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Wasser zwischen Dämmschicht und Estrich im Neubau --- was tun?
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Wasser zwischen Dämmschicht und Estrich im Neubau --- was tun?

Hallo Zusammen,
wir bauen im Moment unser Haus. Der Rohbau ist fertig, der Innenausbau läuft und eigentlich wollten wir in 4 Wochen einziehen ...
Die Heizung läuft seit ein paar Tagen auf Anraten des Parkettlegers wieder auf voller Leistung, da der im EGAbk. verlegt Anhydritestrich noch nicht den gewünschten Trocknungsgrad erreicht hat.
Zeitgleich mit dem erneuten Einschalten der Heizung haben wie feststellen müssen, dass im Keller Wasser an den Wänden hochkriecht. Unser Bauleiter hat dies zunächst damit abgetan, dass dies mehr oder weniger normal im Rahmen der Estrichtrocknung sei. Gestern nun haben wir festgestellt, dass an einer Hausseite Wasser aus dem Estrich / obderhalb der Bodenplatte rausläuft.
Erste Ursachenforschung heute haben ergeben, dass die Ursache hierfür nicht in der Fußbodenheizung zu suchen ist. Ursache ist vielmehr, dass unserem Heizungsbauer beim Anschluss der Heizungsanlage ein Fehler unterlaufen ist.
Fakt ist: es ist Wasser zwischen Dämmschicht und Estrich gelaufen. Unser Bauleiter vermutet, dass es sich um mind. 100 Liter handelt.
Die Frage, die wir uns nun stellen: was ist zu tun?
Hilft eine Estrich-Dämmschicht-Trocknung oder muss ggfs sogar der gesamte Estrich rausgerissen und neu verlegt werden?
Wir befürchten insbesondere Folgeschäden in Form von Schimmel oder auch Schädigung der Bausubstanz.
Freue mich auf Infos,
viele Grüße
ULLI
  • Name:
  • ULLI
  1. Wassereinbruch unter CA-Heizestrich  -  was nun?

    Hallo Ulli,
    das ist eine verteufelte Situation!
    Mit sogenannten Zwangstrocknern, welche trockene, warme Luft über Bohrungen bis unter die Dämmschichten führen, kann man die Dämmschicht trocknen, nicht aber den Estrich. Und das auch noch mit einem Wirkungsgrad, welcher eine Gewährleistung der Trockenheit seitens des Trocknungsbetriebes ausschließen wird. zumindest ist das in den meisten Fällen so, das der Fachbetrieb keine Gewähr für den absoluten Trocknungserfolg übernimmt.
    Nun ist der Calciumsulfatestrich äußerst enmpfindlich gegenüber Wasser, da die Eigenfestigkeit ab ca. 1,7 CM-% merklich nachlässt. Und dazu kommt auch noch, dass das Parkett eine "feste Hand" braucht, also einen festen Klebeverbund zum ebenfalls festen Estrich, welche dem natürlichen Bestreben aller Holzwerkstoffe nach feuchtebedingter Längenänderung Einhalt gebieten muss.
    Ein  -  auch stellenweise  -  feuchter Calciumsulfatestrich kann das keinesfalls!

    Mein Vorschlag aus der Praxis heraus: Möglichst keine große Zeit verlieren und nach Absprache mit dem Verursacher (der den Schaden seiner Versicherung melden muss) den Estrich zurückbauen. Danach die Bodenplatte und Waundflächen zwangstrocknen und den kompletten Fußbodenaufbau wieder mit neuem Material einbringen. Alles aundere ist "herum gehuddel".
    Der Parkettleger wird  -  zu Recht- den Teufel tun und in das Risiko der Gewährleistung für sein eigenes Gewerk einsteigen wollen.
    .--.. --.. --.. --..
    MfG und in der Hoffnung, dass eine Rückmeldung über den eingeschlagenen Weg erfolgt: Klaus

  2. Hallo Herr Rauer, vielen Dank für Ihre Info ...

    Hallo Herr Rauer,
    vielen Dank für Ihre Info.
    Selbstverständlich werde ich Sie bzw. das Forum auf dem Laufenden halten. Ich hoffe ja noch, dass das Ganze irgendwie glimpflich abgeht ...
    Zunächst habe ich nun unseren Installateur schriftlich über den von ihm verursachten Schaden informiert (mündlich war er es bereits).
    Außerdem ist unser Bauleiter angwiesen, schnellstmöglich einen vereidigten Sachverständigen für das Maurer- und Betonhandwerk (Maurerhandwerk, Betonhandwerk) einzuschalten.
    Sollten Sie bzw. jemand anderes mir einen Sachverständigen im Kölner Raum bennennen können, wäre ich für diesen Tipp sehr dankbar.
    Viele Grüße und erstmal Gute Nacht,
    ULLI
  3. Welcher Sachverständige wird tätig?

    Betreffend der letzten Frage, welcher Sachverständige in der angesprochenen Angelegenheit im Raum Köln tätig werden könnte, könnte ich meine eigenen Dienste anbieten. Der Hinweis auf meine Homepage befindet sich regelmäßig unten, damit am Ende meiner Beiträge ...
    .-. -. -. -
    MfG Klaus
  4. Nu mal halblang ...

    Erstmal die Ursachen FINDEN (nicht nur vermuten), dann parallel mit dem Verursacher und dessen Haftpflichtversicherung sprechen.
    Ein vollständiger Austausch des Estrichs ist in aller Regel nicht durchsetzbar. Auch nicht bei CA-Estrichen.
    Schon gar nicht, wenn die noch gar nicht richtig trocken waren.
    Eine Trocknung auch von CA-Estrichen ist bei rechtzeitiger und sachgerechter mech. Trocknung gar kein Problem.
  5. Guten Morgen,

    Guten Morgen,
    also die Ursache ist definitiv klar  -  da müssen wir nicht mehr nachforschen. Es geht nur um die Schadensbehebung.
    Und da ich Laie bin, stellen sich mir die Fragen nach Komplettaustausch oder Sanierungsmöglichkeiten.
    Bitte nicht falsch verstehen: ich habe nicht gesagt, dass wir nun auf einen Austausch des Estrichs drängen, ich habe nur gefragt, ob dies u.U. erforderlich sein könnte.
    Viele Grüße
    ULLI
  6. Ausbau?

    Frage wäre wie lange hat der CA welche Feuchtebeaufschlagung erhalten? Welches Bindemittel wurde als CA Binder verwendet? Denn je nach Binder des CA erreicht der auch nach Feuchtebeaufschlagung entsprechende Festigkeiten wenn dieser wieder getrocknet ist. Frage wäre also Dauer der Feuchtebeaufschlagung? Art des Binders? Durchfeuchtungsgrad?
    Unstreitig ist das die Dämmschicht zu trocknen ist. Zu prüfen wäre welche Schäden der CA genommen hat. Kann sogar sein das je nach Wassermenge dieser gar nicht mit dem Wasser in tropfbarer Form in Verbindung gekommen ist.
    Eine pauschale Forderung nach Rückbau ist sicher übertrieben ohne Untersuchung vor Ort!
  7. Ja, die will er doch machen ...

    der Herr SV. Deswegen bietet er sich ja hier auch so an.
    Sorry, Herr Rauer  -  für mich unterirdisch, diese Anbiederung.
  8. Bitte, bitte ...

    ich habe doch nur eine Frage gestellt!
    Bitte bedenken Sie, dass wir als Bauherren absolute Laien sind.
    Deshalb nochmals: ich habe zu keiner Zeit den kompletten Austausch gefordert. Das wäre für uns nur die Ultima-Ratio, schließlich wollen wir eigentlich in 4 Wochen einziehen und nicht das Haus in eine Baustelle (zurück-) verwandeln.
    Ich möchte nur versuchen, in alle Richtungen informiert zu sein, bevor wir ein Gespräch mit dem Installateur haben werden.
    Unser Bauleiter ist bereits mit der Einschaltung eines Sachverständigen beauftragt.
    @ R. Bachmann: die genaue Wassermenge können wir nicht bezoffern. Unser Bauleiter schätzt, dass es ca. 100 Liter verteilt über 10 Tage waren. Betroffen ist die gesamte, ca. 85 m² große Kellerfläche.
    Grüße
    ULLI
  9. Dann rechnen wir?

    100 Liter auf 85 m²? Oder noch besser 150 Liter meinetwegen 200?
    200 Liter wären dann bei 85 m² 2,4 Liter je m². Macht einen Wasserstand von sage und schreibe 2,4 Millimeter je m². Wenn die Bodenplatte und die Estrickonstruktion innerhalb der Toleranzen der DINAbk. 18202 liegen wird dieses Wasser NIE in tropfbarer Form mit dem Estrich selber in Kontakt gekommen sein. Jedenfalls NICHT auf der gesamten Fläche.
  10. Was ist denn das für ein Bauleiter

    Sachverständiger ist ein großes Wort, im Prinzip kann sich aber jeder für sachverständig erklären, der meint über fundierte Kenntnisse auf bestimmtem Gebiet zu verfügen.
    Grundsätzlich kann sich jeder Architekt, Bauingenieur, Bauleiter als Bausachverständiger bezeichnen. Also kann Ihr Bauleiter, ich nehme an dieser ist Architekt oder Ing, die Problematik selbst beurteilen. Wenn ihm spezielle Kenntnisse bezüglich CA-Estrich und Feuchtigkeit fehlen, dann er kann er diese erwerben, zum Beispiel in dem er mit dem Hersteller Rücksprache hält. Ingenieur sein bedeutet, dass man nicht alles Wissen muss, aber alles Wissen besorgen kann, wenn man es braucht.
    Deshalb: Welche Funktion hat denn der Bauleiter: Ist der von Ihnen selbst mit der Bauüberwachung beauftragt oder ist das der Bauleiter der Baufirma oder des Bauträgers, bzw. Generalunternehmer's?
    Wenn es nicht "Ihr" Bauleiter ist, warum hat dieser dann den Auftrag, einen Sachverständigen einzuschalten? In dem Fall sollten Sie selbst sachverständige Beratung einkaufen.
    Gruß
  11. Wir haben keinen Generalunternehmer oder Bauträger. Wir haben ...

    Wir haben keinen Generalunternehmer oder Bauträger. Wir haben die Planung durch einen Architekten machen lassen und die Gewerke einzeln vergeben.
    Unser Bauleiter ist geprüfter Bautechniker (aber weder Ing noch Architekt) und von uns zur Bauüberwachung eingeschaltet worden.
    Warum wir nun einen unabhängigen Sachverständigen einschalten wollen?!
    Aus 2 Gründen:

    1). ich habe das hochziehende Wasser am WoE entdeckt und unseren Bauleiter drauf angesprochen. Antwort: "ist normal innerhalb der Trocknungsphase Estrich".

    2). gestern, nachdem das Vorhandensein eines Schadens nicht mehr wegzureden war und wir ihn auf die weitere Vorgehensweise angesprochen haben, hieß es dann: "nichts tun, nur abwarten. Keine Trockengeräte aufstellen UND keine Info an den Verursache, sondern einfach die Schlussrechnung kürzen ... "
    Mit anderen Worten: bezugnehmend auf den Umgang mit dem Schaden ist unser Bauleiter für mich inakzeptabel.
    Daher nun insbesondere mein Verlangen, einen Sachverständigen einzuschalten. Ich denke dabei übrigens nach meinen bisherigen Recherchen an einen vereid. Sachverständigen des Baurer- und Betonhandwerks und hoffe, damit nicht allzu falsch zu liegen.
    Grüße
    ULLI

  12. Vorgehen des Bauleiters

    ist auch nicht akzeptabel! Noch weniger das einfache kürzen der Rechnung. Das kann auch weitere Folgen haben! Es ist sicher das die Dämmung durchfeuchtet ist. Eventuell braucht es je nach Dauer der Durchfeuchtung auch eine Dämmschichtdesinfektion.
    Bauleiter kann sich eigentlich übrigens auch jeder nennen :)
    Der Hersteller wird idR. nicht seinen Kunden in ein schlechtes Licht rücken. eine objektive neutrale Meinung ist schon gut und richtig.
  13. Also erheben Sie evtl. auch Ansprüche gegen den Bauleiter?

    Dann ist es doch Blödsinn, dass der Bauleiter einen Sachverständigen bestellen und beauftragen soll.
    Zwar wird ein guter Bausachverständiger sein Gutachten ohne Ansehen des Auftraggebers verfassen, aber er darf als vom Bauleiter beauftragter Gutachter z.B. nicht so einfach alle erdenklichen Fehler ermitteln, an denen der Bauleiter möglicherweise Mitschuld hat, sondern nur zur konkreten Frage Stellung nehmen, ob der Estrich geschädigt ist und wie dies behoben werden kann.
    Deshalb sollte es doch Ihre ganz eigene Bauherrenangelegenheit sein, einen Sachverständigen zu beauftragen. Natürlich sollten Sie sich vorher überlegen, was für Fragestellungen der Sachverständige bearbeiten soll. Kostenmäßig müssen Sie hier erstmal in Vorleistung gehen.
    Aber eigentlich sollte der von Ihnen bestellte und bezahlte "Bauleiter" selbst in der Lage sein, die erforderlichen Maßnahmen zu bestimmen und mit der verursachenden Firma zu regeln. Da scheint es wohl doch ein Problem mit der Qualifikation des Bauleiters zu geben.
    Gruß
  14. Wenn das wirklich SO gelaufen ist ...

    dann sollte man dem BL den A ... versohlen bis er eine Woche nicht mehr sitzen kann.
    Wenn Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem Verursacher nicht anmelden, wird der idR. den Einbehalt einklagen  -  und den Prozess dürften Sie schon formal verlieren.
    Warum will der BL das nicht, frag ich mich? Kennt er den Verursacher "zu" gut, hat er selbst Dreck am Stecken oder ist er einfach nur dreistblöd?
    In jedem Falle einen unabhängigen SV ran holen  -  nicht einen, dem der BL evtl. vorher eine Richtung geben konnte.
  15. Ja, es ist genauso gelaufen, wie ich geschrieben habe.

    Ja, es ist genauso gelaufen, wie ich geschrieben habe.
    Und am Liebsten würde ich genau das tun, was Sie, Herr Dühlmeyer, angedeutet haben. Aber aus diversen, eher familiär bedingten Gründen darf bzw. kann ich genau das nicht :-(
    Für morgen ist nun erstmal ein Gespräch mit allen Beteiligten angesetzt und dann sehen wir weiter.
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