VSG als Ornamentglas - Gesamtaufbau wirklich nicht möglich?
BAU-Forum: Fenster und Außentüren
VSG als Ornamentglas - Gesamtaufbau wirklich nicht möglich?
Da es sich um Sprossenfenster handelt, wurde das Ornamentglas wunschgemäß nach innen genommen und das klare Glas nach außen, damit die Sprossen von außen klar sichtbar sind. Nur bei einem dieser Fenster wurde dies umgekehrt gemacht, da dieses sich an der Treppe befindet, sodass innen VSG- (Klar-) Glas sein muss. Da man von draußen auf alle vier Fenster gleichzeitig schauen kann, sieht dies sehr unschön aus.
Unsere Fensterfirma (vom Generalunternehmer ausgewählt), sagt nun, dass
es anders nicht möglich ist und wir uns damit abfinden sollen, da es Mastercarree in VSG nicht gibt (das es das gibt, weiß ich mittlerweile schon) bzw. der Gesamtaufbau der Scheibe zu dick für das (feststehende) Fenster werden wird. Der Luftzwischenraum wurde von der Fa. unterschiedlich angegeben (mal 14, dann 16 mm), die max. Gesamtdicke wurde mit 24-25 mm angegeben.
Wir haben das Gefühl, man will sich darum nicht kümmern, weil es
teuerer kommt und er dann vom Generalunternehmer das nicht bezahlt bekommt.
Ist ein Gesamtaufbau mit einer Mastercarree VSG Scheibe, Glaszwischenraum Innensprosse und einer Außenscheibe (mit 1,1 U Wert) machbar?
Seine Lieferanten haben so etwas angeblich nicht im Angebot. Ich sollte Ihm jemanden nennen, der das könnte. Da gibt es nämlich angeblich keinen.
Wer weiß hier mehr oder eine gute Alternativlösung für das kleine Problem? Vielen Dank!
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Mal nachdenken ...
Mastercaree ist als VSG-Glas möglich. Da Mastercarree nur in 4 mm Dicke erhältlich ist und mindestens eine 0,76 mm PVB-Folie nötig ist, hat die VSG-Scheibe eine Dicke von aufgerundet 9 mm.Bei Sprossen im Scheibenzwischenraum ist die geringste Dicke des Abstandhalters 12 mm besser wäre 14 mm.
Die Gegenscheibe müsste mindestens 4 mm dick sein. Je nach Größe der Scheibe und Klimalast auch 6 mm.Somit schwank die Dicke des Glaspacketes bei min. 25 mm und max. 29 mm.
Teuer ist diese Scheibe auch noch.
MfG
Jürgen Sieber -
Abweichung vom Vertrag
Hallo,
ob dies möglich ist oder nicht, ist nicht Ihr Problem.- Sie haben eine konkrete Verglasung bestellt,
- diese wurde Ihnen zugesagt und
- es gab keinen Hinweis, dass dies so nicht möglich ist.
Im übrigen glaube ich schon, dass es möglich ist. Im Zweifel hätte man (ggf. für alle Fenster) ein anderes Profil wählen müssen.
Sie haben also eine vom Vertrag abweichende Leistung bekommen. Diese ist damit mangelhaft und muss nachgebessert werden.
Fordern Sie Ihren Generalunternehmer auf, den Mangel abzustellen. Bis dahin verweigern Sie die Bezahlung der vier Fenster zzgl. Druckzuschlag. Dies teilen Sie dem Generalunternehmer ebenfalls mit.- z.B. 4 Fenster a' 1.000,- € = 4.000,- €
- zzgl. 3-fachem Druckzuschlag = 12.000,- €
- macht Einbehalt 16.000,- €
Sie werden sehen, dass sich sehr schnell was tut. Halten Sie sich beruhigt aus der Diskussion mit dem Fensterbauer raus. Der ist nicht Ihr Vertragspartner, sondern der Ihres Generalunternehmer.
Übrigens, sollten andere Profile erforderlich werden, so müssten Sie unter Umständen die Mehrkosten tragen. Das ist dann aber eine ganz andere Sache.
Mit freundlichen Grüßen -
Ornamentglas im Vertrag, aber nicht "richtige" Ansichtsseite festgelegt.
Vielen Dank für die bisherigen beiden Antworten.
Die Vertragslage ist leider nicht ganz so eindeutig wie man es sich in diesen Fällen wünscht, obwohl unsere Vertragszusätze schon ellenlang sind und sich vielfach bewährt haben. Vertraglich haben wir für die besagten Fenster Ornamentglas Mastercarree vereinbart. Die Ansichtsseite, also von welcher Seite das Ornamentglas sichtbar sein sollte, ist nicht definitiv festgelegt. Lediglich bei der Bemusterung bei der Fensterfirma wurde sich damit gebrüstet, dass andere Unternehmen oft das Mastercarree nach außen nehmen und sie es selbstverständlich "richtig" machen. Wir gingen folglich davon aus, dass es genau so gemacht wird. Leider haben Sie das Treppenhausfenster dabei wohl übersehen.
Jetzt will man von alledem nichts mehr wissen. Um die Sache zu bereinigen, wollte die Firma die verbleibenden Fenster drehen, damit alle vier Fenster dann wieder gleich aussehen. Das will ich aber nicht, da die Sprossen dann optisch "verwaschen" aussehen. Meine Argumentation im Hinblick auf Mangel usw. war ähnlich wie bei Ihrem Beitrag ausgeführt, allerdings sieht man hier keinen Mangel. Man habe Ornamentverglasung geliefert, die Einheitlichkeit ließe sich herstellen und Ornamentverglasung an der Außenseite sieht man sowieso fast überall. Aus Sicherheitsaspekten wäre es ohnehin nicht anders möglich (letztes lasse ich als Argument gelten). Ein Einbehalt gegenüber dem Generalunternehmer besteht sowieso bereits Aufgrund noch anderer Mängel, der "Druck" kommt also nicht direkt bei der Fensterfirma an. Der Generalunternehmer hält sich hier ansonsten fein raus.
Schade, dass es kein VSG in 2x3 mm gibt, dann würde der Fensterbauer das machen, hat er gönnerhaft behauptet.
Wäre eigentlich ESG ausreichend für ein Treppenhaus, wohl eher nicht, oder? -
an den Generalunternehmer halten
Hallo,
Sie haben Ornamentglas bestellt und bekommen.
Es wurde besprochen, auf welcher Seite das Ornamentglas eingebaut wird.
Es wurde bei allen anderen Fenstern auf der "richtigen" Seite eingebaut.
Aus welchem Grunde sollten Sie gerade beim Treppenhausfenster ein anderes optisches Erscheinungsbild wünschen?
Ihr Vertragspartner ist der Generalunternehmer. Wenn dem plötzlich 16.000,- € wegen 4 Fenstern fehlen, wird der Druck schon beim "Richtigen" ankommen. Je mehr Sie mit dem Fensterbauer direkt abstimmen und diskutieren, desto eher findet sich ein Schlupfloch für den Generalunternehmer.
Übrigens wären auch andere Möglichkeiten (z.B. Folie oder eingehängte Geländer) zu überlegen. Es handelt sich doch um bodenbündige Fenster im Podestbereich des Treppenlaufes, oder nicht?
Mit freundlichen Grüßen -
@Herr Trost
Sollte es sich bei den Treppenhausfenstern um abstrutzsichernde Verglasungen handeln, dann ist ein ESG-Glas nicht möglich. Dann muss es VSG sein. Auch eine innen aufgeklebte Folie ist dann nicht machbar, weil diese nicht die Anforderungen an solche Verglasungen erfüllt. Allenfalls ein Geländer das innen den Abstrutz verhindert wäre dann möglich.
MfG
Jürgen Sieber -
Folie als Optik
Hallo @Sieber,
die Folie war nur zur Herstellung der Optik gedacht, um dahinter normales VSG verwenden zu können. Sie hat natürlich keine Schutzwirkung.
Mit freundlichen Grüßen -
Alternativen.
Vielen Dank Herr Sieber und Herr Stöckel für die Antworten.
Es ist richtig, dass es sich bei dem Fenster um ein Bodentiefes Element handelt. Ein Absturzgitter u.ä. wollen wir gerade nicht.
Leider habe ich mich - entgegen Ihren Empfehlungen und auch gegen meine sonstige Vorgehensweise - auf eine Diskussion mit dem Fensterbauer eingelassen. Er will alles so lassen wie es ist, da er es für fachgerecht ausgeführt hält. Alles andere wird für Ihn ohnehin teuer. An dem Auftrag (Fenster, Türen, Haustür) hat er ohnehin wohl nichts verdient, da die Firma mittlerweile x-mal da war, um Sachen zu richten und auch Fenster falsch bestellt wurden etc. Nachträgliche Zusatzwünsche, an denen sonst wohl kräftig verdient wird, hatten wir auch nicht.
Ich werde nun nochmal versuchen, über den Generalunternehmer Druck zu machen und mich auf keine mm-Diskussionen einlassen. Erstaunt ist man aber doch, dass auch die Fachfirmen versuchen, einen über den Tisch zu ziehen (Stichwort: VSG als Ornament gibt es nicht!). Das hat aber bislang - z.T. Aufgrund dieses Forums - nicht funktioniert.
Danke und weiter so!
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