Hallo zusammen,
haben gerade ein Problem mit der Abdichtung unserer Fenster im Neubau. Bei unserem Rohbau wurden vor einigen Wochen die Fenster eingebaut. In der Auftragsbestätigung war Montage nach RAL vereinbart. Verputzer und Bekannte, die sich die Fenster angesehen haben meinen nun das es sich bei uns nicht um eine RAL Montage handelt, da die Fuge zwischen Fester und Mauerwerk nur mit Bauschaum ausgefüllt ist. Der Fensterbauer Verwendet für die innere Abdichtung lediglich eine sogenannte ABU-Leiste. Fabrikat: T-Fall von 3 com. Er ist der Meinung, dass diese Abdichtung vollkommen ausreichend ist und er nicht für die Abdichtung vom Fenster zum Mauerwerk verantwortlich ist. Er hat sogar Leisten, welche eigentlich für Außen bestimmt sind innen verbaut und meint das wäre in Ordnung, obwohl 3 com dies ausdrücklich untersagt.
In den Unterschiedlichen Foren habe ich gelesen, dass der Fensterbauer für die Abdichtung vom Fester zum Mauerwerk verantwortlich ist. Außerdem habe ich gelesen, das der Innenputz nicht die Innere Abdichtung darstellen kann. Weitere Recherchen ergaben, das dessen µ-Wert mit 25 wesentlich niedriger liegt, als der des äußeren Compri-Bandes, welches üblicherweise einen µ-Wert von 100 aufweist. Nach RAL muss aber die Abdichtung von Außen nach Innen dichter ausgeführt werden.
Wer kann mir sagen, wer nun für die Abdichtung Fenster-Mauerwerk verantwortlich ist und vor allem in welcher DINAbk. Norm das steht?
Oder ist doch die T-Fall Leiste ausreichend?
Für Infos bin ich immer dankbar.
Viele Grüße
innere Fensterabdichtung nach RAL
BAU-Forum: Fenster und Außentüren
innere Fensterabdichtung nach RAL
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Schreibfehler
sorry, die Dichtleiste stammt nicht von 3 com, sondern von 3 KS. -
keine Abnahme erteilen
Solange Sie noch keine Abnahme erteilt haben, ist der Tischler verpflichtet zu beweisen, dass er eine fachgerechte Leistung abgeliefert hat. Ihre Detailinfos weisen darauf hin, dass hier einiges schief gelaufen ist. Fordern Sie den Beleg über eine fachgerechte Leistung von einem unabhängigen (ö.b.u.v.) Sachverständigen, andernfalls drohen Sie mit Verweigerung der Abnahme der Leistung. Keine Abnahme - keine Vergütung! -
Haben Sie einen unbhängigen Bauleiter und/oder Architekt? Falls ...
Haben Sie einen unbhängigen Bauleiter und/oder Architekt?
Falls nicht, dann müssen Sie dringend einen einschalten. Oder wie oben erwähnt einen ÖBuV. Sonst ziehen Sie als Laie auf jeden Fall den kürzeren.
Der Fensterbauer hat diesen Pfusch schon über 100x gemacht und sehr viele Erfahrung wie er sich beim Bauherren damit durchmogeln kann.
Sie hingegen haben keine Erfahrung mit so eine Situation und außerdem wissen Sie selbst nicht genau wie es aussehen muss - da wird Ihnen die Story vom Pferd erzählt, aber eine ordentliche Leistung bekommen sie nicht.
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