Betontreppe
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Betontreppe

In meinem Anbau habe ich eine Betonwendeltreppe gießen lassen, die in den ersten Stock führt. Die einzelnen Stufen sind sehr uneben und von unterschiedlicher Höhe. Wie kann ich diese Unebenheiten am einfachsten ausgleichen, um die Grundlage für Holzparkett zu schaffen?
  • Name:
  • Paul Müller
  1. Grundsätzlich kann das der ...

    Foto von Helmuth Plecker

    Grundsätzlich kann das der Estrichleger. Sprechen Sie mit ihm darüber, da er ja sowieso von Ihnen bestellt wird. von hier aus kann ich jedenfalls nicht mehr sagen, da ich die Unterschiede bzw. Toleranzen nicht kenne.
  2. Antwort

    Die untere Treppenstufe ist lediglich 8 cm hoch, die obere jedoch 24 cm; dazwischen haben die Stufen eine Höhe von 18 cm.
    Bin nun ziemlich ratlos, was ich tun kann.
    • Name:
    • Paul Müller
  3. Betontreppe

    Hallo,
    ich gehe mal bei den Maßen von Oberkannte Estrich aus.
    Dann muss auf die unterste Stufe knapp 10 cm Estrich aufgefüttert werden, und auf die oberste Stufe knapp 6 cm.
    Dann behalten Sie eine Tritthöhe von 17,7-17,8 cm.
    Ist natürlich noch abhängig von der Parkettstärke.
    Das sollte aber der ausbügeln, der Ihnen das verzapft hat.
    Gruß
  4. Da scheint jemand die Rohbaumasse der ...

    Foto von Bernhard Fitz

    Antritts- und der Austrittstufe verwechselt zu haben. Im Normalfall ist nämlich das Steigungsmaß der Antrittsstufe, also unten, größer als die restlichen und das Steigungsmaß der Austrittsstufe, also oben, kleiner als die restlichen. Also entweder hat der Planer gepennt, oder der Rohbauunternehmer, der die Treppe hergestellt hat oder es fehlten im allgemeinen Angaben auf der Baustelle, dies kann jedoch von hieraus nicht beurteilt werden.
  5. Antwort

    Schon einmal vielen Dank für Ihre Antworten bis hierher. Es ist  -  von wem auch immer, Architekt/Rohbauer  -  beide bestreiten heftigst ein Verschulden  -  versäumt worden, die Treppe nach einer Planungsveränderung den neuen Fußbodenbedingungen anzupassen. Nun ist das Kind in den Brunnen gefallen und für Streitereien haben wir nach unserem Bau keine Nerven mehr. Nun stellt sich uns folgende Frage: Die Rohbeton-Treppe einschalen lassen und mit Estrich auf die gewünschte Höhe bringen  -  soll sehr aufwendig und teuer sein  -  oder den Tipp unseres Schreiners annehmen. Die Treppenstufen mit entsprechenden Leisten aufdoppeln, unsere Massivholzdielen (Eiche) darauf verlegen und alles mit PU-Schaum unterspritzen. Soll die schnellste und kostengünstige Ausführung sein. Ist das OK oder Murks?
    An dieser Stelle schon einmal vielen Dank für Ihre Antworten.
    • Name:
    • Paul Müller
  6. Es ist eine Lösung ...

    Foto von Bernhard Fitz

    Es ist eine Lösung die mich nicht befriedigen würde. Sie haben eine mängelfreie Treppen-Rohbaukonstruktion bestellt und wohlmöglich auch schon bezahlt und haben jedoch eine Treppenkonstruktion erhalten, die nicht richtig ausgeführt ist. Ich würde darauf bestehen, die "Estrichvariante" ausführen zu lassen und die Kosten dem Rohbauunternehmer oder Architekt aufs Auge zu drücken. Schließlich haben SIE die Treppe nicht falsch hergestellt, oder?
    Zwar ist die von Ihrem Schreiner vorgeschlagene Lösung praktisch machbar, jedoch überzeugt mich dieses nachträgliche "Holzgehampel" nicht wirklich!
  7. Höhendifferenz ...

    zwischen zwei Treppenstufen +/- 5 mm. Der Vorschlag Ihres Tischlers ist mit Verlaub gesagt Pfusch!
    Sicherlich sind Dielen ein möglicher Treppenbelag, aber wenn es nicht 5 cm Dielen sind, brauchen die vernünftige Tragkonstruktion. Und PU Schaum ist NICHT dauerhaft.
    Mein Vorschlag wäre auch, mit Verbundestrich/Betonspachtel (je nach auszugleichender Höhe) die Stufen aufzufüttern und die Austrittststufe abzufräsen  -  sofern die Bewehrung dies zulässt -.
    VORHER einen Treppenplan zeichnen, in dem der Ist-Zustand, der Oberbelag und der Ausgleich vermaßt dargestellt sind. Maßstab 1/10 oder größer! Und danach wird gearbeitet.
    Die Kosten sollten Sie nicht scheren!
    Mängelrüge an Architekt + Bauunternehmer und darin mit Terminsetzung um einen Vorschlag, wer welchen Kostenanteil trägt, bitten. Reagieren beide nicht/nicht vernünftig, ab zum RA.
  8. Unklar ...

    Treppenplan natürlich vom Architekt zu erstellen!
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