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Glattstrich-Mindestüberdeckungshöhe für Heizleitungen
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Glattstrich-Mindestüberdeckungshöhe für Heizleitungen

Hallo,
in unserem Niedrigenergiehaus (NEH)-Neubau-KG haben wir im Wohnbereich eine Wärmeisolierung unter der Bodenplatte (Material und Stärke müsste ich erst erfragen).
Unser Bauträger hat deshalb auf Wärmedämmung direkt unter dem Estrich verzichtet und nur einen 4.5 cm Glattstrich verlegt. Meine erste Frage wäre: Ist das (und falls ja unter welchen Bedingungen) OK?
Zweite Frage: In diesen 4.5 cm sind nun auch die Zu- und Ableitungen (Zuleitungen, Ableitungen) der Heizungen im Keller verlegt. Deshalb gibt es dort überhaupt keine Überdeckung (die Isolation der Leitungen schließt sozusagen bündig mit dem Glattstrich ab). Auf meine Frage bzgl. Stabilität bei verschiedenen Bodenbelägen, Rissbildung etc. meinte der Bauträger, das sei gar kein Problem und da werde einfach eine Gewebematte bündig mit der Glattstrichoberfläche über die Leitungen eingepasst und dann sei das voll belastbar und habe keinerlei Einschränkungen zur Folge. Auch könne er gerne eine verlängerte Garantie darauf geben.
Ist das richtig? Wir planen, Fliesen, Laminat und oder Teppichboden. Ich dachte immer, es gäbe eine DINAbk. zu diesem Thema oder entspricht seine Lösung dem aktuellen technischen Stand?
Bin für jede Hilfe dankbar
Gruß, Peter
  • Name:
  • peterw
  1. ach so: ist keine Fußbodenheizung, nur Plattenheizkörperzuleitung

    ..
    • Name:
    • peterw
  2. Das könnte was für mein Intranet werden ...

    Planmäßig beheizter Keller mit ungedämmter Sohlplatte und Verbundestrich?
    Dann auch die goldenen 3 Buchstaben: Niedrigenergiehaus (NEH)!
    Nicht schlecht, die Lösung.
    Das wird ein langer Thread mit üblichen Meinungen ...
    (350,- + Märchen ..., etc.)
  3. wieso ungedämmte Sohlplatte?

    Hallo nochmals,
    hoffe, dass es nicht ganz so schlimm ist, wie aus dem vorigen Beitrag zu entnehmen. Wieso soll die Sohlplatte ungedämmt sein? Bin leider (noch, befürchte ich) nicht so sicher was die Fachausdrücke betrifft, aber ist die Sohlplatte nicht = Bodenplatte? Falls ja, ist dann nicht eine Dämmung darunter auch OK (dachte ich hätte hier im Forum was dazu gelesen)?
    Bin schon sehr gespannt!
    ach so: Ich schließe aus der Antwort, dass das nicht zulässig ist, oder? Also, was tun? Wäre es OK, die Leitungen nachträglich in die Wand zu legen (es sind nur ca. 6 m und eine Wand wäre in unserem Falle kein Umweg)
    Danke und Gruß
    Peter
  4. nee jonny

    Foto von Stefan Ibold

    Moin,
    wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist eine WDAbk. UNTER der Bodenplatte aber nicht unter dem Estrich, mithin ist wohl keine Trittschalldämmung vorhanden.
    Dem Frager scheint es hier mehr um den Bereich dre Stabilität des Estrichs zu gehen, an dessen Oberkante gleichzeitig die Zuleitungen für den Heizung abschließen.
    Nun weiß ich nicht, ob die Rohre im Randbereich verlaufen oder mehr in der Mitte des Raumes.
    Korrigiert mich, aber ich meine Zementestrich braucht als Mindestdicke 4,5 cm. Das müsste denn ja auch oberhalb von Rohren gelten. Andererseits ist ja keine "weiche" Dämmung darunter, der Estrich kann ja nicht "einsacken".
    Peter, steht bei Ihnen irgendwo beschrieben, wieviel Raumhöhe Sie von OK Fertigfußboden bis UKAbk. Decke gem. Planung erwarten können? Und messen Sie doch einmal nach, wieviel Höhe momentan tatsächlich vorhanden ist. Dann vergleichen Sie das mit der zuständigen LBOAbk., in der geregelt ist, wieviel Raumhöhe bei Räumen zum dauernden Aufenthalt von Personen vorgeschrieben ist.
    U.U. wird das bei dickerem Estrich nämlich ein bisschen knapp bei Ihnen, wesalb sich der Bauträger zu diesem "Schritt" entschlossen hat.
    MfG
    Stefan Ibold
  5. In der Tat

    Hallo,
    @SI: Genau darum geht's (nicht Trittschalldämmung), vielen Dank. Rohbauhöhe im Keller (= Eingangsbereich, da Hanggrundstück) = 2.55 m =>nach Glattstrich immer nochj 2.5 m (scheint mir eigentlich völlig ausreichend für Dämmung unter Estrich). Soll ich mal Fragen warum diese Lösung gewählt wurde? Die Leistungen verlaufen mitten im Raum (also wirklich exakt in der Mitte!)
    Danke und Gruß
    Peter
  6. Estrich auf Trennschicht?

    Foto von Robert Worsch

    Dann dürfen dort keine Rohrleitungen ohne einen entsprechenden Ausgleich verlegt werden (DINAbk. 18560, Teil 4 ). Mindestdicken sind einzuhalten. Wie sieht es denn überhaupt mit der Abdichtung aus? Das Thema Dämmung und Niedrigenergiehaus (NEH) wurde ja schon erwähnt.
  7. Wie würde so ein Ausgleich aussehen?

    Hallo,
    @RW: sorry, bin wirklich Laie: Was bedeutet Ausgleich in diesem Falle? Dass generell in 4.5 cm Glattstrich keine Rohre verlegt werden dürfen? Was wäre dann ein akzeptabler (und dem Stand der Technik entsprechender) "Workaround"? Oder doch Leitung in die Wand?
    Danke und Gruß
    Peter
  8. Ausgleichsschicht

    Foto von Robert Worsch

    kann ja Dämmung sein, nur dann wird es ein schwimmender Estrich und die Aufbauhöhen größer. Würde auch bedeuten, dass der Estrich raus muss. Wie sieht es denn mit der Abdichtung der Bodenplatte aus, also was ist unter dem Estrich? Wenn's die Wandstärken hergeben, ist's eine Möglichkeit oder mit Sockelleiste vor die Wand.
    • Name:
  9. 8 oder 10 cm Styrodur

    ... ist unter der Bodenplatte (genaueres muss ich aber erst erfragen, mach ich heute noch!).
    Ich denk' mal "Estrich raus" ist nicht notwendig, wenn andere Möglichkeiten bleiben, oder? Mauer ist 15 cm Kalksandstein (Innenwand!), reicht das? Bzw. das mit der Sockelleiste ist mir auch recht (wenn's nach was aussieht, aber auf Fliesen?)
    Danke und Gruß
    Peter
  10. Die Heizrohre

    Foto von Robert Worsch

    samt Dämmung in der Wand wird nicht funktionieren.
    Die Frage war, was ist auf der Bodenplatte, also bevor der Estrich reinkam.
    • Name:
  11. Folie

    Hallo,
    darunter liegt eine Folie (genaue Bezeichnung gerade in Befragung). OK, sagt vermutlich gar nichts aus aber mehr kommt erst noch.
    Danke und Gruß
    Peter
  12. ach so: und Wand ist nicht Kalksandstein ...

    ach so: und Wand ist nicht Kalksandstein sondern 17.5 cm YTONG, beideitig verputzt, nicht tragend (habe nachgefragt).
    Gruß, Peter
  13. Zement mal!

    Ha, wieder MB das Wort aus dem Mund genommen.
    Wenn der Glattstrich auf Folie ist, und mittendrin ein Rohr liegt, dessen Dämmung bündig mit der OK ist, dann sind das bald 2 Platten, die sich gegeneniander bewegen.
    Und außerdem: Ist ein Glattstrich nicht ein Estrich ohne grobes Korn? Der schwindet doch eh zu arg, oder?
    Außerdem, was sind schon 8 cm Styrodur gegen den Boden? Und 250 cm ist eh genug übrig. Ich würde sagen raus damit, 4 cm Dämmung rein, da hinein auch das Rohr, dann Estrich drauf.
    Abdichtung muss natürlich geklärt sein.
    Außerdem, wenn es keine 2 Folien sind, dann reißt die eine Folie bei Bewegungen des Glattstrichs ...
    Gruß Roland
  14. Sache geregelt

    Hallo,
    so, die Sache ist geregelt, und zwar folgendermaßen:
    • Alle Leitungen aus Boden raus und Estrich/Glattstrich aufgegossen (also "Mindestüberdeckung" jetzt eingehalten)
    • ein Heizkörper wird jetzt einfach durch die Wand versorgt (war ohnehin Blödsinn den durch den Boden zu versorgen, da er direkt an der Wand zum Heizraum hängt)
    • anderer Heizkörper wurde einfach an andere, Stelle versetzt (OK von meiner Seite), optisch "aufgepeppt" und kann nun ebenfalls direkt durch die Wand versorgt werden
    • zzgl. noch ein kleiner Ausgleich für Einschränkung bzw. Optik

    Für mich soweit i.O.
    ach so wg. Dämmung: "bewohntes" KG (Flur etc.) ist mit in den Niedrigenergiehaus (NEH)-Wärmeisolationsnachweis mit eingeflossen (is ja wohl nicht selbstverständlich :-).
    Immerhin ...
    ... und vielen Dank für die Hilfe
    Gruß, Peter

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