im Grundbuch ist ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen ...
BAU-Forum: Baufinanzierung
im Grundbuch ist ein lebenslanges Wohnrecht eingetragen ...
dieses ist zum Zeitpunkt der Beurkundung beim Notar noch nicht gelöscht. Reicht eine Klausel im Vertrag, das dieses Wohnrecht (der Eltern des Verkäufers) gelöscht wird, oder ist es besser den Notartermin zu verschieben?
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Vertragsklausel ist möglich
ich würde an Ihrer Stelle das aber als Voraussetzung für die Kaufpreisfälligkeit vereinbaren.
Das ist aber nur meine pers. Meinung, keine Rechtsberatung.
Sprechen Sie einfach mal mit dem beurkundenden Notar. Der muss Sie beim Beurkundungstermin sowieso beraten bzw. Ihnen auf alle Fragen Auskunft geben. -
Bedingung
nämlich die Löschung des Wohnrechts muss nach meiner Meinung ja erst erfüllt werden (wie andere evtl. vereinbarte Bedingungen im Kaufvertrag auch) damit er rechtsgültig wird. Erst bei einem rechtsgültigen Kaufvertrag gibt es doch dann auch eine Kaufpreisfälligkeit, oder sehe ich das falsch?
Gruß
Karin Vogel
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