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Zahlungsmodalität bei Fertigbau
BAU-Forum: Baufinanzierung

Zahlungsmodalität bei Fertigbau

Wir werden in Kürze mit einer Fertigbaufirma ein individuell geplantes Architektenhaus bauen. Im Werkvertrag ist die Zahlung
des Preises wie folgt gestaffelt:
10 % nach Baugesuch
25 % nach Untergeschoss (1/3 davon bei Fundamentplatte + 2/3 bei UGAbk.-Decke)
40 % am 3. Aufbautag des Hauses
20 % bei Beginn Rohmontage Heizung/elektro/Sanitär
5 % vor Bauabnahme auf Gemeinschaftskonto (fällig dann bei Einzug)
Wir gehen dabei ja ständig in Vorleistung und haben vor allem am Ende wenig Möglichkeiten finanziellen Druck auszuüben wenn es klemmt. Wie könnte man diese Modalitäten besser regeln. Wer hat Erfahrung damit?
  • Name:
  • Andrea Ströhle
  1. Das ist ja hart, Frau Ströhle,

    Foto von Lieselotte Tussing

    75 % Zahlung bei Beginn der Ausbauarbeiten?
    Haben Sie den Vertrag mal von einem baurechtserfahrenen Rechtsanwalt prüfen lassen?
    Nebenbei: wissen Sie genau (!), was Sie für Ihr Geld bekommen?
  2. Hallo Frau Ströhle ...

    Hallo Frau Ströhle ich möchte sie auf unten stehenden Forumsbeitrag hinweisen ... Lesen sie dort bitte den Beitrag zum Thema von Rechtsanwalt Schotten. Zitat daraus:
    OLG Hamm, Urt. v. 8. November 1988, Az: 26 U 113/88
    Leitsatz
    1. Die Vereinbarung einer übermäßig hohen Abschlagszahlung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmers verstößt gegen AGBG § 9 Abs 2 Nr 1. Das gilt erst recht, wenn die Verpflichtung zu einer übermäßig hohen Abschlagszahlung ohne Rücksicht auf Gewährleistungsansprüche des Bestellers besteht.
    2. Ob eine Abschlagszahlung übermäßig hoch ist, ist eine Frage des Einzelfalles. Eine Vorleistungspflicht des Bauherrn über den Baufortschritt hinaus kann aber nur in sehr engen Grenzen des AGB wirksam vereinbart werden. Eine Vorauszahlungspflicht von mehr als 5 % der Auftragssumme ist bedenklich.
    Eine Orientierung der Abschlagszahlungen an der Makler- und Bauträgerverordnung (Maklerverordnung, Bauträgerverordnung) wäre möglicherweise eine Hilfe  -  greift jedoch rechtlich nicht, wenn Sie auf eigenem Grundstück  -  eben nicht mit Bauträger  -  bauen. Ein lesenswertes BGH-Urteil gibt es da trotzdem, vielleicht interessiert es Sie ... ist nie verkehrt sich ein bisschen in die Materie einzuarbeiten.
    Viel Erfolg und Gruß Ulf Eberhard
  3. Wir sind nicht blauäugig!

    Der Vertrag liegt gerade einem Rechtsanwalt zur Prüfung vor.
    Nichts desto trotz hätten wir gerne gewusst, wie dies üblicherweise geregelt wir. Was ist vernünftig für beide Seiten?
    Wir haben Vertrauen zu dem Unter'nehmen  -  aber wir sind keinesfalls so naiv so was zu unterschreiben. Uns interessiert die gängige Praxis. Wie wird sowas seriös für beide Seiten geregelt?
    • Name:
    • Andrea Ströhle
  4. Blauäugigkeit auch niemand unterstellt ...

    Nehmen Sie doch mal die MaBV die hat immerhin einen gesetzl. Hintergrund:
    (2) Der Gewerbetreibende darf in den Fällen des Absatzes 1 die Vermögenswerte ferner in bis zu sieben Teilbeträgen entsprechend dem Bauablauf entgegennehmen oder sich zu deren Verwendung ermächtigen lassen. Die Teilbeträge können aus den nachfolgenden Vomhundertsätzen zusammengesetzt werden
    1.30 vom Hundert der Vertragssumme in den Fällen, in denen Eigentum an einem Grundstück übertragen werden soll, oder 20 vom Hundert der Vertragssumme in den Fällen, in denen ein Erbbaurecht bestellt oder übertragen werden soll, nach Beginn der Erdarbeiten,
    2. von der restlichen Vertragssumme
    • 40 vom Hundert nach Rohbaufertigstellung, einschließlich Zimmererarbeiten,
    • 8 vom Hundert für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen,
    • 3 vom Hundert für die Rohinstallation der Heizungsanlagen,
    • 3 vom Hundert für die Rohinställation der Sanitäranlagen,
    • 3 vom Hundert für die Rohinstallation der Elektroanlagen,
    • 10 vom Hundert für den Fenstereinbau, einschließlich der Verglasung,
    • 6 vom Hundert für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten,
    • 3 vom Hundert für den Estrich,
    • 4 vom Hundert für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich,
    • 12 vom Hundert nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe,
    • 3 vom Hundert für die Fassadenarbeiten,
    • 5 vom Hundert nach vollständiger Fertigstellung.

    Grundstück können sie ja ausklammern, den Rest auf 7 Teile verteilen. Ob das für Ihren Fertighausfirma fair ist, weiß ich auch nicht, für Sie ist das sicher OK.
    Gruß Ulf Eberhard

  5. 13 Raten

    Wir haben im Werkvertrag mit unserem Bauträger folgende Regelung vereinbart:
    1. Rate 4 % Übergabe der Bauunterlagen
    2. Rate 8 % Sohlplatte fertig
    3. Rate 10 % Rohbau Kellergeschoss fertig
    4. Rate 8 % Rohbau Erdgeschoss fertig (ohne Verblender)
    5. Rate 10 % Dachstuhl fertig
    6. Rate 8 % Dach eingedeckt
    7. Rate 10 % Verblendmauerwerk fertig
    8. Rate 10 % Fenster montiert
    9. Rate 10 % Innenputz und Estrich fertig
    10. Rate 8 % Heizung und Sanitär (Leitungen) fertig
    11. Rate 8 % Elektrik und Fliesen fertig
    12. Rate 4 % Sanitär, Heizung, Treppe und Türen fertig
    13. Rate 2 % Abnahme Gesamtleistung
    Die Zahlungen sind jeweils erst nach erbrachter Leistung fällig. Abgesehen von der etwas niedrigen letzten Rate meinen wir, mit diesem Zahlungsplan sehr gut leben zu können. Im Gegenzug achten wir darauf, dass der Bauträger nach Rechnungslegung schnell zu seinem Geld kommt.
  6. es ist an der Zeit

    ulf eberhardt in die expertenliste aufzunehmen!
  7. wie ist denn der zeitliche Ablauf festgelegt?

    beginnt Vorproduktion des Hauses bereits während oder vor dem Kellerbau oder erst nach Vermessung und Abnahme des Kellers?
    Wir haben ja nur ein Ausbauhaus gekauft und den Keller selber vergeben.
    Zahlungsmodalitäten muss ich heut' Abend nochmal nachschauen. Aber nach Bauantrag musste ein Teil bezahlt werden, dann ein größerer Batzen bei Beginn der Fertigung im Werk (für diesen Betrag haben wir allerdings eine Bankbürgschaft erhalten, die bei Beginn der Aufstellung zurückgegeben wurde), während der Aufstellung kam dann die nächste Zahlung und die Schlusszahlung nach Ende der Hausaufstellung.
  8. Auch Verhandlungssache

    Foto von Andrea Leidenbach

    unser erstes Haus haben wir erst gezahlt als es fertig war, die Nachbarn nach Baufortschritt, was das auch immer heißen mag.
    Bei einigen Banken bekommen sie bessere Konditionen in der Zwischenfinanzierung wenn sie die Summe in nicht mehr als 6 Teilzahlungen Splitten, anderen ist es egal.
    Wichtig ist, wenn sie in Vorleistung gehen, das sie im Gegenzug dafür von der Firma eine Fertigstellungsbürgschaft erhalten, fragen sie ihren RA danach, sonst kann man eine Menge Geld aus eigener Erfahrung in den Sand setzen.
  9. Der Keller wird auch von der Firma bzw. ...

    Der Keller wird auch von der Firma (bzw. über diese) erstellt. Das Haus wird derweil in den Hallen der Firma produziert. Nach
    3 Tagen soll der Rohbau stehen inkl. Dachziegel + Fenster (werden schon in der Halle eingebaut). Danach beginnt der Innenausbau. Da ein normaler Estrich reinkommt werden auch 4-6 Wochen Trocknungszeit dafür hinzukommen, was ja bedeutet 75 % des Hauses wären während dieser Phase schon bezahlt.
    Das Thema Bankbürgschaft fand unser Verkäufer nicht so toll  -  schließlich würde das zusätzliche Kosten erzeugen. Aber gesetzt den Fall die Firma ginge nach Einbringung des Estrichs pleite  -  25 % für denb noch erforderlichen Ausbau sind ja wohl ein bisschen dürftig.
    • Name:
    • Andrea Ströhle
  10. Wenn die nach Estrichlegung pleite gehen

    sind 25 % eben auch nach obigen Beispielen OK. Technik wie Heizung/Elektrik ist dann ja drin, ebenso Fenster Haustüre, Innenputz bzw. Gipskarton ggf. auch schon Innentreppe. Bleiben Malerarbeiten, Fliesen, Elektrikfertigstellung, Bodenbeläge, Innentüren  -  das war es dann oder habe ich was vergessen? Sagen wir das Haus kostet 400 Tsd DM hätten Sie für den Innenausbau nach Estrich 100 Tsd. da lässt sich nobel mit ausbauen. Wenn wir mal Außenanlage + Nebenkosten weglassen, was meist eh vergessen wird.
    Nach Ihrem Zahlungsplan haben Sie mit Estrichlegung schon 95 % bezahlt. Beginn Rohmontage Hzg/Elektro/Sani ist i.d.R. vorher. Gruß Ulf
  11. Gestern Abend nimmer geschafft,

    Nachbar hatte Geburtstag und da gab es lecker Capuccino, Maulwurfkuchen und Rotwein ;-))
    Wir hatten folgenden Zahlungsplan vereinbart (fürs Ausbauhaus)
    1. 3 % bei Fertigstellung Werkplanung
    2. 34 % bei Beginn Vorfertigung im Werk (für den Betrag erhielten wir eine Bankbürgschaft)
    3. 35 % bei Montagebeginn auf der Baustelle
    4. 20 % bei Fertigstellung Rohmontage
    5. 5 % nach Montage Treppe
    6. 3 % nach Fertigstellung und Abnahme
    • Name:
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