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Verbindungtür zwischen Garage und Haus  -  welche Anforderungen?
BAU-Forum: Fenster und Außentüren

Verbindungtür zwischen Garage und Haus  -  welche Anforderungen?

Wir haben einen Neubau. Die Garage ist direkt ans Haus gesetzt. Wie muss die Verbindungstür zwischen dem Zimmer zur Garage beschaffen sein? Welcher Aufbau? Feuerfest? Besondere umlaufende Dichtung bzw. Dämmung der Türe? Es wäre sehr nett, wenn uns hier ein Experte in Sachen Türen weiterhelfen könnte. Schon mal im Voraus besten Dank.
  • Name:
  • Claudia S.
  1. Türexperten haben wir

    Ich bin da aber keine. Nur wärmegedämmt und luftdicht mmuß Sie sein. Im allgemeinen ist F30 verlangt, kommt aber auf das Bundesland an.
    Und von hier an gebe ich an Fenster- und Tür-Profis ab.
    • Name:
    • Martin Beisse
  2. Schon richtig Herr Beisse,

    Foto von Jürgen Sieber, Glasermeister u. ö.b.u.v.Sachverständiger

    Ich bin immer wieder erstaut über Sie. Das war ein Volltreffer Herr Beisse. Türen zwischen Garagen und Wohnungen müssen wärmegedämmt, luftdicht und in aller Regel feuerhemmend sein. Wenn es sich aber um einen Neubau handelt, ist dieser Punkt im Bauplan ausreichend beschrieben. (zumindest sollte es beschrieben sein!)
    MfG JS
  3. Wirklich katastrophale Handwerker! 1

    Erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Möchte mich hier nicht weiter über unsere "fähigen" Handwerker auslassen. Aber wenn wir in dieses Haus nochmal einziehen wollen, dann müssen wir uns jetzt selbst über die kleinsten Details selber kundig machen. Leider. Gibt es eine Norm oder entsprechende Unterlagen, die wir unserem Schreiner in die Hand drücken können und sagen: "Hier Anleitung, bitte so ausführen und nicht anders! "? Er wollte eine normale Zimmertür dort einbauen! Vielen Dank für weitere Infos
    • Name:
    • Claudia S.
  4. Eine Norm ...

    Foto von Jürgen Sieber, Glasermeister u. ö.b.u.v.Sachverständiger

    Eine Norm kann ich jetzt leider nicht nennen. Aber soviel ist klar, eine normale Zimmertüre kann dort nicht eingebaut werden. In der Garage (die wird wohl kaum geheizt sein) können Temperaturen um 0 Grad herrschen. Im Zimmer sind es +20 Grad. Damit wird schon mal die Klimaklasse III benötigt, damit sich die Türe nicht wie eine Banane verzieht.
    Ein paar Informationen finden Sie bei Herrn Ries auf der Homepage unter dem Stichwort "Fachwissen" Untergruppe "Türen". Die Seiten von Herrn Ries muss man neidlos anerkennen. Ob bei Ihnen eine Brandschutztüre notwendig ist, können Sie von Ihrem Kreisbrandmeister im Landratsamt erfahren. Einfach mal anrufen.
    MfG Jürgen Sieber
  5. Beispiel Sachsen

    Foto von Martin Malangeri

    Kleiner Blick in die SächsBO: § 33 (8): Öffnungen zwischen Treppenräumen und Kellergeschossen, nicht ausgebauten Dachräumen, Werkstätten, Läden, Lagerräumen und ähnlichen Räumen (!) müssen mit feuerhemmenden, selbstschließenden Abschlüssen versehen sein ... Alle anderen Öffnungen, die nicht ins Freie führen, müssen außer in Gebäuden geringer Höhe dichtschließende Türen erhalten. Keine Rechtsberatung  -  nur aus der sächs. Bauordnung abgeschrieben. Sollten Sie ein anderes Bundesland bevorzugen, werden Sie im Abschnitt Treppen, Rettungswege, Aufzüge und Öffnungen ähnliche Vermerke finden. Meiner Meinung nach unterscheiden sich die Ländergesetze hier nicht wesentlich. Grüße aus Leipzig.
  6. Ist es überhaupt erlaubt?

    Ist eine Tür zwischen dem Haus und der Garage bezüglich der Autoabgase überhaupt ohneweiteres erlaubt? Gibt es irgendwelche Auflagen diesbezüglich?
    • Name:
    • Martin
  7. Warum nicht

    Wir haben auch so eine Tür eingeplant und von nirgends einen Widerspruch erfahren (außer von einem Verkäufer einer Fertighausbude). Warum soll es nicht erlaubt sein? Die prinzipiellen Anforderungen sind oben beschrieben. Bei besonders großen Garagen (Sammeltiefgaragen, Werkstätten) wird eine Schleuse verlangt, aber nicht beim Einfamilienhaus. Also kein dummes Zeug erzählen lassen und machen  -  es gibt nichts schöneres als trocken in sein Haus zu kommen und in Ruhe laden zu können. cu Carsten
  8. da muss eine Brand- und Rauchschutztür (Brandschutztür, Rauchschutztür) rein

    also auch im Einfamilienhaus muss in diesem Fall eine Brand- und Rauchschutztür (Brandschutztür, Rauchschutztür) rein. Also nicht nur eine F30-Tür, sondern zusätzlich mit Brandschutz. Alles andere ist Käse.
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