz schöne Verrenkungen nötig. Der einfachste Weg soll es nach meinem Eindruck ja nicht sein. Es ist kein Problem eine privatrechtliche Vereinbarung zu treffen.
    Aber:
    "Macht Eheverträge solange die Schmetterlinge fliegen, wenn die Fetzen fliegen ist es zu spät"
    Copyr. by
  15. @AWi: Sie können ja gern der Spielball Ihrer Freundin sein ...

    @AWi: Sie können ja gern der Spielball Ihrer Freundin sein solange es Ihre Frau nicht erfährt! =;-))
  16. @sparsam

    mit was für Zahlen werfen Sie denn hier rum? Entschuldigung, aber die sind völliger Quatsch!
    Wenn verheiratet, dann gibt es pro Objekt maximal die 5.000,- Mark, und nicht pro Ehepartner (wär' zwar schön, aber ...)
    • Name:
  17. Und was ist bei..

    Bigamei? *duck-und-weg-renn*
    • Name:
    • Martin Beisse
  18. ad Hagedorn ud Stefan

    Hallo Herr Hagedorn,
    doch anteilige Förderung ist richtig. Wenn die Anteilige Bausumme über 100.000,-- DM liegt bekommt Sie bei 50 % Eigentumsanteilen auch nur 50 % der Förderung. Für ein anderes Objekt nach 8 Jahren bekommt sie die Förderung dann aber nicht mehr, das gilt dann wirklich nur für Ehepaare.

    ad Stefan
    um die volle Förderung zu bekommen könnt ihr natürlich heiraten, aber wer denkt denn gleich ans schlimmste ;-). Zweite Möglichkeit, du kannst dein Einkommen versuchen zu drücken, da gibt es diverse Möglichkeiten für. Dritte Möglichkeit deine Freundin kauft das Objekt und bekommt die volle Förderung und du lässt dir z.B. für die Hälfte des Kaufpreises eine Grundschuld eintragen, dann bist du bei Verkauf schon mal abgesichert. Mach noch einen Vertrag, dass du bei auseinandergehen eurer Gemeinschaft ohne Verkauf des Objektes Wohnrecht oder eine Miete bekommst. Du musst auf jeden Fall zu einem guten Steuerberater und Notar und auch noch an Erbschaftsfälle denken. Ich glaube damit sollte dir geholfen werden im Gegensatz zu Vorträgen, die aus dem Internet kopiert werden.

    MfG
    Bop Pao

  19. Sorry, ...

    da habe ich ein paar Dinge durcheinandergeworfen und die Kinder Förderung gleich noch eingeschlossen (dann Eigenheimzulage max. DM 8000). Die max. Differenz ist dann wohl DM 5000 (bei Neubauten, Hochzeit des Fragestellers und ausreichend geringes Gesamteinkommen des Ehepaares vorausgesetzt) und DM 1250 (Neubau und halbe Förderung der Verlobten). Unser Mehr-als-Besserverdienender Fragesteller will also wissen, wie er (bzw. seine Verlobte) noch 8x1250 DM mehr vom Staat bekommt, ohne zu heiraten. Damit erscheinen alle vertraglichen Regelungen, die seine möglichen Nachteile bei Alleinerwerb der Verlobten ausschließen, noch weniger lohnenswert als oben schon ausgeführt. Wenn es sich dann noch um eine gebrauchte Immobilie handelt, dürften sich solche Verträge gar nicht mehr lohnen.
    Und noch was: auf die Hochzeit wegen der sonst auch für die Verlobte nicht mehr fällige Eigenheimzulage zu verzichten, dürfte schon einkommenssteuermäßig wenig sinnvoll sein. Der Vorteil der gemeinsamen Steuerveranlagung dürfte wohl das bisschen Eigenheimzulage locker ausgleichen.  -  Genaue Zahlen kenne ich allerdings nicht ...
    Sparsam
  20. Jetzt weiß ich, warum MB noch nicht gebaut hat.

    Nachdem die Schwulenehe nun schon anerkannt worden ist, wartet er noch auf die Anerkennung der Polygamie. Dann kassiert er für jede seiner Perlen die Eigenheimzulage und baut mit der Geldtasche vom knauserigem Hans E. *druckundhintereherrenndemMB*
  21. Eigenheimzulage bei Vermietung ELW an die Mutter

    Baubeginn unseres Einfamilienhaus war am 1. Januar.
    Nach dem Tod meines Vaters im März haben wir uns entschlossen meine
    Mutter mit ins Haus zu nehmen. Der Keller war vorerst nicht für den vollen Ausbau geplant. Keller hört sich jetzt schlimm an. Wie kann der nur seine Mutter in den Keller stecken.
    Dem ist nicht so. Deckenhöhe 2,30 m. Da die Straße ca. 2 Meter höher
    gebaut wurde (Die Gemeinde hat sich das Pumpwerk gespart und die Straße mal eben mit mehr Gefälle versehen) Konnten wir nachträglich
    im "Keller" Bodentiefe Fenster einschneiden, Einen separaten Eingang anlegen, eine Terrasse erstellen usw. Sie hat demnach eine
    Vollwertige Einliegerwohnung mit einer Größe von rd 78 m². Theoretisch wie auch praktisch haben wir angedacht, das Sie Miete
    zahlt. Ca. 70 % der ortsülichen Miete.
    Nun meine Frage:
    Haben wir in irgendeiner Form die Möglichkeit Eigenheimzulage zu erhalten? Ich habe gehört das wenn meine Frau die Wohnung käuflich erwirbt und diese dann an meine Mutter vermietet wäre das möglich. Ich habe leider nirgendwo etwas finden können was mir diese Aussage bestätigt bzw. genau erklärt wird wie es funktionieren könnte. Mir ist bewusst das hier keine steuerlichen Beratung getätigt werden dürfen. Würde mich nur im Vorfeld erkundigen wollen. Steuerberater sind ja auch nicht alle perfekt.
    Und wenn ich den falschen erwische ...
    Vielen Dank
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