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Höhe zu beantragender Kredit bei unsicherer öffentlicher Förderung
BAU-Forum: Baufinanzierung

Höhe zu beantragender Kredit bei unsicherer öffentlicher Förderung

Folgende Situation: ich habe ein hervorragebdes Angebot für einen Kauf einer Doppelhaushälfte zum Preis von 440 TDM. Kreditbonität und EKAbk.-Quote sind nicht das große Thema sondern, ob die Zeit reicht, eine Landesbauförderung zu beantragen (NRW). In welcher Höhe soll ich den Kredit beantragen? Es wird meiner Berechnung nach 30  -  50.000 DM aus Landesmitteln geben, aber die gibt's dann doch wohl erst später (laut Forum ist mit 6 Monaten zu rechnen). Finanziert die Bank sowas i.d.R. zwischen? Auch die Höhe ist noch nicht ganz klar, da ich an einer Einkommensgrenze liege und die genaue Höhe noch nicht kenne.
Bitte ein paar Tipps, wie Ihr merkt habe ich noch nicht mit meiner Bank gesprochen  -  man möchte ja ganz gerne gut informiert sein (zudem präferiere ich Beratungsarme Finanzierer mit günstigen Konditionen)
Schon mal schönen Dank für die Antworten!
  • Name:
  • Boki
  1. Förderung

    Kommt darauf an welche Landesförderung ihr beanspruchen wollt.
    Bei uns in Rheinlandpfalz heißt das ganze Sozial, Normal oder Ergänzungsprogramm. Beim Normalprogramm dürfen einige Werte nicht überschritten werden. Qm Preis nicht über 2700 DM und nicht mehr wie 130 m². Zudem darf man bei Beantragung noch keinerlei Verpflichtung eingegangen sein (Kaufvertrag oder Darlehensvertrag). Andererseits muss man für die Beantragung alle Papiere zusammen haben (Finanzierung, Planungsunterlagen usw.). Das ganze ist wirklich nicht schlecht, vor allem das Aufwendungsdarlehen, ist aber ein Haufen Rennerei.
    Sind auch gerade mittendrin. Am Besten auf der Stadt oder Kreisverwaltung vorsprechen, und dann rein ins Vergnügen.
    Gruß aus der Pfalz
    • Name:
    • MK
  2. Wir hatten damals

    eine Klausel im Kaufvertrag, dass wir bei nicht Erhalt der öffentlichen Mittel vom Vertrag zurücktreten können, ohne das uns Kosten entstehen.
    Vielleicht ist das eine Möglichkeit, denn erst Erwerben und dann beantragen ging bei uns nicht, damit hätten wir die Form der Förderung schon nicht erfüllt und wären von Anfang an durchs Raster gefallen.
  3. Förderschädlichkeit beachten!

    Die Aussagen beider Vorredner sind OK Noch einige Tipps;
    1. Lassen Sie sich von Ihrer zuständigen Wohnungsbauförderstelle oder Außensteller der Förderbank vorab beraten.
    2. Gehen Sie keine verbindlichen Verträge (Hauskauf, Notarvertrag, Darlehensvertrag etc.) ein. FÖRDERSCHÄDLICH!
    Die Ausnahme; Grundstücks- und Hausvertrag (Grundstücksvertrag, Hausvertrag) mit kostenlosem Rücktrittsrecht bei Nichtgewährung der öffentlichen Mittel: BITTE MIT ihrer FÖRDERBANK unbedingt ABSPRECHEN!
    MfG
    S. Krämer
  4. Noch etwas präziser..

    worüber ich mir derzeit den Kopf zerbreche:
    1. Wird der (Haupt-) Kreditgeber  -  über den ich diese Mittel ja zu beantragen habe  -  den Zeitraum bis zur Auszahlung zwischenfinanzieren? Es Ergibt sich ja das Problem der noch nicht genau bekannten Höhe einer Förderung. Wird so etwas in aller Regel flexibel gehandhabt?
    2. Ist der Zeitpunkt der Beantragung dieser Mittel entscheidend, oder darf ich erst "zuschlagen", wenn ich eine Bewilligung definitiv habe? Dann hätte ich ja das Problem, eine günstige Gelegenheit nicht nutzen zu können ...!
    MfG Boki
    • Name:
    • boki
  5. DHH

    Neu oder gebraucht? Kann ohne die Fördermittel nicht gekauft werden? Wie schon gesagt wurde, Vertrag machen mit Klausel.
    Habe morgen einen Banktermin und frag mal nach ob auch gebrauchte Immobilien geförderet werden. Finde in meinen Unterlagen nämlich nichts Konkretes.
    Gruß aus der Pfalz
    • Name:
    • MK
  6. DHH2

    Stopp, habe es doch gefunden. Erwerb von vorhandenem Wohnraum wird auch gefördert.
    Würde also zuschlagen (mit Klausel) und die Förderung beantragen.
    Die zu finanzierende Bank hilft in der Regel. Gabe es auch schon angeboten bekommen. Wenn alle Unterlagen zusammen sind (wie schon gesagt, ist eine Rennerei!), dauert es bei uns (Pfalz) ca. 4-5 Wochen bis zur Zusage.
    Noch was zurzeit: ab Notartermin bis zur Zahlung gehen sicher 6  -  9 Wochen drauf!
    • Name:
    • MK
  7. MK

    Foto von Andrea Leidenbach

    Welche Förderung meinen sie?
    • Name:
  8. Bauen und Wohnen

    Förderung von Wohneigentum 2001. Staatliche Finanzierungshilfen im Rahmen des Sozialen Wohnungsbau. Wie schon erwähnt bei uns in Rheinlandpfalz und zwar je nach Einkommen, Sozial, Normal oder Ergänzungsprogramm.
    • Name:
    • MK
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