Hallo,
wir haben bei uns aktuell mehrere großflächige Fensterelemente zur Terrasse (Holz mit Hebeschiebetüren) neu einbauen lassen. Laut Angebot sollten alle Fensterelemente über einen Ug-Wert von 1.2 verfügen. Leider mussten wir jetzt feststellen, dass bei einem dieser Fensterelemente drei von insgesamt vier Isolierglasscheiben nur einen Ug-Wert von 1.3 aufweisen. Diese drei Scheiben haben eine Größe von jeweils ca. 1,45 m x 2,05 m (6-12-6), die kleineren (Höhe gleich, jedoch schmaler) restlichen Isolierglasscheiben verfügen über den angebotenen Ug-Wert 1.2 (4-16-4).
Durch den Auftragsnehmer (Bau- und Möbeltischlerei) wurde uns auf entsprechende Nachfrage mitgeteilt, dass Aufgrund der Scheibengröße ein Ug-Wert von 1.2 mit einer Gesamtscheibenstärke von 24 mm nicht möglich und der Energiemehrverbrauch auch als minimal einzustufen sei. Für einen Ug-Wert von 1.2 sei eine Gesamtscheibenstärke von 28 mm (6-16-6) erforderlich, was wiederum zu schmaleren Glasleisten auf der Innenseite führen würde. Der hierdurch entstehende optische Unterschied wurde durch den Anbieter als schwerwiegender eingestuft.
Losgelöst davon, dass wir über diese eigenmächtige Handlungsweise zumindest verärgert sind stellt sich für uns die Frage nach dem tatsächlichen Energiemehrverbrauch (Gasheizung) und ob bei dieser Scheibengröße für einen Ug-Wert von 1.2 tatsächlich eine Gesamtscheibenstärke von 28 mm erforderlich ist.
Ich hoffe, mit den vielen Zahlen nicht für Verwirrung gesorgt zu haben.
Danke, Dirk
Ug-Wert 1.3 anstatt 1.2, Begründung in der Scheibengröße?
BAU-Forum: Fenster und Außentüren
Ug-Wert 1.3 anstatt 1.2, Begründung in der Scheibengröße?
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päpstlicher als der Papst ...
oder Mann kann auch alles übertreiben. Einen großartigen Wärmeverlust werden sie bei der Gegenüberstellung wahrlich nicht haben ... aber es ist auch nicht korrekt vom Lieferanten der Fenster so zu handeln und zudem ist seine Aussage schlichtweg falsch. Wenn er z.B. ein Glas mit Kryptongasfüllung nimmt dann käme er ebenfalls mit 12 mm Luftzwischenraum zurande und würde sogar einen besseren Ug-Wert erhalten (1,1 bei 4/12/4 z.B. ). Aber das ist natürlich erheblich teurer. Des weiteren ist die Aussage mit der Glasleiste zwar richtig (wenn er denn ein 28 mm dickes Glas einbauen würde), aber das ist bei weitem nicht so "schwerwiegend" (wenn man überhaupt ein solches Wort ins Spiel bringen will) wie die 0,1 Verschlechterung des Wärmedämmwertes.
Ein klasischer Fall von "dumm gelaufen" und zwar für den Fensterlieferanten. Ich würde auf Einhaltung des U-Wertes "pochen" und zwar mit normal dicken Scheiben (also Kryptonfüllung z.B. ). Einen Preisnachlass würd ich in Erwägung ziehen, wenn die tatsächlichen Werte rechnerisch ermittelt sind, und den errechneten Verlust auf ca. 10 Jahre hochrechnen. Aber das ist dann schon die harte Tour.
Gläserlink: -
kleine Ergänzung
Habe mal die Faustformel gelesen, dass bei einer Scheibenverschlechterung um 0,1 pro Quadratmeter Fensterfläche von einem jährlichen Mehrverbrauch von 1 Liter Heizöl ausgegangen werden kann. Sie haben also relativ geringe Mehrkosten. Es ist natürlich ärgerlich, aber kein Drama. -
dazu
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Aussagekaft des Ug-Wertes
Man sollte die Differenz von 0,1 beim Ug-Wert nicht überbewerten. Allein durch die Umstellung der Norm von
Uv auf Ug
ergibt sich rechnerisch eine Verschlechterung der alten, gemessenen Uv-Werte, von 0,1 auf Ug.
Maßgeblich für den tatsächlichen Energieverbrauch ist natürlich nicht der "normierte" Ug-Wert, sondern der vorhandene.
Berücksichtigt man ferner die solaren Wärmegewinne ergibt sich in der Praxis kein Energiemehrverbrauch.
Heißt natürlich nicht, dass der Fensterbauer, nicht seiner Informationspflicht hätte nachkommen müssen. -
so sieht man sich wieder:
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