Toleranz im Estrich
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Toleranz im Estrich

wieviel Millimeter Toleranz im Estrich kann der Fliesenleger mit dem Kleber mühelos ausgleichen? wann kann er für ausgleichendes Spachteln einen Preisaufschlag ("Regiearbeit") verlangen?
danke für Aufklärung.
ss
  • Name:
  • ss
  1. Estrich ausgleichen

    Hallo ss :-(
    also kurz gesagt: gar nichts! Der Fliesenleger ist genauso an die Maßtoleranzen im Hochbau (DINAbk. 18202) gebunden wie der Estrichleger. Er muss die gleiche Ebenheit bringen.
    Das bedeutet er darf eine Abweichung von bis zu 4 mm auf 1 m bzw. 3 mm auf 1 m bei erhöhten Anforderungen haben.
    Alles was darüber hinausgeht muss gesondert vergütet werden.
    Gruß M. Bohn
  2. @Matthias und andere Fliesenlegerergerer

    Foto von Thorsten Bulka

    Der Untergrund, soll die gleiche Ebenheit aufweisen, wie der fertige Oberbelag!
    Die Norm 18202 kann ich bei kleinen Formaten anwenden, aber was mach ich bei einer 30er oder 50er oder sogar 60er Platte?
    Oder was macht Herbert bei seinen Natursteinen?
    Selbst eine 30er Fliese hat eine größte Länge von über 42 cm (Diagonale)
    Wenn ich jetzt versuche den Krummen _Untergrund mit dem Mörtel auszugleichen, komme ich schnell an die Auftragsstäkengrenzen vom Dünnbettmörtel! Also Funktioniert das nicht ganz so doll.
    Des weiteren sollden die Platten möglichst Hohlraumfrei verlegt werden, das widerspricht dem ausgleichen mit dem Verlegemörtel, den dazu brache ich eine genaue Mnge an Mörtel darunter.
    Aus diesen Gründen, und weiteren, kann man Gott sei Dank in der letzten Zeit immer mehr Artikel in den Fachpressen lesen, das ein Ausgleich mit dem Verlegemörtel nicht möglich ist, deshalb der Untergrund für den Oberbelag ausreichend gerade zu sein hat. Ansonsten muss er gespachtelt werden. Was wieder eine besondere Leistung ist.
    auf Wunsch kann ich ein Artikel zusenden, nicht nur vom Fliesenpfutzie geschrieben, sondern auch vom Parkettleger  -  Estrich ... usw.
  3. Untergründe

    Hi Thorsten,
    ich bin gar kein Fliesenlegerärgerer. Deine Argumente sind mir hinreichend bekannt und werden von mir voll unterstützt.
    Gerade im Wand/Fußbodenixel gehen die Toleranzbereiche des Estrichlegers (nach DINAbk. 18202) und des Fliesenlegers (Null!) weit auseinander.
    Wichtig ist es meiner Meinung nach, dass endlich mal festgelegt wird, dass ein Estrich zur Aufnahme von geklebten Fliesen zu spachteln ist. Und zwar immer und als gesondert zu vergütende Hauptleistung!
    Dann hört hoffentlich das Gezänk zwischen dem Fliesenleger, der seinen Bauherren nicht verärgern will und deshalb vom Bauzaun aus ruft : "Der Estrich ist sch ..., ich muss spachteln" und dem Estrichleger auf.
    Gruß M. Bohn
  4. @Matthias  -  Danke

    Foto von Thorsten Bulka

    wir haben hier doch so viele Fachkundige, aus allen Bereichen. Und noch ganz viele dazu, die einfach nur mitlessen. Zum Beispiel meine Freitagsleser von Gefinex oder die ...)
    Könnte man hier nicht eine Abstimmungsseite einrichten?
    Damit man besser sieht, was Sache ist?
    Natürlich namentlich zum nachvollziehen, und damit es nicht verfelscht werden kann (zumindest nicht so leicht)
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