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Parkett "löst" Estrich / Niedersachsen
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Parkett "löst" Estrich / Niedersachsen

Hallo,
Ich habe folgendes Problem:
In meinem Neubau wurde Zementestrich mit Fußbodenerwärmung eingebracht. Nach dem Funktionsheizen wurde kein Belegbarkeitsheizen gemacht (zumindest wurde uns kein Protokoll vorgelegt und da wir alle 2 Tage auf dem Bau waren, haben wir auch nicht festgestellt, das die Heizung mal Voll aufgedreht war). Nach ca. 10 Wochen wurde Olivenparkett in das Wohnzimmer (ca. 40 m²) fest verklebt, eingebaut. Der Bauunternehmer hat uns eine "Lüftungsanweisung" gegeben, in der Stand: "mindestens 1 bis 2 mal täglich lüften". Eine Pflegeanleitung, aus der hervorgeht, das eine Mindest Luftfeuchtigkeit herrschen muss haben wir bis heute nicht bekommen.
Jetzt lösen sich partiell einige Parkettstäbchen, ein Muster, bzw. eine besondere Beanspruchung (Sonneneinstrahlung, nähe zur Heizung) ist nicht zu erkennen. Jetzt wurden einige Stäbchen herausgenommen und festgestellt, das sich der Estrich mit ablöst (Estrichreste unter dem losen Parkettstäbchen). Bei einer Feuchtigkeitskontrolle wurde die Luftfeuchtigkeit mit 30 % gemessen. Bei der Bodenprobe wurden die Gemüter etwas leiser, da kam nur der Ausspruch "Ich habe gemessen" oder "Verliert die Heizung vielleicht Wasser? ". angeblich wurden Proben zum Bauphysikalischen Institut geschickt um zu Untersuchen woran es liegt (aber nur Parkettstäbchen, keine Estrichproben). Auf unsere Nachfrage bekommen wir immer nur zu hören: "Das war einfach zu trocken, da muss Ihnen ja das Parkett hochkommmen". Nun Zur Frage: Da das Parkett jetzt auch schon wieder 3 Monate drin liegt, möchte ich mich auch absichern (z.B. durch Gutachten), kann man jetzt überhaupt noch eine "Sinnvolle" Feuchtigkeitsmessung machen, da ich vermute der Estrich war zu nass und nicht die Luft zu trocken.
Vielen Dank schon mal im Voraus
  • Name:
  • Christian
  1. Feuchtigkeitsmessung

    sicher kann man auch jetzt noch die feuchte des Estrichs bestimmen. In diesem Zusammenhang ist die Holzfeuchte zu
    prüfen. Wenn es zu einem schaden durch einen zu feuchten Estrich (nicht verlegereif) gekommen ist, dann kann man das ziemlich leicht nachweisen. übrigens liegt die verlegereife eines Zementestrichs (beheizt) nach heutigem stand der Technik bei kleiner 1,80 CM/%.
    Für weitere fragen stehe ich ihnen gerne zur Verfügung
  2. Wenn ein Funktionsheizen gemacht wurde,

    Foto von Lukas Ensikat

    Hallo Christian,
    dann wurde die Fußbodenerwärmung logischer Weise auch rel. "voll aufgedreht".
    Ein Belegreifheizen ist nicht erforderlich, wenn der Estrich schon trocken genug ist, und damit seine Belegreife erreicht hat.
    Halbwegs aussagekräftige Messungen sind z.B. möglich, wenn an Ober- und Unterseite (Oberseite, Unterseite) der Parkettstäbe die Feuchte gemessen wird.
    Selbstverständlich zusätzlich zur nachträglichen, resp. ergänzenden CM-Messung.
    Eine wahrscheinlichere Schadensursache würde ich allerdings in einem Estrich mit zu geringer Haftzugfestigkeit vermuten.
    Weitere Begünstigung des Schadens dürfte ein Klebesystem mit geringer Elastizität sein. Ich vermute mal einen kostenbewussten Kunstharzklebstoff.
    Das gepaart mit der Olive, welche durchaus zu starkem Quellen, Schwinden und Verwerfen neigt, muss eigentlich fast zwangsläufig zu Problemen führen.
    Gruß Lukas
  3. belegreifheizen zwingend vorgeschrieben

    Hallo,
    mit der Aussage, dass das bei einem neu eigebrachten Zementestrich ein belegreif-heizen nicht erforderlich sein soll, ist mir unbekannt. Entsprechend den gültigen Merkblättern ist ein belegreif-heizen bei derartigen Estrichkonstruktionen zwingend erforderlich. Außerdem hat das funktions-heizen mit dem belegreif-heizen nichts zu tun. Es dient ausschließlich nur der Funktionsprüfung. Durch das belegreif-heizen wird das restliche Wasser im Estrich ausgetrieben.
    Dass ein CT-Estrich (ohne Trocknung-Zusätze) nach 10 Wochen die nötige verlegereife von 1,8 CM/% erreicht hat, ist bauphysikalisch in einem Neubau eher unwahrscheinlich. Die Estrichdicke dürfte so ca. 70 mm betragen.
    Das Ablösen der oberen Estrichrandzone kann auch auf einen feuchteeinfluss hindeuten, wodurch die ober randzone in seiner Festigkeit gestört wurde.
    Die 30 % relative Luftfeuchte waren vielleicht ein auslöser des Schaden. Meiner Meinung nach auf keinen Fall ursächlich.
  4. belegreifheizen zwingend vorgeschrieben

    Hallo Herbert,
    das Funktionsheizen ist vor Belagsverlegung zwingend vorgeschrieben.
    Und die Feuchtemessung mit CM-Gerät. Hat der Estrich nicht seine Verlegereife, kann durch Belegreifheizen die Trocknung unterstützt werden, muss aber nicht.
    Zur Verdeutlichung:
    Da hat ein Bauherr alle Zeit der Welt. Er lässt den Estrich auf seine Fußbodenheizung oder Erwärmung einbauen. Die Heizung kann aus bestimmten Gründen erst 3 Monate später in Betrieb genommen werden. Funktionsheizen muss vor Belagsverlegung durchgeführt werden. Feuchtemessung wird gemacht. Der Estrich ist verlegereif. Er braucht nicht unterstützend trocken geheizt werden.
    Aus diesem Grund nicht unbedingt erforderlich.
    In der Regel sieht es anders aus.
    Bauherren haben keine Zeit, Estrich wird nach Freigabe durch Estrichleger funktionsgeheizt. Danach erfolgt zwangsläufig das Belegreifheizen zur Unterstützung der Trocknung.
    Ich würde hier auf jeden Fall auch eine Haftzugprüfung machen.
    Hier liegt vielleicht noch mehr im Argen.
    Und einen Sachverständigen einschalten!
    Gruß Bernhard
  5. belegreifheizen

    Hallo Bernhard,
    deine Ausführungen mögen ja stimmen, weil wenn der Estrich trocken ist, dann ist er eben trocken und braucht keine zusätzlichen Trocknungsmaßnahmen.
    Aber dennoch bleibe ich bei meiner Meinung, dass bei neuen zemententestrichen ein belegreifheizen erfolgen muss. Dieser Sachverhalt ist in der fachinformation "schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen" erstellt vom zentralverbgand des deutschen baugewerbes (Berlin) und dessen fachgruppen sowie weiteren fachvervänden und instituten eindeutig beschrieben und nachzulesen.
  6. belegreifheizen

    Hallo Herbert,
    im Grunde genommen hast Du recht. Es wird so gut wie auf jeder Baustelle mit Fußbodenheizung gemacht.
    Aber ich zitiere "Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen"
    "2.2 Funktionsheizen und Belegreifheizen des Estrichs
    Es wird unterschieden:
    Funktionsheizen
    Das Funktionsheizen nach DINAbk. EN 1264-4 dient als Nachweis der Erstellung eines mangelfreien Werks für den Heizungsbauer und nicht als Aufheizvorgang zum Erreichen der Belegreife.
    Belegreifheizen
    Der Trocknungsverlauf für den Estrich ist nicht abschätzbar. Bei hoher relativer Raumfeuchte kommt er unter Umständen ganz zum Stillstand.
    Eine Beschleunigung des Trocknungsvorgangs kann durch den Betrieb der Fußbodenheizung (Belegreifheizen), Luftwechselraten oder Maßnahmen wie das mechanische Trocknen erreicht werden. Eine abgestimmte Anleitung für das Belegreifheizen ist in der Dokumentation Fußbodenheizung-D4 enthalten. Jedes Belegreifheizen ist als besondere Leistung nach VOBAbk. durch den Bauherrn gesondert zu beauftragen.
    Die Belegreife ist Voraussetzung für den Beginn der Arbeiten des Oberbodenlegers. "
    Zitat Ende.
    An dieser Schnittstellenkoordination haben alle beteidigten Verbände mitgearbeitet, und wird deshalb auch von allen getragen.
    Daraus geht klar hervor, der Bauherr entscheidet, wie getrocknet wird. Er bezahlt die Musik, das Funktionsheizen hingegen gehört zu den Nebenleistungen des Heizungsbauers.
    Gruß Bernhard
  7. belegreif-heizen

    Hallo Bernhard,
    bezüglich deiner Ausführungen gebe ich dir völlig recht.
    Aber du weißt ja selbst, wie es in der Praxis aussieht:
    Ohne ein belegreifheizen ist meist bei Neubauten keine Parkettverlegung möglich. Zumindest habe ich die Erfahrung bei anderen Bauvorhaben gemacht. Warum sollte es dann im vorliegenden Fall anders sein?
    Wenn hier auf ein belegreifheizen verzichtet wurde, dann liegt es im vorliegenden Fall nahe, dass der Estrich nicht die nötige Trockenheit zum zeitpunkt der Verlegung hatte.
    Ich kann dem Christian nur raten (falls keine Einigung mit dem Verleger möglich) den Sachverhalt durch eine sachverständigen überprüfen zu lassen.
    Ob nun mangelnde haftzugwerte oder feuchte aus dem Untergrund ursächlich waren, spielt bei der Zuordnung der Verantwortlichkeit, hinsichtlich der Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verleger, nicht die entscheidende rolle. In
    beiden fällen hat der Verleger dafür gerade zu stehen.
  8. Wespennest

    Hallo Herbert, Hallo Bernhard,
    da habe ich wohl eines der "wenigen Wespennester getroffen", bei denen die Meinungen natürlich weit auseinandergehen.
    Ich Danke euch schon mal für die Ausführungen.
    Da mein Parkettleger selbst an der Lösung interessiert zu seien scheint, tue ich mich noch ein wenig schwer einen weiteren Sachverständigen einzuschalten. werde es mir aber bis Ende dieser Woche überlegen.
    mein BU, ist ja mein Vertragspartner, will davon nichts wissen, da hört man schon heraus, das wir selbst schuld sein sollen.
    Der Subunternehmer, scheint wie gesagt, ebenfalls an der Lösungsfindung interessiert zu sein.
    Sobald ich näheres weiß gebe ich rückantwort.
    Danke nochmal
    Schönen Gruß
    Christian
  9. Unabhängiger Sachverständiger

    Hallo,
    wollte nur mal nen Zwischenstand geben. Wir haben uns einen Unabhängigen Sachverständigen dazugeholt. Seine Aussage Luftfeuchtigkeit war nicht zu niedrig (da Holz wohl langsam auf Luffeuchtigkeitswechsel reagiert, kann man das nachvollziehen) und der Wert der uns genannt wurde kann nur mit hohem technischen Aufwand erzeugt werden (und schon gar nicht im Neubau).
    Seine Empfehlung, erst beobachten, eventuell bewegt sich beim Unternehmer was, sollte das nicht der Fall sein auf alle Fälle eine "zerstörende Probe" inklusive Estrich nehmen, wahrscheinlich ist der Estrich "billig" gemacht so seine Vermutung
    Übrigens war sein Hinweis noch: Es wurde nicht nach DINAbk. gearbeitet, sonst hätten wir eine Pflegeanleitung mit den dazugehörenden Luftfeuchtigkeitswerten erhalten
    Danke noch mal für eure Tipps
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