Wartungsvertrag für Fenster bzw. Tür
BAU-Forum: Fenster und Außentüren
Wartungsvertrag für Fenster bzw. Tür
Hi, bin neu und muss mal hilfreiche und geistreiche Leute interviewen.
Bauträger will mir den Gewährleistungsanspruch ablehnen, weil ich keinen Wartungsvertrag dafür vorweisen kann. Desgleichen gilt für alle Außenfenster in unserer Wohnanlage. Aussage ö. Bauleit. Die Fenster müssen jährlich zweimal nachgestellt werden. Kann ja sein, aber muss ich wirklich zum erhlat des Gewährleistungsanspruch einen ebensolchen Vertrag vorweisen. Wer kann helfen?
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hilfreich ja, aber geistreich?
Ein Fenster oder eine Tür, die zweimal im Jahr nachgestellt werden muss, taugt nix. Habe ich ja noch nie gehört. Sie haben auf die Funktion 2 Jahre bei VOBAbk. oder 5 Jahre bei BGBAbk. - Verträgen Gewährleistung. Einzig anerkannte und mir bekannte Ausnahme, die die Gewährleistung bedingt einschränkt ist der Fensteranstrich und ggf. Versiegelungsfugen. Diese unterliegen einem witterungsbedingten Verschleiß und müssen gewartet werden. Für die Beschlagfunktion, vor allem halbjährlich, ist mir so etwas noch nie untergekommen. Es sei denn, Sie hätten im Vertrag mit Ihrem Bauträger diese Regelung vereinbart. Dann wird's teuer für Sie werden, wenn alle paar Wochen der Tischler mit der Ölkanne auf der Matte steht.
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