Schadensersatz bei Fenster-Lieferverzug (9 Monate): Rechte, Kosten & Vorgehen?
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Schadensersatz bei Fenster-Lieferverzug (9 Monate): Rechte, Kosten & Vorgehen?

Wir bauen derzeit ein 2 Familienhaus und haben uns für Aluminium Fenster von XXX entschieden. Vorweg ist zu sagen, dass es sich um einen Auftragswert von über 100.000 € handelt. Die Bestellung bei unserer Freiburger Fensterbaufirma erfolgte im Mai 2013, die Lieferung wurde uns für August 2013 angekündigt. Die erste Enttäuschung hätten wir beim Einbau der Fenster da wir vorab nicht darüber aufgeklärt wurden, dass die Fenster beschichtet und eingefärbt werden und wir statt der erwarteten silberfarbenen Rahmen ein "Stadtttauben-Grau" bekamen. Leider hat sich der Fensterbauer bei einigen Fenstern vermessen. Wir waren zum Teil kulant und haben bei einem durchgehenden großen Glasfenster akzeptiert, dass dieses eine Holzverblendung bekam. War zwar nicht unser Wunsch aber wir wollten dem Fensterbauer eine Neubestellung auf seine Kosten ersparen. Zwei weitere Dreiecksfenster waren ebenfalls deutlich zu klein, hier haben wir auf Austausch bestanden. Im September 13 sagte XXX die Neulieferung bis November zu. Nach langem warten und erfolglosen Rückfragen bei XXX fanden wir schließlich heraus, dass die Ersatzfenster beim Transport vom Lkw gefallen waren und natürlich kaputt sind. Der nächsten Ersatz wurde für Mitte Dezember versprochen, nichts ist passiert. XXX sagte dann eine Lieferung vor Anfang Januar zu, auch dieser Termin wurde nicht eingehalten da "eine Maschine defekt sei". Nächster Termin war die KW4 2014, nichts ist gekommen. Die Lieferung erfolgte dann am 31.1.14! Zwischen Auftragserteilung und endgültiger Ausführung lagen 8 Monate. Aufgrund der Unzuverlässigkeit von XXX sind wir mittlerweile über 3 Monate in Bauverzug und müssen entsprechend länger Miete in unsrer derzeitigen Wohnung bezahlen. Zahlreiche Emails an XXX blieben unbeantwortet, für diese Firma ist Kundenorientierung ein absolutes Fremdwort. Im einzigen Schreiben dass wir von XXX dazu erhielten, lehnt das Unternehmen ab, für durch den Verzug entstandenen Schaden aufzukommen. Begründung: XXX ist nicht unser Vertragspartner! Das ausführende Fensterbaununternehmen versteht und teilt unseren Ärger. Was können wir nun tun, um wenigstens teilweise für den vielen Ärger und den verzögerten Einzug entschädigt zu werden?
  • Name:
  • Annette
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Ich verstehe Ihren Ärger über den erheblichen Lieferverzug der Fenster. Bei einer Verzögerung von 9 Monaten haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz.

    Wichtige Punkte:

    • Schriftliche Mahnung: Haben Sie die Fensterbaufirma nach dem ursprünglichen Liefertermin schriftlich in Verzug gesetzt? Dies ist eine Voraussetzung für Schadensersatz.
    • Schadensersatzansprüche: Sie können den entstandenen Schaden geltend machen, z.B. Mehrkosten für die Wohnung, entgangene Mieteinnahmen oder Finanzierungskosten aufgrund des Bauverzugs.
    • Minderung: Prüfen Sie, ob Sie aufgrund des Verzugs eine Minderung des Kaufpreises geltend machen können.
    • Rechtliche Beratung: Angesichts des hohen Auftragswerts empfehle ich Ihnen dringend, einen Anwalt für Baurecht zu konsultieren.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Schäden und Mehrkosten detailliert und lassen Sie sich rechtlich beraten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Lieferverzug
    Lieferverzug tritt ein, wenn ein Verkäufer eine Ware nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit liefert. Dies kann zu Schadensersatzansprüchen des Käufers führen.
    Verwandte Begriffe: Bauverzug, Zahlungsverzug, Mahnung
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist eine finanzielle Entschädigung für einen entstandenen Schaden. Im Baurecht kann Schadensersatz bei Mängeln, Verzug oder Vertragsverletzungen gefordert werden.
    Verwandte Begriffe: Minderung, Gewährleistung, Vertragsstrafe
    Minderung
    Minderung ist die Herabsetzung des Kaufpreises aufgrund eines Mangels der Kaufsache. Die Minderung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Mangels stehen.
    Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Gewährleistung, Wandlung
    Bauverzug
    Bauverzug liegt vor, wenn Bauarbeiten nicht innerhalb der vereinbarten Frist fertiggestellt werden. Dies kann verschiedene Ursachen haben und zu erheblichen finanziellen Schäden führen.
    Verwandte Begriffe: Lieferverzug, Behinderung, Vertragsstrafe
    Fristsetzung
    Die Fristsetzung ist die Aufforderung an den Vertragspartner, eine Leistung innerhalb einer bestimmten Zeit zu erbringen. Die Frist muss angemessen sein und dem Schuldner ausreichend Zeit zur Erfüllung geben.
    Verwandte Begriffe: Mahnung, Verzug, Nacherfüllung
    Vertragsstrafe
    Eine Vertragsstrafe ist eine im Voraus vereinbarte Geldsumme, die bei Nichterfüllung oder Schlechterfüllung eines Vertrages fällig wird. Sie dient der Absicherung des Gläubigers und soll den Schuldner zur Vertragstreue anhalten.
    Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Gewährleistung, Bürgschaft
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle rechtlichen Bestimmungen, die das Bauen betreffen. Es regelt die Rechte und Pflichten von Bauherren, Architekten, Handwerkern und Behörden.
    Verwandte Begriffe: Architektenrecht, Werkvertragsrecht, Nachbarrecht

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Welche Voraussetzungen müssen für einen Schadensersatzanspruch bei Lieferverzug erfüllt sein?
      Voraussetzung ist, dass der Lieferant in Verzug gesetzt wurde, d.h. Sie haben ihn nach dem vereinbarten Liefertermin schriftlich gemahnt und ihm eine angemessene Frist zur Lieferung gesetzt. Zudem muss der Verzug vom Lieferanten verschuldet sein.
    2. Welche Schäden können bei Lieferverzug geltend gemacht werden?
      Sie können alle Schäden geltend machen, die Ihnen durch den Verzug entstanden sind, z.B. Mehrkosten für eine Ersatzwohnung, entgangene Mieteinnahmen, Finanzierungskosten oder Lagerkosten für bereits gelieferte Bauteile.
    3. Was ist eine Minderung des Kaufpreises?
      Eine Minderung bedeutet, dass Sie den vereinbarten Kaufpreis aufgrund des Mangels (hier: Lieferverzug) herabsetzen können. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Wertverlust, der durch den Mangel entstanden ist.
    4. Wie lange habe ich Zeit, meine Ansprüche geltend zu machen?
      Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche im Baurecht beträgt in der Regel drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt haben.
    5. Was ist ein Bauverzug?
      Bauverzug liegt vor, wenn Bauarbeiten nicht innerhalb der vereinbarten Frist fertiggestellt werden. Dies kann verschiedene Ursachen haben, z.B. Lieferverzug von Baustoffen, Personalmangel oder Schlechtleistung.
    6. Kann ich vom Vertrag zurücktreten, wenn der Lieferverzug zu lange dauert?
      Ein Rücktritt vom Vertrag ist möglich, wenn der Lieferant eine ihm gesetzte, angemessene Frist zur Nacherfüllung fruchtlos verstreichen lässt oder wenn die Lieferung für Sie aufgrund des Verzugs kein Interesse mehr hat.
    7. Was bedeutet "in Verzug setzen"?
      In Verzug setzen bedeutet, den Vertragspartner schriftlich aufzufordern, die geschuldete Leistung (hier: Lieferung der Fenster) zu erbringen. Die Mahnung muss eindeutig sein und eine angemessene Frist zur Erfüllung setzen.
    8. Welche Rolle spielt die Kundenorientierung des Unternehmens bei Lieferverzug?
      Auch wenn Kundenorientierung rechtlich keine direkte Rolle spielt, kann mangelnde Kommunikation und fehlende Kulanz die Situation verschärfen und die Bereitschaft des Kunden erhöhen, rechtliche Schritte einzuleiten.

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  2. Schadensersatz: Lieferverzug Fenster – Ansprüche gegen Fensterbaufirma

    Foto von Ralf Wortmann

    Wann kann ich bei Lieferverzug eines Bauproduktherstellers Schadensersatz verlangen?
    Sehr geehrte Fragestellerin,

    so, wie Sie es schildern, scheint die Herstellerfirma XXX tatsächlich nicht Ihr Vertragspartner zu sein. Sie haben die Fenster offenbar im Zuge des Fensterbau-Werkauftrages bei Ihrer Freiburger Fensterbaufirma bestellt und diese hat sie dann von der Herstellerfirma XXX erworben.

    Etwaige Ansprüche haben Sie (wenn überhaupt) nur gegen Ihre Freiburger Fensterbaufirma inne. Es war deshalb  -  juristisch gesehen  -  etwas unklug, dass Sie sich in die Terminsabsprachen mit XXX eingeklinkt haben. Daraus wird XXX jedenfalls nicht ihr direkter Vertragspartner.

    Anspruchsvoraussetzung wäre, dass Sie gegenüber der Freiburger Fensterbaufirma (nicht etwa gegenüber XXX) nach der Fälligkeit der Leistung Fristen zur Lieferung und Montage gesetzt haben, sodass Ihre Freiburger Fensterbaufirma hierdurch in Verzug gekommen ist.

    Ob Ihre Freiburger Fensterbaufirma ihrerseits Fristen gegenüber XXX gesetzt hat und den Schadensersatzanspruch somit an XXX weiterleiten kann, spielt dabei erstmal für ihr Rechtsverhältnis zu ihrer Freiburger Fensterbaufirma keine Rolle, da sich die Freiburger Fensterbaufirma ein Verschulden der XXX über § 278 BGBAbk. zurechnen lassen muss. Wenn die Firma XXX den Verzug nicht verschuldete (z.B. bei höherer Gewalt) wäre allerdings ein Anspruch, den Sie gegen ihre Freiburger Fensterbaufirma inne hätten, nicht durchsetzbar.

    Wie es scheint, haben Sie im Vertrag mit ihrer Freiburger Fensterbaufirma keine verbindlichen Montagefristen vereinbart.

    Falls das so sein sollte, können Sie die Netto-Mieten für Bauverzug nur von Ihrer Freiburger Fensterbaufirma nur ab dem Zeitpunkt verlangen, ab dem sie sich Aufgrund des Ablaufs einer nach Fälligkeit von Ihnen (nachweislich) gesetzten angemessenen Frist in Verzug befand und auch nur dann, wenn Ihr Bauverzug nicht auch zugleich auf anderen Ursachen beruhte.

    Sie sehen also, es ist ein weites Feld. Es gäbe insbesondere bezüglich der vielleicht wahren Gründe für den Lieferverzug viel zu klären, bevor man entscheiden kann, ob Sie Schadensersatz geltend machen können. Vieles lässt sich außergerichtlich gar nicht mit der erforderlichen Sicherheit klären, sodass es stets ein Restrisiko bleibt, so etwas gerichtlich geltend zu machen. Manchmal treten erst im Gerichtsverfahren Sachverhalte und Argumente durch Zeugenaussagen zu Tage, die insbesondere die wichtige Frage des Verschuldens in einem anderen Licht erscheinen lassen.

  3. Bestätigung: Hinweis zu Schadensersatzansprüchen bei Fenster-Lieferverzug

    Vielen Dank!
    Vielen Dank für Ihren Hinweis und die Erläuterung - diese haben mir sehr geholfen!
    • Name:
    • Annette
  4. Feedback: Danke für die Hilfe bei Fenster-Lieferverzug!

    Foto von

    Gerne geschehen!
    Gerne geschehen und nichts zu danken!
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 14.01.2026

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Schadensersatz bei Fenster-Lieferverzug: Rechte und Vorgehen

    💡 Kernaussagen: Bei einem Lieferverzug von Fenstern ist es entscheidend, den Vertragspartner zu identifizieren. Im vorliegenden Fall besteht die Anspruchsgrundlage primär gegenüber der Fensterbaufirma, nicht direkt gegenüber dem Fensterhersteller. Die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erfordert die Prüfung von Fristen, Fälligkeit und Verschulden gemäß BGBAbk.. Eine detaillierte Dokumentation des Bauverzugs und der daraus resultierenden Mehrkosten ist unerlässlich für die Geltendmachung von Verzugsschäden. Die Klärung des Rechtsverhältnisses ist entscheidend für die erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen im Baurecht.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass Ihre Ansprüche primär gegen die Freiburger Fensterbaufirma bestehen, wie im Beitrag Schadensersatz: Lieferverzug Fenster – Ansprüche gegen Fensterbaufirma erläutert wird. Klären Sie die genauen Vertragsbedingungen und Fristen, um Ihre Rechte geltend zu machen.

    ✅ Zusatzinfo: Die Bestätigung im Beitrag Bestätigung: Hinweis zu Schadensersatzansprüchen bei Fenster-Lieferverzug zeigt, dass die bereitgestellten Informationen hilfreich waren. Dies unterstreicht die Bedeutung einer klaren Kommunikation und fundierten Beratung im Falle eines Bauverzugs.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie alle Mehrkosten, die durch den Lieferverzug entstanden sind, und setzen Sie sich mit Ihrer Fensterbaufirma in Verbindung, um eine Lösung zu finden. Prüfen Sie Ihre vertraglichen Ansprüche und ziehen Sie gegebenenfalls einen Anwalt für Baurecht hinzu, um Ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Nutzen Sie die Informationen aus dem Beitrag Schadensersatz: Lieferverzug Fenster – Ansprüche gegen Fensterbaufirma als Grundlage für Ihr Vorgehen.

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