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Hilfe! Schon wieder ein Schock von meinem Estrich
BAU-Forum: Estrich und Bodenbeläge

Hilfe! Schon wieder ein Schock von meinem Estrich

Hallo zusammen!
Endlich hatte ich gedacht, die Estrich-Probleme hätten sich erledigt, und dann das:
In einer Raumecke ist mein AFE30 nur 1 cm! dick!
40 cm von der Ecke weg sind es 2 cm und nach 60 cm dann 3 cm. An einer Türschwelle 170 cm von der Ecke weg sind es dann 4 cm.
Kann es sein, dass die Kellerdecke an den Ecken höher ist?
Müsste das der Estrichleger (in meinem Fall ja ein Stuckateur) nicht vorher checken, und dann weniger Styropor nehmen?
Folgende Leistung war angefragt und angeboten:
Sehr geehrter Herr XXX,
bezüglich der Estricharbeiten in unserem Wohnzimmer möchte ich Sie bitten, uns alternativ zu der Einbringung des Standardfließestrichs folgende Leistung anzubieten:
1. Einbringen einer Dampfsperre (0.5 mm PVC-Folie mit Schweißkleber verklebt).
2. Einbringen einer Wärmedämmung PS 20 (40 mm stark) einschließlich Randstreifen oberhalb der Dampfsperre.
3. Einbringen eines Fließestrichs (50 mm stark) auf Schrenzlage unter Verwendung von Maxit Plan 480 Werktrockenmörtel.
Wie bei Ihrem Angebot vom 02.07.2001 möchte ich Sie auch diesmal um die Angabe der Materialkosten bitten.
Über eine schnelle Zusendung des Angebotes würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen

Ich geh jetzt gleich schauen, wie die anderen Ecken aussehen!
Bis gleich, Roland

  1. 2 andere Ecken auch zu dünn!

    die Maße verhalten sich ähnlich.
    Muss der Estrich jetzt raus? Was dann? Muss der EL den rausmachen und einen neuen rein? Muss er es bezahlen, wenn ich es von einer "richtigen" Fachfirma machen lasse? Und wie bekomme ich ihn dazu? Das geht doch bestimmt vor Gericht und dauert ewig, oder? Ich glaube ich breche gleich zusammen! Am liebsten würde ich alles hinschmeißen! Weiß jemand, wann Bernd Niemann normalerweise hier hereinschaut?
    Gruß, der total am Boden zerstörte Roland
  2. Ruhig bleiben

    Foto von Robert Worsch

    Sofern das noch geht, ich habe die Telefonnr. von Herr Niemann per E-Mail an Sie geschickt.
  3. Noch leb ich, aber wie lange noch?

    ich bin bis Dienstag nur unter rsaurbrosch@gmx.de zu erreichen, weil übers Wochenende nicht in der Firma. Können Sie mir die Nummer dahin E-Mailen? Ich ruf aber normalerweise ungerne an. Will mich ja nicht aufdrängen, wenn ich auch ganz schön fertig bin.
    Roland
  4. Ich glaube sie sind geheilt ...

    Foto von Thorsten Bulka

    oder lassen sie nochmal nichtfachleute an ihr Haus?
    Jetzt sicher stellen das der Estrich kein Höhenversatz bekommt!
    Dann evtl. mit Platten der Fa. Bal entkoppeln Tel 0800 228 24 36 keine Angst die sind für sie da.. (es gibt aber auch noch andere Anbieter ...)
    Oder Estrich raus und komplett neu, den ob dann die Trittschaldämmung bei ihnen stimmt oder das neue IVD Merkblatt eingehalten wurde ist wohl auch Fraglich. Merkblatt auf meiner Page ... ;-((Passt jetzt wohl besser
  5. Höhenversatz?

    gebrochen ist er ja (noch) nicht. Irgendwelche Platten draufmachen geht auch nicht. Zu den Fliesen im Flur sind es 22 mm Höhe und das Parkett hat eben diese 22 mm. Trittschalldämmung habe ich keine, brauche ich auch nicht, da unten Keller. Ich brauche nur einen Estrich, der tragfähig ist, und der restliche Platz soll Wärmedämmung sein. Egal wieviel oder wiewenig Dämmung, der Estrich soll halten.
    Auf die 1-2 cm kann ich doch keinen Schrank stellen, oder?
    Gruß und danke fürs Antworten.
    Roland
  6. Nichtfachleute?!?

    habe im 15 km-Umkreis nur Stuckateure gefunden, die AFE machen. Nächster Estrichleger war 22 km und einiges teurer. Wär aber sicher sein Geld Wert gewesen! Nu ist es Kind im Brunnen und was jetzt?
    Roland
  7. Hallo Roland,

    Foto von Thorsten Bulka

    die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse funzt nicht.
  8. @TB und Bernd Niemann

    falls er mal hier reinschaut:
    Kann man irgendwie verhindern, dass der Estrich rausmuss, indem man ihn repariert?
    Evtl. Ecken weg flexen, Schrenzlage hochheben, Styropor raus, dünneres rein, Schrenzfolie wieder runter, Estrich angießen und verharzen, oder gleich das ganze Eck mit Epoxydestrich anstückeln?
    Wie dick muss der EP auf Dämmung sein, und hält die Verbindung wirklich?
    Roland
  9. @RW

    muss natürlich rsaur-brosch@gmx.de heißen.
    Was meine Sie zu Reparatur?
    Gruß Roland
  10. Hmm

    Foto von Thorsten Bulka

    dazu müsste man prüfen, ob sich die dünnen Stellen tatsächlich nur auf die Ecken beschränken. Es kann durchaus sein, dass sich in den Ecken die Dämmung hochbiegt. Prüfen Sie das mal, ein Stück Estrich rausbrechen (raus muss er ja eh, zumindest an diesen Stellen ) und testen, ob sich die Dämmung nach unten drücken lässt. Auf jedenfall den Mangel schriftlich anzeigen, ein Recht zur Nachbesserung hat die Firma auf alle Fälle. Ob sich's anstückeln lässt mag ich nicht sagen, dazu sollte sich Herr Niemann äußern. Wie ist der Keller sonst noch gedämmt? Handelt es sich bei der Decke um eine Betondecke? Und wenn's tatsächlich nur 40 mm sind bei bestellten 50 mm sollte man auch nicht unerwähnt lassen. Ich vermisse in Ihrer Aufstellung auch die Folie auf der Dämmung, wenn die nicht da ist, kann auch der Estrich die Dämmung in den Ecken aufgeschwemmt haben.
  11. Deckendurchbiegung

    Foto von Thorsten Bulka

    Habe gerade Ihren Beitrag "Setzrisse" gefunden, die hängen ja ganz schön durch, Ihre Balken. Und da ein Keller darunter ist, dann ist's auch mit der Dämmung ziemlich dünne. Wenn der Estrich rausmüsste, dann hätten Sie an der höchsten Stelle über 7 cm Estrich, das könnte Aufgrund des Gewichtes zu möglichen Problemen führen. Und ob's dann insgesamt noch mit allen Höhen ohne Schwelle hinhaut?
  12. richtig lesen <img loading="lazy" src="/bilder/smilies/sad.png" title=":-(" alt=":-(" width="15" height="15">

    Foto von Thorsten Bulka

    Ist heute wohl nicht meine Stärke, klar steht da Schrenzlage, klar steht da nichts von Balken *vordenkopfhau*
  13. Ein "Vor-den-Kopf-hau-Tag" :-)

    Habe ich heute auch schon mehrmals ... erst klaut mir WA mein Kantholz, denn mache ich smilys verkehrt rum, muss am Wetter liegen.
    Kann es sein, dass Niemann Urlaub hat? Ich fürchte ohnehin, dass da ohne Ortsbesichtigung von hier aus nicht viel zu machen ist ...
    • Name:
    • Martin Beisse
  14. Infos zum Aufbau:

    Kellerdecke:
    14 cm I-Stahlträger alle +-90 cm ca. 7 m überspannend und in der Mitte auf Kellerinnenwand aufliegend. Die Zwischenräume mit grobkiesigem Beton ausgegossen, von unten in der Mitte des Zwischenraumes zwischen den Trägern verjüngt sich die Decke um 4 cm, oben ist sie eben mit den Trägern. Von der Oberkante der Träger bis zu den Fliesen im Flur sind es knappe 11 cm, deshalb habe ich mit 22 mm Parkett, 50 mm Estrich und 40 mm PS gerechnet. Kann sein, dass ich mich um 2 mm vermessen habe, und mit den 22 mm Parkett gibt es dann ja auch nur 46 mm Estrich.
    Also auf dem Beton ist 0.2 mm PE Dampfbremse (Ich wollte 0.5 mm PVC Dampfsperre) 2 Lagen PS20 mit je 20 mm, die Schrenzfolie, wobei im halben Wohnzimmer die gleiche blaue 0.2 mm PE-Folie verwendet wurde, und in der anderen eine braune. Dann der Fließestrich Maxit Plan 488.
    Der Estrichleger hat beim Einfüllen an einigen Stellen einen Meterstab eingetaucht um die Höhe zu messen, aber wie es aussieht nicht in den Ecken, oder er hat gehofft, dass es nicht rauskommt?
    Durchbiegen kann es sich nicht, das müsste ich ja von unten auch sehen. Und wie es aussieht ist unter der Dämmung nicht hohl.
    Grüße an alle, die sich so um mich bemühen!
    Roland
  15. Meterriss

    Foto von Martin Beisse

    Gab's denn einen? Da hätte eine mögliche Höhendifferenz der Decke festgestellt werden müssen.
  16. Mit einer Schlauchwasserwaage hat der EL ein paar ...

    Mit einer Schlauchwasserwaage hat der EL ein paar Striche an die Wand gemacht. Aber ich glaube nicht in den Ecken. Und als er das gemacht hat, war zumindest schon die untere Folie ausgelegt.
    Hätte der EL das feststellen müssen, und wenn er das nicht gemacht hat, ist es dann seine Schuld, oder hätte ich das ausmessen müssen, und Ihm mitteilen?
    Roland
  17. Aufgabe des Bauleiters

    Foto von Martin Beisse

    Der Bauleitende ist für Höhenbezugspunkte verantwortlich. Der Estrichleger muss Bedenken anmelden, wenn der Meterriss fehlt und (oder) größere Unebenheiten im Untergrund vorhanden sind. Tut er es nicht, dann geht es in juristische. Schuldhafte Verletzung der Anzeigepflicht des AN und möglicherweise offenkundige Kenntnis des AG oder Versäumnis prallen da heftig aufeinander.
  18. Wer ist der Bauleiter?

    Bin ich das? Muss ich so etwas erkennen und dem EL sagen? Vor den Heizkörpern sind die Heizungsrohre (Oberkanten) ca. 4 cm über dem Beton (weil ja die Kellermauern 60 und die Hauswand 24 ist) von der Wand aus ca. 40 cm in den Raum rein. Dazu habe ich ihn gefragt, ob es was ausmacht, und er meinte das ginge so und hat da das Styropor halt geschlitzt. Hätte ich als Laie fragen müssen, ob die Ecken so gehen, oder hätt ers selbst sehen müssen?
    Gruß Roland PS: Hat Herr Niemann wirklich Urlaub?
  19. Bauleiter ist das Ding mit den Tritten und Holmen

    Meist aus Aluminium oder Holz. Spaß beiseite: haben Sie keinen?
    • Name:
    • Martin Beisse
  20. Nix Urlaub

    Foto von Martin Beisse

    Den hatte er schon *Neid* Ist aber im Moment sehr beschäftigt. Bitte etwas Geduld. :-)
  21. Das mit den Rohren

    Foto von Martin Beisse

    hab'ich jetzt nicht ganz verstanden oder steh' ich auf der Leiter? ;-)
  22. Kein Bauleiter

    Wir haben das Haus im Oktober 2000 gekauft und ab November umgebaut. Wir haben fast alles selbst gemacht (Wände rausgerissen, Stahlträger auf Stahlstützen eingezogen, Zementestriche, Verkabelung, Ständerwände, Türdurchbrüche, Türen zugemauert ... ich weiß gar nicht mehr was alles noch). Den Zählerkasten hat der Elektriker angeschlossen und eben den Fließestrich haben wir machen lassen. Ich habe im Branchenbuch gesucht, Estrichleger waren mind. 22 km weg. Habe auch ein paar Bekannte gefragt und insgesamt bei 5 Stuckateure und einem richtigen EL angefragt. Resultat:
    2 Stuckateure wollten wegen Besichtigungstermin anrufen, habe trotz Nachfrage keinen Termin bekommen
    1 Stuckateur hat Besichtigungstermin ausgemacht, ist nicht gekommen, ich habe trotz Anrufbeantworter besprechen nichts mehr gehört
    2 Stuckateure waren hier, einer hat ein Angebot gemacht, vom Anderen habe ich nie mehr was gehört
    1 EL hat Angebot telefonisch gemacht, 20 % teurer
    So habe ich das Angebot vom Stuckateur angenommen, und jetzt könnt ich mich dafür am liebsten selbst mit dem Kantholz ...
    Wie sieht es jetzt mit der Bauleitertheorie aus? Wer muss die Ecküberhöhungen sehen?
    Gruß Roland
  23. Der Bauleiter

    Foto von Martin Beisse

    muss es sehen und beim Anlegen des Meterrisses berüchsichtigen und der Estrichleger muss es prüfen.
  24. Die Rohre kommen ca. 40 cm von der Wand ...

    Die Rohre kommen ca. 40 cm von der Wand weg aus der Kellerdecke hoch, und biegen dann ab in Richtung Heizkörper, dort in die Wand und dann 15-20 cm in der Wand hoch und dann aus der Wand raus in den Heizkörper. Wo sie über der Kellerdecke laufen ist die Oberkante der Rohre (inkl. 5 mm Filzdämmung) 4 cm über dem Beton. Die passen also gerade in den Schlitz in der PS-Dämmung.
    Roland
  25. Wer ist der Bauleiter?

    Bin ich das jetzt?
    Roland
  26. Nöö

    Es sei denn, Sie machen sich dazu. Ist ja kein geschützter Begriff. Wer hat denn nun was beauftragt?
    • Name:
    • Martin Beisse
  27. Theoretisch ja

    Foto von Martin Beisse

    aber wie gesagt, der AN hat den Untergrund zu prüfen und Bedenken anzumelden, wenn größere Unebenheiten auftreten, sodass der Estrich nicht gleichmäßig dick eingebracht werden kann. Und gerade wenn kein Meterriss vorhanden ist, trifft ihn m.E. eine besondere Sorgfaltspflicht.
  28. Estrich raus

    Wenn Sie meine Meinung dazu hören möchten, ich würde den Estrich bis 1,70 m rausreißen und mit Kunstharzestrich und verminderter Dämmung wieder einbauen. Sie wollen sicher später auch was auf den Estrich stellen und bei 1-3 cm bricht der sicher.
  29. Dann wäre es also die Pflicht des Estrichlegers ...

    Dann wäre es also die Pflicht des Estrichlegers (der ja eigentlich Stuckateur ist) gewesen das zu prüfen, und mich darauf aufmerksam zu machen? Den Meterriss (wenn das die Striche sind, die er mit der Schlauchwasserwaage gemacht hat) hat er ja auch selbst gemacht.
    Darf eigentlich jeder einen Estrich machen?
    Roland
  30. Theoretisch ja, die zweite

    Foto von Hubert Bruschke

    Zu der Bedenkenanmeldung des Estrichlegers. Und nein, Estrich darf nicht jeder machen. Da kann aber Herr Bruschke mehr dazu sagen.
  31. @Hubert Bruschke

    Danke für Ihre Meinung.
    Wie wäre es mit einem Wohnzimmerschrank zum draufstellen?
    Da der EL keine Bedenken angemeldet hat, ist es ja wohl ein Mangel seinerseits, den er beheben muss. Allerdings kann er es wohl auf keinen Fall mit Kunstharzestrich machen. Muss er das denn wenigstens bezahlen, wenn ich eine Fachfirma beauftrage?
    Und ist das Ganze dann am Ende wenigstens so stabil wie ein normaler unreparierter Fließestrich (Ich denke da an die Verbindung AFE zu Kunstharz-E)?
    Roland
  32. dürfen ziemlich sicher ja, können eher weniger

    Foto von Martin Kempf

    Es ist recht häufig, dass Verputzerbetriebe auch Fließestriche und Trockenestriche machen, von daher würde ich davon ausgehen, dass das von der Handwerksordnung auch gedeckt ist. Ob sie es auch können, kann man eigentlich nur bei Referenzobjekten feststellen, oder wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.
  33. Woher bekomme ich diesmal eine Fachfirma die den ...

    Woher bekomme ich diesmal eine Fachfirma, die den Estrich saniert? Im Internet habe ich mal nach Kunstharz/Epoxyd Estrich gesucht, das war sehr dürftig. PLZ 74906.
    Und nochmal die Frage: Wie sieht es mit der Festigkeit an der Fügestelle zwischen AFE und KHE aus?
    Roland
  34. Warum nicht gleich zum Fachmann!

    Punkt 1 Abdichtung 0,5 mm PVC Folie sind nach den Normen nicht zugelassen.
    Punkt 2 Der Verleger (gilt auch für den Gipser (hat vorher den Untergrund zu prüfen).
    Punkt 3 Man kann sanieren (Tragfähigkeit vorausgesetzt).
    Kurze Erklärung anschleifen, absaugen mit Epoxidharz grundieren,
    24 Std. warten nochmals grundieren mit Quarzsand abstreuen,
    nochmals 24 Std. warten. Je nach Aufbauhöhe mit Knauf
    Nivilierspachtel 415 oder 425 aufgiesen.
    Sollte dies nicht, wegen der zur Verfügung stehenden Höhe
    ausführbar sein. Alles rausreisen, und dann mit Adurapid Schnellzement neu ausführen lassen natürlich vom Estrichleger,
    denn DAS darf der Gipser nicht.
    Noch eine kleine Anmerkung. Sollten Sie 50 mm Fliesetrich bestellt haben, so dürfen bei einer Überprüfung (dabei werden ca. 10
    Bohrungen auf der verlegten Fläche ausgeführt) 45 mm nicht unterschritten werden.
  35. leider habe ich keinen Urlaub,

    Hallo Roland,
    ich fürchte viel mehr als schon gesagt kann ich auch nicht beitragen. Fakt ist, das Sie selbstverständlich gegen Ihren EL vorgehen müssen. Ich glaube auch dass hier alle gut gemeinten Ratschläge nicht zum Ziel führen.
    Ob überhaupt saniert werden kann muss vor Ort festgestellt werden.
    Aber Sie haben ja das Problem, das alles was Sie jetzt ohne Anwalt unternehmen wahrscheinlich nur Zeit und Geld kostet. Auch muss ja der EL die Möglichkeit der Mängelbeseitigung haben. Rufen Sie doch einmal in Ihrer Handwerkskammer an und erkundigen sich ob er als Unternehmer in der Handwerksrolle A für die Ausführung von Estricharbeiten eingetragen ist.
    Sie können mich ja mal anrufen. Vielleicht kommen wir im Dialog zu einem Lösungsansatz. 030-47411016
  36. hat sich ja viel getan hier..

    Foto von Martin Kempf

    Was sagt den der Möchtegern EL dazu?
    Wurde das bei der Letztem Baustellenbesichtigung nicht schon festgestellt?
    Dan müssten sie den EL erstmal nacharbeiten lassen! In wie weit das hier geht ist fraglich, aber von einem Teilweisen entfernen der Dämmung halte ich nicht, da es hier wegen der unterschiedlichen Stärke des Estrichs immer wieder zu Rissen kommen könnte! Außerdem hat die Dämmung ja auch einen Zewck!
    Wie währe es den mit einem Trockenestrich auf Zementbasis! Der hätte die Vorteile das sie nicht wieder auf Trocknungszeiten angewiesen sind, und ist kein Flickwerk ... geringere Gefahr der Rissbildung. Trockenestrich dürfte so um die 20 mm dick sein, somit halten sie auch ihre alte Höhe ein!
    Kontaktfirma hierführ 06429 92340 der kann ihnen weiterhelfen, oder einen Ansprechpartner in ihrer nähe sagen!
    Ansonsten noch frohe Oster, .. den dann wird noch einiges bei ihnen kommen  -  also suchen -
  37. Estrich verharzen

    Hallo Herr Saur-Brosch
    also die Verbindung Anhydritestrich  -  Kunstharz hält sicher, wenn es fachmänisch gemacht worden ist. Die vielen Vorschläge von div. Herren würde ich lieber nicht ausführen, (spachteln oder sogar Trockenestrich). Wenn der Untergrund schon besch ... ist, was soll darauf halten? Das bricht doch alles durch und kostet nur unnötig viel Geld. Die Estrichkolegen haben schon recht und dies würde ich Ihnen auch empfehlen.
    Grüße aus München
  38. Zusätzlicher Aufbau geht nicht,

    weil das Parkett sonst nicht an die Fliesen passt.
    @BN: Danke für das Angebot. Werde mich bei Ihnen melden, aber heute nicht mehr (zu spät denke ich). Was meinen Sie zum Vorschlag von Herrn Bruschke mit Kunstharzestrich in den Ecken bei verminderter Dämmung. Die Wärmedämmung ist uns nicht sooo wichtig (kann ja auch unter der Kellerdecke dämmen). Hält sowas angestückeltes? Und welche Mängelbeseitigung will oder kann der machen?
    @TB: Der Estrichleger lässt sich vom Anrufbeantworter vertreten und meldet sich nicht.
    Habe mich auf eine der Ecken gestellt und ganz leicht gewippt (nicht gehüpft oder so, nur leichtes wippen) und Knack ... 40 cm² Estrich weniger.
    Roland
    PS: Sieht jemand eine Chance wie man das noch ohne SV, GA und Gericht oder so regeln kann?
  39. mir währe ein

    Foto von Martin Kempf

    neu eingebrachter Estrich lieber. Den er bietet eine geschlossene Schicht, Anflickungen mit untrschiedlichen Dicken traue ich nicht ... zu viel schlechte Erfahrung gemacht!
    Wenn sie einen Trockenestrich einbauen, haben sie den Vorteil das sie bei geringer Höhe, ca. 20 mm eine absolut tragfähige flächer erhalten! Ob man die Dämmung noch verwenden kann ist fraglich, muss man vor Ort klären.
    Ansonsten Schiedsgutachten, aber der möchtegern EL wird sich bestimmt vor den Kosten trücken wollen. Dem dann mit Gericht und Vollstreckung nahe zu kommen wird schwer ... und langwierig ...
    das dürfte wohl was für die Verbuchung unter ... aus kosten lehrnt man sein! leider aber ein Versuch die Kosten oder sogar den EL zu Nachbesserung zu bekommen ist es doch Wert oder?
  40. Schiedsrichter,

    Hallo Roland,
    sparen Sie jetzt nicht am falschen Ende und reden sich Ihre Zeitbombe auch noch schön.
    Sie können es ohne Anwalt versuchen aber der EL muss mitspielen. Lassen Sie sich von Ihrer Handwerkskammer einen Sachverständigen für Estrich (aber wirklich nur diesen, denn sonst kann es nach hinten losgehen ) benennen und einigen Sie sich mit dem EL auf ein Schiedsgutachten. Den Kostenvorschuss teilen Sie sich und vereinbaren dass der unterlegene die gesamten Kosten übernehmen soll.
    Versuchen Sie sachlich heranzugehen und alle Emotionen wegzulassen.
    Im Gutachten lassen Sie die Forderungen der DINAbk. 18560 feststellen.
    1.
    welche Estrichdicke ist für die hergestellte Estrichart und den vorgesehenen Verwendungszweck notwendig und ist der Estrich gleichmäßig in ausreichender Dicke hergestellt.
    Wenn nein, welche Maßnahmen sind zusätzlich erforderlich? Sind diese Maßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Aufbauhöhe bzw. unter Einhaltung der erforderlichen Anschlusshöhen an angrenzende Räume oder Bauteile durchführbar? Welche ortsüblichen Kosten sind für diese zusätzlichen Maßnahmen anzusetzen?
    2. (habe vergessen ob eine Heizung eingebaut ist )
    welche Bauart der Heizung liegt vor, ist die der Bauart entsprechende Rohrüberdeckung vorhanden?
    Wenn nein, welche Maßnahmen sind zusätzlich erforderlich? Sind diese Maßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Aufbauhöhe bzw. unter Einhaltung der erforderlichen Anschlusshöhen an angrenzende Räume oder Bauteile durchführbar? Welche ortsüblichen Kosten sind für diese zusätzlichen Maßnahmen anzusetzen?
    3.
    welche Anforderungen an die Oberflächentoleranz sind zu erfüllen, ist die hergestellte Fläche innerhalb dieser Vorgaben? Wenn nein, welche zusätzlichen Maßnahmen sind erforderlich? Sind diese Maßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Aufbauhöhe bzw. unter Einhaltung der erforderlichen Anschlusshöhen an angrenzende Räume oder Bauteile durchführbar? Welche ortsüblichen Kosten sind für diese zusätzlichen Maßnahmen anzusetzen?
    4.
    genügt die Oberfläche den Ansprüchen einer vollflächigen Verlegung eines geklebten Vollholzparkett z.B. Eiche Natur 22 mm. Wenn nein, welche zusätzlichen Maßnahmen sind erforderlich? Sind diese Maßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Aufbauhöhe bzw. unter Einhaltung der erforderlichen Anschlusshöhen an angrenzende Räume oder Bauteile durchführbar? Welche ortsüblichen Kosten sind für diese zusätzlichen Maßnahmen anzusetzen?
    Beauftragen Sie gemeinsam den SV und lassen Ihn ohne emotionale Beeinflussung seine Arbeit machen. Versuchen vorerst um eine Bestätigungsprüfung herumzukommen, denn die kostet richtig Geld. Der Vorteil des Schiedsgutachten ist der, dass der EL entweder gleich beim Termin nachgibt oder er aber im Falle des unterliegen sich ja selbst dem Schiedsrichter unterworfen hat.
    Sollte dann immer noch keine Einigung erfolgen ist die anschließende Gerichtsentscheidung relativ einfach für den Richter.
    Sollte in diesem Verfahren der Unternehmer klein beigeben und aber wegen der Minimierung seines Schadens eine eigene Mängelbeseitigung vorschlagen, stimmen Sie unter der Bedingung zu dass der beauftragte Sachverständige oder ein vom Ihm beauftragter Sachkundiger einen Überwachungsauftrag erhält.
  41. Vielen Dank erstmal an Alle die mich hier ...

    Vielen Dank erstmal an Alle, die mich hier so toll unterstützen!
    Ich denke ich werde Folgendes tun:
    1. Versuchen den EL ans Telefon zu bekommen (andernfalls per Fax), und sagen was Sache ist: Ecke gebrochen, Estrich an 3 Ecken zu dünn. Kann so nicht bleiben, weil Estrich sonst bei üblicher Belastung (Wohnzimmer-Schank ...) bricht. Ist auch in seinem Interesse, den Estrich nicht so zu lassen, weil er ja im Bruchfall den Parkettschaden auch bezahlen muss.
    2. Den EL fragen, was er zu tun gedenkt, mit Frist von 3 Tagen sich zu melden, ansonsten rechtliche Schritte.
    3. Ihm mitteilen, dass laut Expertenrat nur komplette Entfernung und Neueinbau des Estrichs oder Entfernung der 3 Ecken bis mind. 35 mm Estrichstärke, Verminderung der Dämmung und Reparatur der Ecken mit Kunstharzestrich durch eine Fachfirma den Mangel beheben kann.
    3. Ihm mitteilen, dass ich mich um ein/mehrere Angebote dazu kümmern werde, er aber die Beauftragung und Bezahlung übernehmen muss, ich mir aber vorbehalte, das Resultat von einem SV überprüfen zu lassen.
    4. Ihm mitteilen, dass die Mängelbeseitigung in spätestens 3 Wochen geschehen sein muss, und ich Ihm ansonsten am dem Zeitpunkt den Nutzungsausfall für das Wohnzimmer zum ortsüblichen Quadratmeterpreis in Rechnung stellen werde.
    Wenn er darauf eingeht, ist es OK, ansonsten probiere ich es mit dem Schiedsgutachten wie oben empfohlen.
    Kann mir jemand einen Anhaltspunkt geben, wieviel es größenordnungsmäßig kosten wird, 3 Ecken so wie oben beschrieben zu sanieren (Reparaturfläche jeweils ein Dreieck mit 80 cm Schenkellänge)?
    Wie finde ich am besten eine Firma, die das richtig kann?
    Falls noch jemand Anregungen/Tipps hat: Einfach schreiben, ich bin für jede Hilfe dankbar.
    Grüße an Alle und noch einen schönen Sonntag
    Roland
  42. die darauf folgenden Sanierungsvorschläge,

    würde ich dann aber unter einem anderen Namen oder anonym hier abfragen.
    Sie machen sich über Tage sachkundig rühren uns hier zu Tränen und ignorieren dann alle vernünftigen Vorschläge.
    Ich wünsche Ihnen, dass es gelingt wie beschrieben zu Verfahren habe aber erhebliche Zweifel am Erfolg.
    Hoffentlich können Sie das eingesparte Geld auch wirklich behalten.
    Den EL können Sie nach dieser Aktion nicht mehr belangen, denn der dürfte in dem Moment aus der Gewährleistung sein wo ein anderer sein Werk verändert.
  43. sorry, der Smiley war nicht beabsichtigt

    sorry, der Smiley war nicht beabsichtigt
  44. @Bernd Niemann

    Ich ignoriere alle vernünftigen Vorschläge?
    Es kamen folgende Vorschläge:
    Estrichecken rausreißen, Kunstharzestrich mit verminderter Dämmung;
    mit Spachtelmassen Schichtdicke erhöhen (geht nicht wegen angrenzenden Räumen);
    komplett rausreißen und neuen Estrich mit Schnellzement;
    komplett rausreißen und Trockenestrich einbauen.
    Da die Spachtelmassenlösung nicht geht, würde ich die anderen Beiden vorschlagen, wie ja oben unter Punkt 3. geschrieben.
    So wie mir von einigen hier mitgeteilt wurde, hätte der EL ja den Untergrund vorher prüfen müssen, also sind die dünnen Ecken von ihm zu verantworten, und dann muss er auch die Sanierung bezahlen. Und wenn er nicht mal einen Fließestrich gescheit einbauen kann, gehe ich mal davon aus, dass er mit Kunstharzestrich erst recht nicht umgehen kann.
    Die Fristen kriegt er, damit sich auch etwas tut, und ich nicht wie bisher auf jedes Wort von ihm eine Woche oder länger warten muss. Er kann ja bis in 3 Wochen den Estrich rausreißen und einen komplett neuen reinmachen. Dann muss ich halt nochmal ein paar Wochen aufs Trocknen warten, aber wenn es nur das ist ...
    Das mit dem Berechnen der Ausfallkosten kann ich ja noch mal zurückstellen.
    Und wenn er nicht darauf eingeht, dann kann ich doch immer noch das mit dem Schiedsgutachten machen. Wenn er es doch tut, haben wir uns das schon gespart. Und wenn er die Reparatur beauftragt, ist er doch immer noch für den Estrich verantwortlich und kann in den Ecken dann höchstens den Reparateur belangen.
    Inwieweit habe ich jetzt alle Vorschläge missachtet?
    Ok, ich habe Ihren Vorschlag mit dem Schiedsgutachten hinten angestellt, aber wenn er auf meinen Vorschlag eingeht, bin ich dann schlechter dran?
    Ich hoffe, dass ich Sie nicht irgendwie verärgert habe, und dass Sie mich auch weiterhin unterstützen, da ich viel auf Ihre Meinung halte.
    Gruß Roland
  45. Nachtrag an BN

    Herr Niemann, was meinen Sie technisch gesehen zur Anstückelung mit Kunstharzestrich? Oder muss Ihrer Meinung nach der ganze Estrich raus? Falls Sie noch mit mir sprechen (schreiben), ich warte mit dem Fax an den EL noch auf Sie.
    Gruß
    Roland
  46. Ich faxe dem EL jetzt erst mal eine ...

    Ich faxe dem EL jetzt erst mal eine Beschreibung der Situation der Ecken und dann folgendes:
    Nach meinem Kenntnisstand gibt es zwei Möglichkeiten den Mangel zu beheben:
    1. Entfernung des kompletten Estrichs, Vermindern der Dicke der Wärmedämmung in den 3 besagten Ecken, Einbringen eines neuen Estrichs.
    2. Entfernen des Estrichs in den 3 Ecken bis dorthin, wo der Estrich die Mindeststärke von 3.5 cm hat, Vermindern der Dicke der Wärmedämmung in den 3 besagten Ecken, Einbringen von Kunstharzestrich in den 3 Ecken im Verbund mit der Estrichhauptplatte, was eine entsprechende Fachfirma machen müsste.
    Falls Sie eine andere Möglichkeit wissen, können wir ja darüber reden.
    Bitte melden Sie sich umgehend bei mir bezüglich des weiteren Vorgehens.
    MfG.
    Ich poste dann hier was dabei rauskam
    Gruß Roland
  47. das Forum ist doch nicht zu Ärgern da,

    Hallo Roland,
    ich kann Sie ja gut verstehen. Sie versuchen natürlich für sich das Beste auszufiltern. Aber so wie jeder hier mit einer Ferndiagnose nichts weiter als gute Ratschläge geben kann sind Sie doch mit der Situation erst richtig überfordert.
    Sie haben doch nicht nur ein technisches Problem, welches zu lösen ich nur wirklichen Fachleuten zutraue, Sie haben doch noch ein viel größeres rechtliches Problem. Auch hierfür benötigen Sie fachliche Hilfe. Sie verstricken sich doch mit allem was Sie machen weiter in die Situation und schaffen weitere Tatsachen deren Entwirrung nur komplizierter wird.
    Sie können doch Ihr normal entwickeltes Rechtsempfinden welches ja ohnehin einseitig belastet ist nicht als Grundlage für Ihr weiteres Handeln ansetzen.
    Im Falle eines Rechtsstreites benötigen Sie doch allein schon einen Sachkundigen um Ihren Anwalt in die Lage zu versetzen eine ordentliche Klageforderung zu erheben. Der Anwalt ist ja noch viel weniger Estrichexperte als Sie und der Richter nun schon gar nicht.
    Mein Vorwurf an Sie ist doch, dass Sie als schon geschädigter Bauherr wieder nur oberflächlich einen Mangel beseitigen den Sie als solchen leienhaft erkannt haben (ist nicht persönlich gemeint ).
    Und alle Vorschläge die hier gekommen sind führen noch lange nicht zu einem Estrich nach den anerkannten Regeln der Technik, nur dieses mal mit Ihrem Wissen und Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Im weiteren Schadensverlauf liegt der schwarze Peter dann bei Ihnen und eine Entwirrung zu Ihren Gunsten wird immer schwieriger oder sogar unmöglich.
    Genug geschulmeistert, entscheiden müssen Sie eh selbst.
  48. @BN

    @BN
  49. Zu schnell geentert ...

    Da ich dem EL ja schon oben beschriebenes Fax geschickt habe, würde mich doch noch Ihre persönliche Meinung zu folgenden Punkten interessieren:
    1. Wenn der EL jetzt darauf eingeht, und
    a: den Estrich komplett neu macht (richtige Stärke und Wassermenge), ist ja alles ok? (technisch und rechtlich)
    b: die 3 Ecken mit Kunstharzestrich ausbessern lässt (fachgerecht), habe ich dann einen technisch schlechteren Estrich (alles was ich bis jetzt über Kunstharzestrich/Estrichverharzung gehört habe, ging in die Richtung, dass vor dem Kunstharz eher der AFE daneben bricht/reißt. Falls Sie da Bedenken haben, bitte anmelden), und könnte/müsste ich dann darauf bestehen, dass in der Abmachung bezüglich der Ausbesserung festgelegt wird, dass er trotz meiner Zustimmung voll verantwortlich für die Funktion und Eigenschaften des kompletten Estrichs ist? (was natürlich keine Rechtsberatung sein soll)
    Ich kann ihm ja schlecht den Vorschlag machen, und wenn er nachgibt doch auf ein Schiedsgutachten bestehen, oder?
    2. Wenn ein mit Kunstharz reparierter Estrich nicht zu einem Estrich nach den anerkannten Regeln der Technik führt, bedeutet das doch, dass der jetzige Estrich raus muss und komplett neu verlegt werden muss, und ich dann darauf bestehen kann, oder sogar muss?
    Ich werde morgen auf jeden Fall mal bei der HWKAbk. nachfragen, ob er als Unternehmer in der Handwerksrolle A für die Ausführung von Estricharbeiten eingetragen ist, und mir ein paar Estrich-Sachverständige nennen lassen. Wie sucht man sich da den richtigen aus? Würfeln, möglichst nahe wegen Fahrtkosten ...?
    Gruß Roland
    PS: Der Mini-Kunstharz-Estrich in der Türschwelle in Verbund mit dem Balken ist bombenfest (habe mir von der übriggebliebenen Masse ein Probestück in einen Plastikbecher gestampft, fast unzerstörbar!)
  50. @Roland

    zu 1
    a) völlig korrekt, Einhaltung der DINAbk. 18560 Teil 2 kontrollieren
    b) ja, denn Sie verstoßen gegen mehrere DIN -Anforderungen. Wie Sie es jedoch rechtlich sicher machen könnten bin ich überfragt. Die Anwtwort ob es geklappt hat entscheidet wohl erst der Rechtsstreit. Aber wie wollen Sie entscheiden was richtig und fachgerecht ist wenn Ihnen die geltenden Vorschriften gar nicht geläufig sind? Selbst ich kann es nicht ohne meine Unterlagen.
    zu 2
    genau das ist die logische Konsequenz, die Sie von allen Sorgen befreit. Denn wo alles nach anerkannten Regeln der Technik ist wird man sich später nur sehr selten streiten. Und wenig streiten bedeutet wenig Kostenrisiko. Für alle anderen Lösungen benötigen Sie zumindest eine Möglichkeit bei Versagen die Kosten ersetzt zu bekommen. Wie soll das gehen? Gewährleistungsbürgschaft oder mit hinterlegtem Geld für die dann geschätzten Aufwendungen für mindesten 2 Jahre, wäre auch noch eine Möglichkeit.
    Wenn Sie die Liste der SV von der HWKAbk. haben können Sie mich anrufen oder anmailen, vielleicht kann ich helfen.
  51. @Roland

    Sie bringen immer die Entfernung eines möglichen Estrichlegers in den Vordergrund. Wo sehen Sie bei 22 km Entfernung zum Fachmann ein Problem. Die fährt er in 15 min. Den Ärger und die Arbeit die Sie schon investiert hatten ist weitaus teuer und nerviger als die Kosten für diese Entfernung. Sparen Sie nicht am verkehrten Ende.
    Herby
  52. Interessehalber

    Interessehalber hätte ich noch eine Frage zu dem von Herrn Bulka vorgeschlagenen Trockenestrich:
    Wieso ist so ein Trockenestrich eigentlich nur 20 mm stark, wenn doch ein AFE 35 mm stark sein muss, und ein ZEAbk. noch stärker?
    Hält der auch die gleichen Verkehrslasten aus?
    Ich denke zum Beispiel an einen 250 KG schweren Schwedenofen, den ich mit einer 1 m² Glasplatte ja auf einen AFE30 draufstellen kann.
    Der EL hat sich wie erwartet noch nicht gemeldet. Allerdings habe ich von meiner Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage für zumindest eine Erstberatung. Vielleicht weckt das den EL ja schon mal auf.
    Gibt es da eigentlich spezielle Anwälte für Bauwesen oder lieber gleich Anwalt plus Sachverständigen? Ich tendiere zu letzterem, ob das die Rechtsschutzversicherung auch übernimmt muss ich noch fragen.
    Gruß Roland
  53. einfach Genial..

    Foto von Martin Kempf

    hier wurde der Estrich (Trockenestrich auf ZEAbk. Basis) gezeigt, am 18.09.01 glaube ich!
    Der AFE ist ja auch schon dünner wie sie richtig festgestellt haben, den wenn der Estrich auch die übliche Verkehrslast tragen kann, dann kann er auch dünner ausgeführt werden!
    Ich bin nicht der Hersteller von dem Estrich, er ist auch noch neu auf dem Markt, könnte aber eine Lösung für sie darstellen!
    Es gibt Fachanwälte, wie für so ziemlich alle Gebiete ...
  54. Der Estrichleger will evtl. reparieren

    Ich habe den EL endlich telefonisch erreicht (um 22:00 hat er wohl nicht mit mir gerechnet). Er meinte ihm wäre sowas noch nie passiert und er müsse erstmal bei Maxit nachfragen. Als ich meinte, er solle sich unbedingt noch heute darum kümmern schlug er vor, dass der Maxitler direkt bei mir anrufen soll (warum auch immer ...). Der hat dann angerufen und gemeint, man könne die Ecken rausmachen und mit zementbasiertem Schnellestrich anstückeln. Man würde eine Haftbrücke auftragen (ich weiß nicht mehr, ob er was von zementbasiert oder epoxyd gesagt hat) und den Zementschnellestrich nass in nass anarbeiten. Seiner Meinung nach sei das von der Festigkeit nicht schlechter als aus einem Stück. Ich habe ihn dann gefragt, ob das der EL (der ja nur Stuckateur ist und nicht für Estriche in der Rolle eingetragen ist) machen kann/darf, und er meinte, ich müsse dem schon eine Chance geben den Mangel zu beseitigen. Die Frage, ob das Ganze dann auch DINAbk.-mäßig OK sei bejate er.
    Ich habe auch bei zwei Sachverständigen für Estriche angerufen und beschrieben, dass der Estrich zu dünn und gebrochen ist und dass er repariert werden soll, und die meinten, wenn das fachgerecht gemacht wäre, hätten sie überhaupt keine Bedenken.
    Auf die Frage nach einem Schiedsgutachten wurden mir 700 bis 1000 DM genannt, was bei einem Estrichwert (ohne Dämmung ...) von 940,- wohl außer Frage steht (außer es geht wirklich vor Gericht mit Gerichtlichem Gutachten).
    Mein Parkettleger meint auch eine Reparatur mit Epoxyd wäre OK, und Herr Bruschke hat das weiter oben auch vorgeschlagen, also sollte es ja technisch OK sein.
    So, viel erzählt, jetzt habe ich auch noch ein paar Fragen:
    1. Was meinen Sie zu der Methode, die der Maxitler vorschlägt?
    2. Darf der Stuckateur so eine Reparatur machen?
    3. Ich persönlich denke ja, dass er das verharzen mit Epoxyd nicht fachgerecht ausführen kann (ich unterstelle mal, dass er die Wahrheit sagt, und ihm sowas noch nie passiert ist, dann wäre das auch seine erste Verharzung, die er ja nicht unbedingt bei mir üben muss), und hätte lieber, dass das eine Fachfirma macht, bei denen so etwas öfters gemacht wird. Wie schaffe ich es nun, dass a) eine Fachfirma die Reparatur ausführt (das Rausmachen der Ecken und vermindern der Dämmung kann er ja meinetwegen selbst machen, wenn die Fachfirma nichts dagegen hat), und b) die Geschichte mit der weiteren Gewährleistung sichergestellt wird (sollte das nicht recht klar sein, wenn der EL eine Fachfirma sozusagen als Subunternehmer mit der Reparatur beauftragt)?
    Ich hoffe es kann mir jemand die Fragen beantworten. Ist ja schon eine komplizierte Sache.
    Gruß Roland
  55. Gewährleistung

    Könnte mir in Bezug auf die Gewährleistungsfrage evtl. auch Herr Schotten weiterhelfen? Hatte noch nie Kontakt zu ihm, aber schon ein paar Sachen gelesen.
    Roland
  56. und wie stark soll der Estrich dann sein?

    Foto von Martin Kempf

    wen die gleiche Stelle mit ZEAbk. aufgefüht wird brauchen sie hier doch mind. 45 mm
    Wenn sie die Dämmung wegnehmen, besteht die Gefahr das der Estrich unterschiedlich absakt! Somit Gefahr von Rissen!
    Ich kann mir das nicht vorstellen ...
    Wurde die Stärke auch an anderen Stellen uintersucht?
    Was sagt der Maxitler zu einem einbringen in unterschiedlichen Stärken? (Gefahr von Rissen  -  Aussage Schriftlich)
    Aber ansonsten  -  machen sie mal so weiter, wenn ein Estrich noch nicht mal 1000 DM kostet, würde ich mich wegen sowas auch nicht Wundern!
    Gewährleistung  -  ob sie ihn darauf bekommen, das frage ich mich? Den er ist nicht vom Fach, kann somit auch nicht die Sorfallt an den Tag legen ...!
  57. Kunstharzestrich?

    Ich denke, wenn die Ecken ausgebessert werden, dann nur mit Kunstharz-Estrich. Der Maxitler meint, der AFE sollte auf Dämmung 40 mm haben, also muss der AFE soweit aus den Ecken raus, bis er mindestens 40 mm hat. In den Ecken ist momentan nur 10 mm. Bei Entfernung von einer der beiden 20 mm Dämmlagen gibt das 30 mm, was laut den Auskünften, die ich bis jetzt habe, bei Kunstharzestrich reichen sollte. Wenn die Ecken bis zu einer Schenkellänge von 140 cm raus müssen, sind das insgesamt 3 m². Die kritische Frage ist natürlich die Kontinuität der Estrich- und Dämmungsstärke. Die Stärke des Estrichs wird sich dann natürlich über diese 140 cm lang von 4 auf 3 cm verringern, was meiner Meinung weniger kritisch sein dürfte, als an den 4 cm AFE einen 3 cm KHE anzubinden. Die Kunst bei der Dämmung dürfte nun darin liegen, diese so auszuführen, dass sowohl die Dämmungsoberfläche zur Ecke hin kontinuierlich den einen Zentimeter nach oben kommt, und nicht in Stufen, und dass die Dämmung auch in ihrer Stärke kontinuierlich die zwei Zentimeter abnimmt, und sich also keine Hohlstellen darin einschleichen. Die Frage ist nun, wie schafft man es, die Styroporplatte kontinuierlich in ihrer Dicke abnehmen zu lassen? Man kann natürlich Styroporstreifen unterschiedlicher Dicke einlegen und so die Dickenvariation auf wenige Millimeter reduzieren. Wenn man den Dickenausgleich an der unteren Dämmplatte macht, und die ganzgebliebene Platte obenauf legt, hat der Estrich auch wieder einen geraden Untergrund.
    Gibt das eigentlich größere Probleme, wenn die Dämmschicht in den Ecken nur 2 cm stark ist, und im restlichen Raum 4 cm? Da es kein Trittschallstyropor ist, sollte die Zusammendrückbarkeit ja eh nicht so hoch sein.
    Habe übrigens mit einem RA gesprochen, der meinte, dass wenn mein EL eine Fachfirma beauftragt, er immer noch mein Ansprechpartner ist, und er sich dann die andere Firma halten muss, und so für mich keine Gewährleistungsprobleme entstehen würden.
    Mir wäre ja ein komplett neuer Estrich auch lieber, aber wie es scheint muss ich den EL eben nachbessern lassen (oder lassen lassen).
    Roland
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