Folgende Situation:
- vollunterkellertes Reihenhaus aus Mitte der 70er Jahre in NRW
- im Keller (Waschkeller) gibt bzw. gab es ein Gefälle / Drainage, welches eventuell auftretenes Wasser zu einem Pumpensumpf führt
Durch einen Handwerksbetrieb haben wir vor wenigen Wochen einen Steinteppich in Form von Colorquarz mit einer 2-3 mm Körnung in Verbindung mit einem Produkt von Remmers auf den Estrich erhalten. Der Estrich wurde vorher mit einer Maschine angeschliffen und mit einer dünnen Grundierung versehen.
Jetzt komme ich zum Problem und meinem Grund meines Beitrages:
1.) das Gefälle ist jetzt zum größten Teil nicht mehr gegeben und das Wasser bleibt auf dem Steinteppich stehen und versickert erst nach längerer Zeit (> 10 Minuten). Lt. dem betreffenden Handwerksbetrieb sei das normal und das Wasser würde sich nach dem Versickern seinen Weg zum Pumpensumpf suchen. Kann ja theoretisch sein, allerdings hat der Pumpensumpf jetzt rundherum eine Abschlußschiene erhalten, welche das Wasser jetzt erstmal überwinden müsste (siehe Fotos).
2.) Unebenheiten im Estrich könnten lt. Handwerksbetrieb durch den Steinteppich nicht ausgeglichen werden. Also dort wo es vorher schon Höhenunterschiede gab, gibt es diese immer noch (siehe Fotos).
Meine Frage: Gibt es nicht eine DINAbk., Verordnung oder ähnliches, die der Betrieb hätte beachten müssen oder zumindest können, um das Gefälle zu erhalten und / oder einen geraden Boden zu schaffen? Das die Arbeiten in meinen Augen mangelhaft sind, ist hier nicht mein Anliegen.
Mir geht es um eine Art Gesetz o. ä. aufgrund dem ich meine Mängelrüge stützen kann.
Kann mir diesbezüglich bitte jemand fachkundig Auskunft geben?