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Estrich-Dämmung im Wohnkeller
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Estrich-Dämmung im Wohnkeller

Hallo,
gerade wurde unser Keller aufgestellt. Laut Werkplan muss die Fußbodenhöhe 15 cm betragen (Folie, 10 cm Dämmung, 4 cm Estrich, 1 cm Belag). Der Kellerbauer hat aber entschieden, dass insgesamt 10 cm Estrich ausreichen. Da ein Kellerraum als Büro genutzt werden soll, in ich skeptisch. Sind 5 cm Dämmung der WLG 040 wirklich ausreichen, um keine kalten Füße zu bekommen?
Internette Grüße, G. Held
  1. Pochen Sie auf die Werkspläne.

    Oben habe ich mal wieder die Enter-Taste gedrückt.
    4 cm sind auf jeden Fall zu wenig (Laienmeinung). Ihr Planer wird sich schon etwas dabei gedacht haben 10 cm einzuplanen.
    Ist die Bodenplatte evtl. von unten gedämmt?
    Wenn nicht und wenn Ihr Kellerbauer schon da sparen will, wurden die Außenwände entsprechend gedämmt?
  2. Der Planer wird sich bei 10 cm Dämmung was gedacht haben

    Wie kann der Kellerbauer eigenmächtig entscheiden, die Wärmedämmung zu reduzieren? Wenn es ein Wohnkeller ist, ist ist die Dämmung mit Sicherheit im Wärmeschutznachweis berücksichtigt. Eine Reduzierung der Dämmung kann nur mit dem Planer abgestimmt werden und muss neu gerechnet werden.
    (keine Rechtsberatung, nur Meinungsäußerung)
  3. Prompte Antwort

    Vielen Dank! Das geht hier ja wie bei der Feuerwehr. :)
    Unser Problem ist: In den Plänen ist der Kellerraum als Keller bezeichnet, obwohl wir von Anfang an, also seit den ersten Gesprächen mit dem Bauberater davon gesprochenhaben, dass der Raum als Büro genutzt werden soll. Deshalb haben wir einen rel. hohen Keller (2,5 m), eine Perimeter-Außendämmung im Bereich dieses Raumes und schwimmenden Estrich mit Dämmung und Randstreifen im Vertrag vereinbart. In den Ausführungsplänen wurde dann die o.g. Fußbodenhöhe angegeben. Und jetzt sagt der Kellerbauer, 5 cm Dämmung seien vollkommen ausreichend.
  4. Zusatzhinweis

    wir hatten vertraglich auch nur die Teildämmung der Kelleraußenwand vereinbart. bei Überprüfung des Wärmeschutznachweises habe ich dann festgestellt, dass dort die Kellerdecke als Gebäudeabschluss in die Berechnung einging. das riesenloch Kellertreppe und die anderen erdberührten teile sind schlicht "vergessen" worden. Fazit: wir bekommen jetzt eine Rundumdämmung und entsprechende Sohlplattendämmung, damit der zugesicherte Niedrigenergiehaus (NEH)-Standard eingehalten werden kann. Ich kann ihnen dahre nur die Überprüfung des Wärmeschutznachweises empfehlen ...
  5. wenn der Kellerbauer meint,

    5 cm sind ausreichend geht er davon aus, das ja auch eine höherwertige Dämmung verwendet werden kann. Stimmt auch teilweise. So können 100 mm PS 20 SE WLG 040 mit 62,5 mm PURAbk.-Dämmung beidseitig Aluminium- kaschiert WLG 025 ersetzt werden. Lassen Sie sich beide Materialien anbieten, nehmen die Differenz und ziehen diese vom Preis des Keller ab. Das ist nur gerecht, denn er hat ja bei der geringeren Höhe das Geld eingespart und Sie müssten es sonst zusätzlich aufwenden.
  6. Abdichtung

    gegen Bodenfeuchtigkeit ist genauso wichtig. Bestehen Sie auf den Werten des Wärmeschutznachweises bzw. des Bau-Vertrages, was wurde denn da vereinbart. Ist den die Nutzung als Büro bauordnungsrechtlich und nach Arbeitsstättenrichtlinir zulässig?
  7. Wärmeschutznachweis / Bodenfeuchtigkeit

    Das mit dem Wärmeschutznachweis ist ein guter Tipp. Da wer ich mich mal reinvertiefen. Und wenn ich nicht weiterkomme bei all dem Fachchinesisch, finde ich bestimmt jemanden in der Liste, der mir hilft ;-)) ).
    Gegen Bodenfeuchtigkeit hilft doch sicher eine quellverschweißte PVC-Folie direkt auf der Sohle  -  oder habe ich da was missverstanden.
  8. wie dicht ist die Folie?

    Foto von Thorsten Bulka

    wurde sie mit einer Horizontal Abdichtung im Mauerwerk verbunden, oder drückt dann das Wasser in den Putz  -  folge Verlagerung des Problems!
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