Hallo, ja das Haus ist 1996 fertiggestellt und abgenommen worden. In der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers war Isolierglas mit einem (damals K-Wert) von U = 1,8 W/m²K vereinbart. Anlässlich des Auswechselns einer Scheibe führte die ausführende Glaserei Anfang 2009 an den anderen Scheiben eine Messung durch, mit dem Ergebnis, dass die Scheiben keine Wärmeschutzbeschichtung haben und demzufolge niemals ein U-Wert von 1,8 W/m²K erreicht werden konnte. Also einfaches unbeschichtetes Isolierglas mit U-Wert 3,0. Da braucht man nicht erst ein Labor zu bemühen, es gibt ja entsprechende Tabllen. Ab 1.1.1995 durfte durch die neue Wärmeschutzverordnung aber gar kein Glas mit U = 3,0 mehr verbaut werden. Ich habe die Hausbaufirma angeschrieben und diesen Mangel dargestellt. Die Antwort war, dass über die Glasrechnung von damals feststellbar war, dass sogar Glas mit einem Ug-Wert (Ug = Wert des Glases) von 1,3 W/m²K verwendet wurde und somit der Uw (Uw = Wert des gesamten Fensters) ca. 1,5 W/m²K vorläge und damit der vereinbarte Wert laut Leistungsbeschreibung eingehalten sei. Ich habe den Feuerzeugtest gemacht, eine Scheibe in einem Glaswerk nochmal prüfen lassen, es bleibt dabei - das Glas hat keine Beschichtung. Was nun - laut Energierrechner sind in den 13 Jahren schon 2600 € zusätzliche Heizkosten angefallen und jedes Jahr kommen 200 € dazu, bis ich die Scheiben mal durch besseres Glas ersetze. Außerdem ist es ja auch eine Wertminderung des Hauses (Energiepass). Was kann man da noch machen. Alles verjährt? Dumm gelaufen? Selber schuld?
Schöne Grüße und schon mal Danke im Voraus.
Nach 13 Jahren festgestellt, dass im Haus falsches Fensterglas eingebaut wurde
BAU-Forum: Fenster und Außentüren
Nach 13 Jahren festgestellt, dass im Haus falsches Fensterglas eingebaut wurde
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Verpennt
Der Flammtest wäre vor 13 Jahren zur Abnahme fällig gewesen. Höcker - Sie sind raus! Sie wollen nach 13 Jahren nicht wirklich auf das Thema Gewährleistung abstellen, oder? Bei der seriös klingenden Antwort des Generalunternehmer können Sie nicht auf Arglist abstellen, also ist m.E. keine Grundlage für verlängerte Gewährleistung (verdeckter Mangel) gegeben.
Gegenfrage: Wie sieht es mit Isolierverglasungen mit Gasfüllung (ohne Wärmeschutzbedampfung) aus? Die haben doch Mitte der 90er auch schon einen UGAbk.-Wert (kv-Wert) von 1,6 gebracht. Wusste das ihr schlauer Glaser nicht?
Wenn Sie bei diesen Scheiben einen Selbsttest machen wollen hilft behelfsweise nur Oberflächentemperaturmessung bei winterlichen Außentemperaturen und eine Rückrechnung auf den UG-Wert.
Noch eine Fachfrage: Wo steht in der WSVO 95, dass bei Neubau von Häusern damals kein normales Isolierglas mehr verwendet werden durfte?
Wenn Sie es tatsächlich genauer wissen wollen, dann schreiben Sie die Seriennummer aus der Glasabstandsleiste ab und fragen beim Glashersteller den UG-Wert (kv-Wert) ab! kv-Wert + 0,2 war dann als Faustregel der Kf-Wert (UW-Wert). -
Verpennt
Erst mal vielen Dank für die ausführliche Antwort. Dass es Glas gibt ohne Wärmedämmbeschichtung (nur mit Gasfüllung) und das dieses dann einen Ug-Wert von 1,6 hat, habe ich noch nirgedwo gelesen und hat mir auch das Glaswerk nicht bestätigt. Wo haben Sie diese Info her? Mir ist nur die Kombination Beschichtung UND Füllung bekannt, wobei die Füllung nur ca. 3 - 5 Zehntel Verbesserung des U-Wertes bringen soll. Auf Ihre Frage zur WSVO 95: Sie müssten da mal in der Anlage 3, Tab. 1 nachlesen. Dort wird für den erstmaligen Einbau von außenliegende Fenstern, Fenstertüren und Dachfenstern ein Wert von gleich oder < 1,8 genannt. Zum Thema verdeckte Mängel: Nach der Rechtsprechung wird doch der "Arglist" das Organisationsverschulden gleichgestellt, d.h. der Unternehmer weiß nicht wie er bei einem arbeitsteiligem Herstellungsvorgang die Herstellung überwachen und das Arbeitsergebnis vor der Übergabe an den AG prüfen soll und deswegen Mängel nicht bemerkt, die er bei ordnungsgemäßer Organisation und Fachkenntnis hätte erkennen müssen. Sie schreiben ja auch, dass zumindest der Flammentest hätte gemacht werden müssen. Ist aber jetzt sowieso egal. Das Kind liegt im Brunnen. -
Organisationsverschulden
ist ein harter Vorwurf, mit dem sich Anwälte gern einer Gewährleistungsverlängerung bedienen, wenn dem Bauherrn hinterher was auffällt, was er zur Abnahme und zum Gewährleistungsende übersehen hat. Find ich etwas hart, aber egal. Der Bauleiter dürfte wohl seinen Organisationspflichten hinreichend nachgekommen sein, wenn er sogar heute noch die Lieferscheine der Gläser hat. Ein Flammtest bringt bei alten Gläsern mit Gasfüllung ohne Wärmeschutzbedampfung gar nix, hätte er also auch nicht machen müssen. UND ein solcher Flammtest ist auch heute nur bei einigen Sachverständigen und Glasern bekannt und stellt somit kein allgemein anerkanntes und schon gar nicht ein zur damaligen Zeit allgemein bekanntes Prüfverfahren für Wärmeschutzgläser dar. Einen solchen Test kann man auch heute nicht von jedem Bauleiter erwarten und damals mangels Bekanntheit dieses Prüftricks schon gar nicht. Zu erwarten war von einem Bauleiter nur, dass er die Lieferscheine sichtet. In Werner/Pastor "Der Bauprozess" können Sie nachlesen, welche Arbeiten generell zu den überwachungspflichtigen Arbeiten gehören und welche nach geltender Rechtsprechung der handwerklichen Selbständigkeit überlassen werden können.
Thema WSVO 95: Da habe ich Sie erwischt! Die Anlage 3 gilt NUR für Erneuerung oder erstmaligen Einbau der jeweiligen Teile IN BESTEHENDE BAUSUBSTANZ! Die Einzelbauteilanforderungen der Anlage 3 Tab. 1 gelten also nicht zwingend für den Komplettneubau eines Hauses. Einzelanforderungen an den Mindestwärmeschutz von Bauteilen für den Neubau ergaben sich damals nur aus der bauzeitlich geltenden DINAbk. 4108 (und da war nur 2 Scheiben-Isolierglas gefordert)! Die Anlage 3 der WSVO fehlinterpretierten in den vergangenen Jahren leider sogar ö.b.u.v. Sachverständige, Sie sind also in bester Gesellschaft! Wenn Sie also damals neu gebaut haben gilt die Anlage 3 Tab. 1 NICHT. -
Verpennt Teil 3
Hallo und Danke für die Aufklärung. Was mich aber noch interessieren würde ist, wo geschrieben steht, dass es Isolierglas gibt (oder gab), dass ohne Wärmeschutzbeschichtung hergestellt wurde und nur mit Gasfüllung einen Ug-Wert von 1,6 hat. Mir hat das weder die Glaserei noch das Glaswerk bestätigt und selber habe ich es in Tabellen oder anderer Literatur auch nicht gefunden. Würde mich sehr freuen, wenn sie mir da noch kurz eine Info geben. Schöne Grüße und vielen Dank.
Claus -
Nur Gasfüllung reicht nicht
Es gab tatsächlich Isolierglas welches nur mit Argongas
gefüllt wurde. Dieses Technik war normalerweise im Jahr 1995 nicht mehr gebäuchlich.
Bei einem 2-fach-Aufbau mit 16 mm Scheibenzwischenraum und
Argongasfüllung, ohne Metall-Bedampfung, wird nie und nimmer ein
U-Wert von 1,3 W/m²xK. erreicht, wie der Hersteller angibt.
Nicht mal 1,6 W/m²xK. wird damit erreicht. Das Gas wird in aller
Regel drastisch überbewertet.
Wenn 1,3er Glas verkauft wurde und keine Metallbedampfung vorhanden ist, ist von einem U-Wert von bestenfalls 2,2 W/m²xK.
auszugehen. Vorausgesetzt im SZR befindet sich eine Gasfüllung.
MfG
Jürgen Sieber -
Verpennt
Hallo und Danke Herr Sieber.
Ja, so hat man mir das auch bestätigt. Ich hoffe nur, dass das der Auftragnehmer von damals auch so sieht. Der will nämlich erst eine Scheibe im Labor geprüft haben. Dabei bräuchte er sich nur die einschlägigen U-Wert-Tabellen anschauen, um zu erkennen, welche Werte mit und ohne Beschichtung max. erreicht werden können. Fakt ist, dass das Glas niemals, wie behauptet, ohne diese Isolierschicht Ug=1,3 W/m²K haben kann. Freue, mich, dass Sie mir das auch so bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen ins Schwabenland
C. Traxler
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