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Rutschfestigkeit
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Rutschfestigkeit

Hallo Fachleute,
habe selten so gelacht, wie beim Studium der Norm zur Einteilung der Fliesen in Rutschfestigkeitsklassen. Gibt es das wirklich, das ein Prüfer mit Normprüfschuhen an einer schrägen Fliesenfläche Hanghuhn spielt  -  und wenn ihm schwummerig und ängstlich wird und er abzurutschen droht, dann misst man den Neigungswinkel der Ebene und dann kann man diesen in eine Rutschfestigkeitsklasse umrechnen ...?
Stimmt das, oder hat sich mein Informant einen Scherz erlaubt?
Meine wichtigst Frage:
Wie kann ich ohne Lieferschein der Fliesen im eingebauten Zustand prüfen, welche Rutschfestigkeitsklasse die Fliesen haben? Muss ich das Haus ankippen während der Gutachter drinnen mit Normprüfschuhen auf und ab geht?
Selten so gelacht. Schätz der Normausschuss hat diese Norm auf einer Elferratsversammlung verabschiedet  -  irgendwo zwischen Mainz und Kölle.
  1. Siehe Link

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Wenn Sie die Historie kennen würden, dann würden Sie anders argumentieren. Antwort auf ihre Frage: Gar nicht.
    Vor Ort kann man die "R-Klasse" nicht messen. Dass hat auch seine Vorteile für den Verleger. Schlampig ausgeführte Bauabschlussreinigungen oder zugeschmierte Oberflächen lassen sich dadurch auch nur schwer (aber nicht unmöglich durch Gleitreibeßgeräte) nachweisen. Also vor dem Lacher mal überlegen was das auch für die Haftung bedeutet. Sollten irgendwann mal Gleitreibmessgeräte zugelassen werden muss der Verleger die Rutschsicherheit über die kalkulatorische Nutzungsdauer garantieren. Noch Fragen?
    MfG
  2. stimmt nicht ganz

    Also der Verleger muss als erstes mal nachweisen, dass er die richtigen Fliesen verlegt hat. Leider kann er das oft nicht (fehlendes Zertifikat). Viele Streitfälle entstehen leider erst nach Abnahme, dann wird behauptet, dass die R-Klasse nicht erreicht sei. Wie soll der Fliesenleger oder ein beauftragter Sachverständiger sowas prüfen oder nachweisen? Ohne Lieferschein GAR NICHT? Dann wäre ja dem Betrug Tür und Tor geöffnet, denn eine einmal eingebaute und abgenommene Fliese ist dann immer i.O., weil keiner mehr beweisen kann, dass es die falsche Sorte ist (wenn der Verleger nicht so blöd ist es selbst zuzugeben).
    Die Haftung für altersbedingte Nutzung sollte doch mindestens teilweise an die Hersteller weitergereicht werden, oder man muss die Haftungszeit begrenzen um nutzungsbedingte Oberflächenveränderungen auszuschließen. Was bleibt ist jedoch weiterhin die dringende Notwendigkeit, frisch verlegte Fliesen prüfen zu können.
    Andernfalls wäre jeder Bauherr und jeder Sachverständige gut beraten, Fliesen ohne Zertifikat der Rutschklasse gleich wieder ausbauen und durch andere mit Zertifikat ersetzen zu lassen, wenn der Fliesenleger keinen Beleg für die R-Klasse vorlegen kann. Ist das nicht so. Soll wirklich jeder SV den Austausch empfehlen? Oder bei Vorlage eines Lieferscheines sicherheitshalber eine Fliese aus dem Boden ausbauen und dem Werk zuschicken um prüfen zu lassen, ob es sich um die im Lieferschein genannte Sorte handelt? Sollen Sachverständige so hart sein (bis die Rutschprüfgeräte endlich zugelassen werden?). Grenzfälle und Anwendungsbeschränkungen könnten doch in den Arbeitsblättern solcher Geräte geregelt werden  -  aber sie gar nicht zuzulassen ist wohl eher der falsche Weg.
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