Wir haben ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage gebaut. Der Bauunternehmer hat uns bei der Garage angeraten, den Boden nicht zu fliesen, sondern einen geschliffenen Betonboden zu nehmen. So ist es auch geschehen. Wir haben keine Gullys in der Mitte der Garage, sondern vorne bei der Einfahrt in die Garage (auf der Innenseite der Tore) eine Rinne, in die das Schmutzwasser aus der Garage eigentlich ablaufen soll. Deshalb haben wir mit dem Bauunternehmer vereinbart, dass der Garagenboden zu den Toren hin ein Gefälle aufweisen muss, damit das Wasser halt auch ablaufen kann. Uns wurde versichert, dies sei kein Problem. Leider ist es jetzt so, dass die Garage zwar zu den Toren hin ein Gefälle aufweist, nur leider steigt dies kurz vor den Garagentoren wieder an, sodass das Wasser jetzt natürlich nicht mehr ablaufen kann. Auf der einen Seite der Garage befindet sich auf einem Kreisdurchmesser von ca. 30 cm sogar ein richtiger , , Entenweiher, , . Das Wasser bleibt dort völlig stehen. Wir haben das beim Bauunternehmer reklamiert.
Aussage: Von seiner Seite her kann er nichts machen, er könnte höchstens den Boden an den , , Gefälle-Stellen, , abschleifen, aber der Boden würde dann natürlich nicht mehr überall gleich ausschauen. Für uns deshalb keine Lösung.
Weiter hat er gemeint, wir müssten das sowieso akzeptieren, weil es sich nach DINAbk. 18202:2005-10 (Tabelle 3 - Grenzwerte für Ebenheitsabweichungen) nicht um einen Baumangel handeln würde. Ich bin ja jetzt auf dem Baugebiet ein völliger Laie, aber wenn ich alleine die Überschrift der Tabelle lese, dann steht ja dort wohl, welches Gefälle ein Boden, der eigentlich eben sein sollte, maximal aufweisen darf. In unserem Fall ist es ja aber doch so, dass der Boden ja ein Gefälle aufweisen sollte und dies nur eingeschränkt tut und der Sinn und Zweck der ganzen Sache nicht mehr erfüllt ist.
Laut Fliesenleger wäre es möglich, die Garage abzuschleifen und dann zu Fliesen, damit könnte dann das Gefälle wieder hergestellt werden. So möchten wir es dann auch gerne machen. Kostet aber natürlich zusätzlich Geld.
Wir haben beim Bauunternehmer noch 3000 € zurückgehalten und würden von diesem Geld dann das Fliesen bezahlen. Der Bauunternehmer will aber sein Geld, weil es sich ja seiner Meinung nach um keinen Mangel handelt.
Deshalb meine Frage: Handelt es sich nun um einen Mangel oder nicht?
Da wir bzgl. Hausbau nicht rechtschutzversichert sind, ist das für uns eine entscheidende Frage, weil wir es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen wollen, wenn er am Ende doch Anspruch auf das Geld hat.
Über eine kurze Antwort würde ich mich sehr freuen Vielen Dank und viele Grüße