Abnahmeverweigerung ok?
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Abnahmeverweigerung ok?

Hallo,
wir haben leider Probleme mit unserem Estrichleger:
  • Unser Kaminofenplatz wurde mit Estrich zugeschüttet, obwohl er frei bleiben sollte. Der Estrich (ZEAbk.) liegt nun auf dem Beton, der angrenzende ist schwimmend mit Fußbodenheizung., Dehnungsfugen wurden keine gemacht.
  • Mehrere Übergangsbereiche zwischen Böden mit Heizung und solchen ohne wurden nicht mit Dehnungsfugen getrennt. Nachträglich wurde der Estrich lediglich ca. 2 cm eingeschnitten.

Mein Steinhändler warnt davor, dass die Granitfliesen reißen werden.

  • Die Ausführung der Randbereiche unserer Galerie sollte mit leicht abgesenktem Estrich (wegen Randplatten) erfolgen. Den Mitarbeitern war das offensichtlich zu viel Schalungsarbeit, also haben sie die Ränder einfach freigelassen und lediglich mit Styropor ausgelegt. Die Maße stimmen nicht, da die Randplatten eine bestimmte Breite haben sollten.

Ich habe die Abnahme verweigert. Der Estrichleger schaltet auf stur, hat nun Kommentarlos die Rechnung geschickt (trotz nicht erfolgter Abnahme) und wird am Telefon frech.
Frage: War die Verweigerung der Abnahme ok?
Hat jemand Tipps?
Danke!

  • Name:
  • Heiko
  1. Kommt drauf an

    Foto von Lieselotte Tussing

    • Hallo Heiko  -  was Sie mit dem Estrichleger vereinbart haben. Ohne genaue Angaben Ihrerseits wird er nur tun was er kann  -  Estrich legen.

    Was sagt denn Ihr Bauleiter dazu?

    • Name:
    • Tu
  2. Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Da steht drin, wie ein Estrich auf Fußbodenheizung einzubringen ist. Ihr Steinhändler hat recht, mir wäre das auch zu riskant.
    Die Schnitts ... erhalten sie u.a. beim Estrichverband, Fliesenverband ZDBAbk. usw
  3. Was ich mit dem Estrichleger vereinbart habe ...

    nun, über die Dehnungsfugen habe ich ihn vorher informiert und auch darüber, dass später Granit drauf soll.
    Die Arbeiten wurden in zwei Abschnitten durchgeführt, weil der Handwerker drauf gedrängt hatte, schon anfangen zu dürfen, weil er und seine Leute keine Arbeit hätten. Auf meinen Einwand, der Estrich sei dann hinterher überall angestückelt, sagte er, ich wolle ja ohnehin Dehnungsfugen haben, die kämen da auch hin. Nur hat er hinterher keine Fugen gemacht. Zum Teil waren ein paar normale Nägel in den zuerst gemachten Estrich reingesteckt. Die Soll ruchstellen hat er hinterher reingeschnitten, weil ich das Fehlen der Dehnungsfugen bemängelt habe.
    Der Vertrag wurde leider mündlich geschlossen (kein Schwarzarbeiter, sondern Firma!), auf der anderen Seite sehe ich die Beweislast zunächst beim Handwerker, außerdem halte ich das für Pfusch (wie Frau Tussing mir vor ein paar Tagen bestätigt hat :-))
    Gruß
  4. Nein

    Foto von Lieselotte Tussing

    nicht schon wieder mündliche Vereinbarungen ;-)
    Und außerdem: was kümmert mich mein Geschwätz von vorvorgestern.
    Die Frage ist ja, können Sie's beweisen, dass er sonnenklar wusste, was Sie wo hin haben wollen.
    Bezüglich der Fuge: Wenn es keine Bauteilfuge ist  -  also eine, die durch die Bodenplatte/Decke über ... geht  -  reicht eine eingeschnittene Fuge aus meiner Sicht in jedem Falle aus. Der Plattenleger muss sie natürlich später beim Belag übernehmen.
    Das mit den Randplatten habe ich nicht verstanden, bzw. kann ich mir nicht vorstellen, wie der Estrichleger den Estrich 'leicht absenken' soll. Estrich ist doch keine Knetmasse. Was meinen Sie mit Randplatten  -  die Sockelfliesen oder Bodenfliesen?
    Bezüglich der zugekippten Ofenfläche: schneiden, rausstemmen, fertig.
    Bitte schnellstmöglich die Mängel (jetzt mal egal, ob Sie beweisen können, dass er die Ausführung gekannt hat oder nicht) schriftlich auflisten und dem Estrichleger zufaxen. Gleichzeitig erklären, dass die Abnahme noch nicht stattgefunden hat, Sie aber einen gemeinsamen Ortstermin anbieten. Im Rahmen des OT soll er Ihnen dann Vorschläge machen, wie Sie die Kuh vom Eis holen. Im Schreiben teilen Sie ihm mit, dass Sie den Betrag x kulanter Weise zahlen werden (Abzug machen) und die Rechnung als Zwischenrechnung betrachten.
    • Name:
    • Tu
  5. Ja, die Ausführung hat er gekannt ...

    die Begehungen zwecks Planung fanden auch im Beisein von weiteren Personen statt. Tatsache ist, dass die einfach zu faul waren zu schalen. Im Randbereich der Empore sollte so aussehen, dass der normale Aufbau bis zum Rand durchläuft, aber in einem gewissen Bereich, da wo Randplatten hinkommen, von der Endhöhe 1,5 cm unter dem anderen Estrich liegt. So eine Stufe im Estrich gibt es auch im Waschraum. Wäre also kein Problem gewesen, nur Arbeit.
    Was mir nicht in den Kopf geht, ist, wohin sich der Estrich dehnen soll, wenn es keine Dehnungsfugen gibt. Die Schnittfugen reichen ja nicht bis aufs Styropor, d.h. die unteren 3 cm Estrich laufen durch, trotz Fußbodenheizung und ohne Fußbodenheizung an anderer Stelle.
    Das Rausholen des Estrichs ist nicht so ganz einfach, da der Estrichleger nicht mehr weiß, wo die Fußbodenheizung anfängt.
    Danke schon mal für die Antworten. Brief / Fax habe ich abgeschickt.
  6. tja so manchen wohl nicht eingehalten ...

    Foto von Thorsten Bulka

    somit liegt die beweislage auch nicht beim AG  -  ob es so besprochen wurde.
    Ich glaube HF hatte hier ein MB Schnittstellenk. schon angesprochen, wenn wir in diesem oder ähnlichen Niederschriften schauen, so stellen wir fest, dass die Ausführung einer Fuge bei einer Fußbodenheizung so nicht erfolgen sollte. (Sind zwar nicht Ideal gelöst, es geht besser als in den 'Zeichnungen, das geht hier aber zu weit.)
    Abnahme verweigern, solange nicht klar ist, ob die Regeln des Fachs hier eingehalten wurden.

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