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RAL-Einbau der Fenster
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

RAL-Einbau der Fenster

Ich habe mit meinem Fensterbauer den Einbau meiner Fenster nach
RAL-Richtlinien vereinbart. Nachdem die Fenster nun eingebaut
wurden, kommen wir Zweifel ob er tatsächlich nach RAL gearbeitet
hat, weil der komplette Fenstereinbau in wenigen Stunden beendet war, obwohl dieser Einbau doch so aufwendig seine soll.
Außerdem sehe ich teilweise an Innen- und auch Außenseite der
Fensterfugen Montageschaum. Gehört der den beim RAL-Einbau
überhaupt dahin. Wie kann ich als Laie einen normalen Einbau von einem RAL-Einbau unterscheiden?
  • Name:
  • Heike Holthaus
  1. wenn Sie außen Monageschaum sehen

    ist innen sicher keine RAL-Montage drin.
    Ein wichtiger Punkt der RAL-Montage (und des schadenfreien Einbaues von Fenstern allgemein) ist, dass die Fuge innen dampf- und luftdichter ausgeführt werden muss als außen.
    Montageschaum ist ein Hilfsmittel zum Befestigen und keine Abdichtung gleich welcher Art, schauen Sie in den Link unter :
    • Gütesicherung
    • Gütegesicherte Montage-Stand der Technik

    und vergleichen Sie es mit der tatsächlichen Ausführung.
    MfG

  2. Die Wärmeschutzverordnung ist das Maß aller Dinge

    Hallo Frau Holzhaus,
    die von Ihnen vereinbarte RAL-Montage beinhaltet auch die allgemein gültige Wärmeschutzverordnung. Nach dieser Verordnung müssen Abstandsfugen zwischen Blendrahmen und Mauerwerk auf der Rauminnenseite dampfdiffusionsdicht ausgeführt werden. Dies ist in der Regel nur über eine dauerel. Versiegelungsfuge zu erreichen. (evtl. auch über eine Bauabdichtungsfolie)
    Im Außenbereich muss der Blendrahmen zum Mauerwerk schlagregensicher ausgeführt sein. Auch diese Fugenausbildung verlangt einen Folien- oder Verfugungsabschluss. Es muss darauf geachtet werden dass der Innere Abschluss dampfdiffussionsdichter als der äußere ausgeführt wird.
    Der eingebrachte PU-Schaum soll im übrigen dem Element keine Verankerungsstabilität geben. Er übernimmt vielmehr die reine Aufgabe der Wärmedämmung. Die zuvor getroffenen Ausführungen sind dabei seit 1995 gültig. Da die Montage Ihrer Fenster offensichtlich erst durchgeführt wurde, liegt gemäß Ihrer Schilderung ein techn. Mangel vor.
  3. Ist mir nicht bekannt

    Die Wärmeschutzverordnung (nunmehr Energieeinsparverordnung) sagt etwas zur Fugendurchlässigkeit.
    Das war's.

    Weiterhin ist das für nach wie vor Montageschaum.
    Der unterstützt die Montage.
    (wohlgemerkt 'unterstützt', nicht 'leistet')
    Die Wärmeschutzeigenschaften sind zweitrangig, sozusagen Abfallprodukt.
    Ich weiß nicht, woher Sie ihre Thesen nehmen, bitte klären Sie mich auf.

    Gruß, JDB

  4. die WschVo1995 sagt

    im § 4, Absatz 3, dass die sonstigen Fugen entsprechend dem Stand der Technik dauerhaft undurchlässig abgedichtet werden müssen.
    Das meinte er wohl.
    (dürfte doch in der EnEVAbk. ähnlich sein, oder?)
  5. Falscher Ansatz.

    Was hat eine Verordnung zum Wärmeschutz + Energieeinsparen
    mit dem bauphysikalisch richtigen Einbau eines Fensters zu tun?
    Sehr wenig.
    Da würde ich eher mal in DINAbk. 4108-Teil 2 nachsehen.
  6. Unsinnige Diskussion

    Hallo Frau Holzhaus,
    normalerweise antworte ich auf emotional gefärbte Beiträge von Nachdiskussionsteilnehmern nicht mehr.
    Speziell an Herrn Bakel gewandt, bitte ich Ihn jedoch dringend um Vertiefung seiner Fachkenntnisse. Es kann nicht im Interesse diese Forums sein, dass ernstgemeinte Anfragen bzw. Antworten oberflächlich und ohne ausreichenden Hintergrund beantwortet werden.
    Im übrigen verlangt die Wärmeschutzverordnung den raumseitigen dampfdiffusionsdichten Abschluss in erster Linie zur Vermeidung von Kondensatbildung im Maueranschlussbereich.
    MfG Dipl. Ing. (FH) Karl Kress
  7. Eine Wärmeschutzverordnung

    soll Energie einsparen und nicht vor Kondensat schützen.
    Das ist nicht ihr Job.
    Es kann durchaus sein, dass einzelne Punkte einer DINAbk. sich in der Verordnung wiederfinden, aber diese ist im_Leben_nicht Grundlage für den fachgerechten Einbau eines Fensters.
    Werde aber die entsprechende DIN noch bringen.
    (So falsch lag ich nicht, denke ich)
  8. DIN 4108-2 und 4108-7

    Da sind sie.
    Und die Homepage von Herrn Ries.
    1. Link: Homepage
    2. Link: Direkt zum Beitrag
  9. aus einem anderen Forum:

    Frage: Was ist ein Pentagon?
    Antwort: Ein großes, fünfeckiges Gebäude in den USA.

    Ist ja nicht falsch, aber ob das der Fragende wissen wollte?

  10. Nur wo RAL draufsteht..

    Foto von Robert Worsch

    ... ist auch RAL drin. Die RAL-Montage ist ein irreführender Begriff und auch nicht definiert! RAL-Montagen dürfen nur von Firmen so bezeichnet und ausgeführt werden, die das Gütesiegel der RAL-Gütegemeinschaft führen. Die Regel innen dichter als außen ist maßgebend, das "Wie" ist nicht eindeutig definiert, oder irre ich? Zulässig ist doch ebenso innen eine Silikonfuge auf Glattstrich und außen Kompriband, schlagregendicht. Folie ist besser aber wer sagt, dass es ein MUSS ist? Also darf ich anfangs wohl den Schaum sehen, aber dann bitte nur innen! Über den Rest würde ich gerne weiterdiskutieren!
  11. PU-Schaum dient zur Dämmung ...

    Foto von Jürgen Sieber, Glasermeister u. ö.b.u.v.Sachverständiger

    PU-Schaum dient zur Dämmung aber nicht zur Montage des Fensters!
    In den Technischen Richtlinien des Glaserhandwerks ist dies ganz klar niedergeschrieben.
    Sinngemäß heißt es dort: "PU-Schaum ist kein Befestigungsmittel".
    Des weiteren macht kein PU-Schaum-Hersteller die Aussage, dass sein Schaum der Befestigung dient.
    In der DINAbk. 4108-7 UND der Wärmeschutzverordnung wird auf die luftdichte Ausführung der Fugen hingewiesen.
    MfG
    Jürgen Sieber
  12. EnEV § 5

    Hier noch der § der EnEV, der etwas über die Luftdichtheit sagt  -  zum Nachlesen.
  13. Hiermit entschuldige ich mich bei Herrn Kress

    Er hat recht und ich habe unrecht.
    Den hohen Stellenwert der WSV/EnEVAbk. in Bezug auf den Fenstereinbau an sich, hätte ich nicht erwartet.
    Folgender Satz macht die RAL-Richtlinie praktisch zum Stand der Technik:
    Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend dem Stand der Technik abgedichtet ist.
    Wieder was gelernt ...
    nochmal: sorry.
  14. Alles Ok.

    Hallo Herr Bakel,
    Sie haben Größe. Entschuldigung angenommen. Ich freue mich auf künftige Diskussionsbeiträge mit Ihnen.
    MfG Dipl. Ing. (FH) Karl Kress
  15. Gerne, Herr Kress.

    Komme gerade vom Badmintonspielen zurück.
    Beinahe hätte ich verloren, weil ich in Gedanken immer noch bei diesem Thema war.
    Nochmal:
    Es kann doch nicht war sein, dass erst eine Wärmeschutzverordnung (Energieeinsparverordnung) kommen muss, damit Fenster bauphysikalisch richtig eingebaut werden.
    Ziel dieser Verordnungen ist es einzig, fossile Energieträger zu schonen. Sie soll in erster Linie Transmissionsverluste und Lüftungsverluste minimieren. Daher verstehe ich die Forderung nach dem luftdichten Anschluss noch. Mehr aber nicht.
    Eigentlich darf es nicht sein, dass die EnEVAbk. bezüglich Tauwasserbildung und anderer Hygieneaspekte Vorschriften macht (bzw. der RAL-Richtlinie die Krone aufsetzt), die sonst nicht gegeben wären.
    Klarer Fall von Missbrauch, denke ich.
  16. Macht sie ja auch nicht

    Foto von Klaus-Hermann Ries

    Die EnEVAbk. verlangt die luftdichte Ausführung der Fugen und die soll dem Stand der Technik entsprechen. Wie das gemacht wird ist der EnEV dann letztendlich egal.
    Stand der Technik aus bauphysikalischen Erkenntnissen ist seit Jahren bereits, dass innen dampffdichter zu arbeiten ist als außen. Zugegebenermaßen haben die Fensterbauer das erst Mitte der 90er entdeckt, während die Dachdecker dasselbe Prinzip seit zig Jagren anwenden: eine dampf- und winddichte Folie raumseitig vor der Wärmedämmung nämlich.
    Man unterteilt die Fenster hinbsichtlich der Funktion in drei Bereich: Wetterschutz außen, Funktionsebene (Schall-Wärmeschutz, also das Fenster selbst) und die Raumseite innen als Trennung von Raum- und Außenklima. Nicht anders macht der Dachdecker auch, nur schon viel länger.
    vgl. hierzu:

    Durch Einführung der EnEV wurde nun das Arbeiten und Abdichten nach dem Stand der Technik sozusagen gesetzlich verordnet. So gesehen hat sich bauphysikalisch gar nichts geändert, außer dass jetzt der ein oder andere wach geworden ist Mund nachfragt was denn der stand der Technik eigentlich ist.
    Wer's wissen will, auf meiner Seite steht's.
    ... und Tschüss!

  17. @jdb

    das habe ich doch schon ganz zu Anfang (WschVo95) geschrieben ...
    Glaub doch mal was ein Bauherr Dir sacht ... ;-))
  18. EnEV und Fenstereinbaurichtlinien

    sind hier einfach zu demselben Ergebnis gekommen.
    EnEVAbk.: luftdicht, damit keine Heizenergie entweicht.
    Fenstereinbaurichtlien: luftdicht, damit die Bausubstanz geschützt ist und sich kein Schimmel bildet.
    Das Ergebnis der Bemühungen sollte man mit einem Blower-Door-Test (BDT) überprüfen.
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