kein Gefälle / Drainage mehr im Keller durch / nach Fachfirma
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

kein Gefälle / Drainage mehr im Keller durch / nach Fachfirma

Will mich bewusst kurz halten, um dem Leser es etwas einfacher zu machen.

Folgende Situation:

  • vollunterkellertes Reihenhaus aus Mitte der 70er Jahre in NRW
  • im Keller (Waschkeller) gibt bzw. gab es ein Gefälle / Drainage, welches eventuell auftretenes Wasser zu einem Pumpensumpf führt

Durch einen Handwerksbetrieb haben wir vor wenigen Wochen einen Steinteppich in Form von Colorquarz mit einer 2-3 mm Körnung in Verbindung mit einem Produkt von Remmers auf den Estrich erhalten. Der Estrich wurde vorher mit einer Maschine angeschliffen und mit einer dünnen Grundierung versehen.

Jetzt komme ich zum Problem und meinem Grund meines Beitrages:

1.) das Gefälle ist jetzt zum größten Teil nicht mehr gegeben und das Wasser bleibt auf dem Steinteppich stehen und versickert erst nach längerer Zeit (> 10 Minuten). Lt. dem betreffenden Handwerksbetrieb sei das normal und das Wasser würde sich nach dem Versickern seinen Weg zum Pumpensumpf suchen. Kann ja theoretisch sein, allerdings hat der Pumpensumpf jetzt rundherum eine Abschlußschiene erhalten, welche das Wasser jetzt erstmal überwinden müsste (siehe Fotos).

2.) Unebenheiten im Estrich könnten lt. Handwerksbetrieb durch den Steinteppich nicht ausgeglichen werden. Also dort wo es vorher schon Höhenunterschiede gab, gibt es diese immer noch (siehe Fotos).

Meine Frage: Gibt es nicht eine DINAbk., Verordnung oder ähnliches, die der Betrieb hätte beachten müssen oder zumindest können, um das Gefälle zu erhalten und / oder einen geraden Boden zu schaffen? Das die Arbeiten in meinen Augen mangelhaft sind, ist hier nicht mein Anliegen.

Mir geht es um eine Art Gesetz o. ä. aufgrund dem ich meine Mängelrüge stützen kann.

Kann mir diesbezüglich bitte jemand fachkundig Auskunft geben?

Anhang:

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Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Everal
  1. Jein

    Du hast keinen Beweis dafür, dass vorher überall ein hinreichendes Gefälle vorhanden war. Weiterhin ist fraglich, ob mit der Firma überhaupt ausreichend kommuniziert wurde, dass ihr auf die Erhaltung dieses Gefälles besonderen Wert legt, weil ihr in der Waschküche zukünftig eimerweise Wasser verkippen wollt.

    Sorry, das klingt erstmal zynisch, ist aber eine Diskussion, die es für Technikräume und Waschküchen oft gibt.

    Bei solch alten Pumpensümpfen/Sickergruben handelte es sich oft nur als Notfalllösung bei Wasserrohrbruch oder anderen Haustechnik-Havarien. Klar wurden diese Sümpfe auch von den Hauseigentümern als Abfluss für Schmutzwasser benutzt - was aber eigentlich bei z. B. seifenbelastetem Wasser zum Schutz des Grundwassers gar nicht zulässig wäre.

    Unter der Voraussetzung dass die Firma in eurer Waschküche unter dem Steinestrich eine Abdichtung (Remmers) eingebaut hat und zwischen euch vorher klar kommuniziert wurde, dass ihr die Waschküche zukünftig als Nassraum nutzen wollt, mit erhöhtem bzw. regelmäßiger Wasserbeanspruchung des Bodens und dass der Pumpensumpf/Sickerschacht als "Bodenablauf" genutzt werden soll - dann hätte die Firma euch darauf hinweisen müssen, dass dann ein Gefälle nötig ist und dass der Steinestrich auch bei ordnungsgemäßem Gefälle aufgrund seiner Struktur abflussbehindernd wirken wird und temporär Pfützen stehen bleiben werden, die dann nur langsam wegsickern.

  2. Sind jemand Vorschriften, DIN, Verordnungen o. ä. bekannt?

    Leider enthält Ihre Antwort keinerlei Angaben, ob Ihnen eine Verordnung, DINAbk. o. ä. bekannt ist, auf die ich meine Mängelrüge stützen kann. Ich könnte mir z. B. sehr gut vorstellen, dass man z. B. heutzutage keine Waschküche, keinen Waschkeller o. ä. bauen / herstellen darf, ohne nicht auch einen Abfluss im Boden herzurichten, um unerwünschtes Wasser durch Rohrbruch, defekte Waschmaschine o. ä. abfliessen zu lassen.
  3. Ich werde ihnen die entsprechende DIN nicht nennen

    weil diese DINAbk. nur für den Neubau gilt und auf Sanierungen von Bestandsobjekten nicht zwingend anzuwenden ist.
  4. was wurde bestellt?

    Foto von Martin G. Halbinger

    Herr Tilgner hatte es zwischen den Zeilen schon gefragt, aber hier noch mal ganz klar.... Was wurde bestellt / vereinbart?

    "mach nen schönen Bodenbelag" oder konkretes Gefälle, Ausführung als Nassraum, Abdichtungsmaßnahmen, Anschlussdetails usw.?

    Wäre ein "ordnungsgemäßes" Gefälle überhaupt überall möglich oder sitzt dann z. b. die Türe auf?

    Die heutigen Waschküchen sind meist nur noch Waschmaschinen- und Trockneraufstellräume... und die funktionieren meist auch ohne besondere Anforderungen


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