Epoxidharzbeschichtung auf Verbundabdichtung in Nassbereichen
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge
Epoxidharzbeschichtung auf Verbundabdichtung in Nassbereichen
bei einem aktuellen öffentlichen Bauvorhaben möchte der Bauherr in den vorhandenen Nassbereichen, die auch über Bodenabläufe verfügen, als Schlussbeschichtung eine Epoxidharzoberfläche. Der Bodenaufbau besteht von unten nach oben aus:
1. Wärmedämmung
2. Trittschalldämmung
3. Folie
4. Zementestrich
5. Verbundabdichtung
6. Epoxidharzbeschichtung
Die gewählte Verbundabdichtung ist eine 2 mm starke Dichtschlämme wie es sie z.B. von der Firma Sopro gibt.
Jetzt meine Fragen:
1. Verträgt sich die Epoxy-Beschichtung mit einer Dichtschlämme? Die Verbundabdichtung ist relativ weich. Eine aufgetragene Schlussbeschichtung könnte, wenn ich die Fläche beschreite zu inselartigen Abrissen führen. Besteht diese Gefahr? Verbundabdichtungen werden i.d.R. unter Fliesen eingesetzt.
2. Sofern eine Lösung mit Verbundabdichtung nicht funktioniert, wie müsste der korekte Aufbau aussehen?
Viele Grüße Peter
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Haftzugwerte!?
Klären sie welche Haftzugwerte ihre Beschichtung braucht - liegt meist über 1 N/QMM hat das die Flüssigabdichtung? Dann kann man den Hersteller auch gleich fragen wie das mit dem "Nachgeben" des Untergrundes ist! Ist aber hier schwer einzuschätzen! Den was für eine Abdichtung, und welche Beschichtung? Oder rufe das WDI (Forschungslabor bei SOPRO) an, die sollen eine Baustellenbezogene Aussage abgeben!
Aber warum eigentlich Verbundabdichtung und EPOXI? Es gibt doch Beschichtungen mit Abdichtungsprüfung!
Weitere Frage Reicht dann eigentlich die Schutzschicht? Den sie haben ja keine? Klären ob ihre gewählte Beschichtung die Aufgabe der Schutzschicht für die Abdichtung erfüllt!? -
Vielen Dank für die schnelle Reaktion, Den Weg ...
Vielen Dank für die schnelle Reaktion,
Den Weg über die Objektberatung mit Sopro bin ich längst gegangen, hieraus resultierte keine Lösung. Verbundabdichtung heißen ja auch deshalb Verbundabdichtung, weil sie im Verbund mit Fliesen und Platten im Verbund stehen.
zwei weitere Fragen:
1. Mal angenommen ich dichte nach 18195-T5 ab und verwende 2 Lagen Polymerbitumenbahen als Abdichtung direkt auf der Rohdecke unter einem schwimmenden CT, der dann wiederum mit Epoxiy Schlussbeschichtet wird. Ist das eine Abdichtung für Nassräume oder nicht Stand der Technik? Besteht eventuelle die Gefahr, dass mein Estrich irgendwann übel riecht?
2. von welchen Beschichtungen mit Abdichtungsprüfung reden Sie? Ich kenne derzeit keine auf Epoxy-Basis die gleichzeitig als Oberbelag funktioniert und wo die Farbe nach RAL gewählt werden kann.
Vielen Dank im Voraus -
Alternative Abdichtung in Objekt
Hallo Peter,
diese Frage fällt mit Sicherheit auch in meinen Fachbereich!
Fakt ist offenbar:
Die neue Fußbodenbeschichtung soll als "obere Abdichtungsebene" fungieren. Eine weitere Abdichtungsebene (darunter) ist im Aufbau nicht geplant.
Die neue Fußbodenbeschichtung soll damit als alleinige Abdichtungsebene dienen.
Zunächst die "gute Nachricht": das funktioniert schon!
Bevor es eine konkrete Aussage geben kann, müssen (mir) noch folgende Zusatzinformationen vorliegen:- wie alt ist der neue Estrich?
- welche Festigkeitsklasse und Dicke hat der neue Estrich?
- wie wird der neue Bereich/das Objekt überhaupt später genutzt (Art und Größe Verkehrslast)
- auf welcher Geschossebene liegt die Fläche?
.- über welche Flächengröße reden wir hier?
- welcher RAL-Farbton wird angestrebt, oder besser: muss es zwingend ein RAL-Ton sein, der hier zur Anwendung kommen soll?
Bitte um Komplettierung
Nun die provokativ-schlechte Nachricht: die geplante Verbundabdichtung mit einer Dichtschlämme ist bei geplanter Beschichtung völliger Unsinn! Der Aufbau funktioniert mit großer Wahrscheinlichkeit Aufgrund der Oberflächenfestigkeit NICHT dauerhaft schadensfrei - und ist auch nicht notwendig.
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MfG Klaus Rauer; Sachverständigenbüro für Fußbodenkonstruktionen -
Hallo Herr Rauer, es handelt sich um ein ...
Hallo Herr Rauer,
es handelt sich um ein öffentliches Gebäude mit 27 Geschosse. Die Nassräume sind nicht in jedem Geschoss, sondern nur den Veranstaltungssälen zugeordnet (-1-7 OGAbk. und 9-16 OG).
Der Estrich wird neu erstellt und wird für 3 Kn/m² ausgelegt:
CT F5 schwimmende Verlegung 60 mm stark.
Ein RAL-Ton wird in unserem Büro gewünscht muss aber noch bemustet werden.
Nutzung: öffentliche WC-Anlagen
Frage meinerseits: hat das von ihnen vorgeschlagene System ein Zulassung?
viele Grüße,
Peter -
Beschichtungen in Toilettenanlagen
Hallo Peter,
eine klassische Beratung mit Abwägung aller Randbedingungen, das würde hier, in einem öffentlichen Forum, tatsächlich zu weit führen.
Nur soviel:
Es handelt sich Deinen Angaben zufolge um WC-Anlagen eines öffentlichen Gebäudes, und diese befinden sich auf mehreren Obergeschossen.
Für welche Bereiche benötigt man allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse (AbP)? Für- gewerbliche Großküchen
- Nasstherapieräume mit Bodenabläufen in Krankenhäusern und Altenheimen
- auf Beckenumgängen von Schwimmbecken
- in Schwimmbecken selbst und in
- allen Bereichen, die mit diesen Beanspruchungen vergleichbar sind.
Toilettenanlagen jedoch fallen nicht darunter. Es sind auch keine "klassischen Nassbereiche"; man geht hier von einer "mäßigen Beanspruchung" aus. eine "Geringe Beanspruchung" gibt es nicht mehr, sie würde hier aber eher passen.
Da wir keine feuchteempfindlichen Untergründe (z.B. Gipskartonplatten, Gipsputze) und alles,
was sonst noch irgendwie durch die Aufnahme von Feuchtigkeit Schaden nehmen kann, haben, wären eher Überlegungen in Richtung der seitlichen Abdichtung (Boden/Wand) durch Dichtungsbänder berechtigt, als dass die Aufmerksamkeit unnötig auf Zulassungen eines Fußbodensystems konzentriert wird.
Es wäre dementsprechend völlig ausreichend, flächig z.B. ein PURAbk.-Reaktionsharz oberhalb einer 2 K-Standardgrundierung (oder wenn denn ein zusätzlicher Sicherheitsaspekt zur Beruhigung Aller eingebracht werden soll eine Membraneschicht) einzusetzen. Mit einer UV-beständigen Versiegelung versehen eigen sich unifarbige Beschichtungen in RAL-Tönen oder diese multicoloriert durch den Einsatz farbiger Kunststoffchipse.
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MfG Klaus -
Anschlussfrage
Hallo Klaus,
ich bin noch nicht so lange im Baugeschäft, aber würde bei einer mäßigen Beanspruchung nach 18195-T5 nicht auch folgender Aufbau ausreichen.
1. Stahlbetondecke
2.1 Lage Polymerbitumen stoßweise überlappend
3. Wärmedämmung, Trittschall
4. PE Folie
5. Zementestrich
6. Epoxidharzbeschichtung
Ist dieser Aufbau DINAbk. gerecht und entspricht der anerkannten Regeln der Technik? Oder wird er nicht mehr verwendet? Gibt es eventuell ein Problem mit der Epoxi-Besch., wenn Wasser in die Konstruktion eindringt.
So haben doch die alten Helden aus den 70/80igern gebaut, oder?
Viele Grüße,
Peter -
beschichteter Toilettenfußboden
Hallo Peter,
gerne noch einmal:
der Fußboden der Toilettenanlagen wird - solange man ihn nicht "unter Wasser setzt" nicht höher durch Nässe beansprucht als ein Natursteinbelag im Foyer einer Bank.
Wenn Du in Weise aufbauen möchtest, wie nun aufgeführt, dann wäre das in Ordnung, aber mit "Kanonen auf Spatzen Geschossen".
Die Deckbeschichtung hat nach dem Aufbau nur und ausschließlich repräsentative Aufgaben (soweit dieser Begriff für eine Toilettenanlage zutreffend ist). Die Funktion als "obere Abdichtungsebene" wird en passant mit übernommen.
Sie reichte bei der "Feuchtigkeitsbelastung" über die Oberfläche in dem Objekt auch völlig aus.
Die Boden- / Wandübergänge werden ja ebenfalls irgendwie (als Dreieck-Kehle?) ausgebildet und zwangsläufig so abgedichtet.
Wie und wieso soll denn bei der beschriebenen Nutzung Wasser in signifikanten Größenordnungen die Konstruktion eiundringen?
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MfG Klaus -
Klaus - hasst du ihm gesagt, das er wohl dann kein Geld für seine Arbeit bekommt?
1. Nachteil - wenn der AN jetzt was vorschlägt übernimmt er die Planung, und somit ein viel umspannendes Risiko - möchte er es?
2. Teoretisch würde es reichen, solange die Abdichtung nicht beschädigt wird! - Bloß wie lange gibt es damit Erfahrungswerte? Fehlt die Schutzschicht der Abdichtung, wie in vielen Niederschriften gefordert? Dann würde es höchtswahrscheinlich ein verstoß gegen die Bauordnung nach sich ziehen!? Abnahme in Gefahr! Bedeutet kein Geld fällig! Oder wurde eine Sonderkonstruktion vereinbart, mit den ganzen Rechtlichen hinweisen?
Problempunkt Übergang Wand!? Wurden Trittschalldämmungen verbaut? Wie wird die Abdichtung (Reaktionsharz) hier angeführt, damit erstens keine Schallbeeinträchtigung entsteht? und zweitens der Estrich sich noch ausdehen kann, sowie absenken? Wenn man dann die Kosten sieht, stellt man fest scheiße wir machen doch Fliesen drauf!
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