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Eigenheimzulage 2 mal (Verheiratet)
BAU-Forum: Baufinanzierung

Eigenheimzulage 2 mal (Verheiratet)

Kann man als Ehepaar die Eigenheimzulage 2 mal in Anspruch nehmen? Im Notarvertrag von 1994 steht die Wohnung (Altbau) gehört den Ehepartnern zu "je 1/2 ideellen Anteil" (damals noch 10 e Förderung). Was ist, wenn jetzt ein Neubau folgen soll?
  • Name:
  • Andreas Klein
  1. "Die Eigenheimzulage kann pro Person nur einmal in ...

    "Die Eigenheimzulage kann pro Person nur einmal in Anspruch genommen werden. Ehegatten könne die Eigenheimzulage grundsätzlich für insgesamt zwei Objekte beanspruchen. Frühere Steuervergünstigungen nach § 10 e EStG und § 7b EStG werden angerechnet. Der Vorkostenabzug nach § 10 i EStG entfällt Aufgrund der Steuerreform 1999. " [Zitat Ende]
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