Heute ist es nun endliche so weit. Der Estrichlegermeister gibt sich höchstpersönlich die Ehre, um uns depperten Käufern und notorischen Meckerköpfen mal zu erklären, wie dünn man einen Estrich wirklich machen kann. Unser Problem haben wir ja bereits ausführlichst in den Beiträgen #181 und #203 hier im Estrichforum besprochen - wofür ich allen Beteiligten noch einmmal herzlich Danke.
Entsprechend der hier unterbreiteten Meinungen haben wir vor, am nächsten Montag den Termin zur Abnahme zwar wahrzunehmen, um die Mängelliste zu erstellen, dann jedoch wegen unseres zu dünnen Estrich und der bisher ungenügenden Klärung die Abnahme zu verweigern.
Nun sitzen wir heute um 16.00 mit dem Estrichlegermeister zusammen und sind gespannt, was uns denn so berichten und darlegen wird. Meine Frage nun an das Forum (auch wenn es vielleicht schon in den anderen Beiträgen gesagt wurde, wir wollen uns nun mal nicht mehr weiter "einlullen" lassen):
1)
Gibt es bei schwimmendem Zementestrich unter Beachtung der DINAbk. (!) eine Möglichkeit die Mindestdicke unter 45 mm herabzusetzen?
2)
Sollte oder muss man derartige "Verdünnungs-"
Techniken akzeptieren?
3)
Wenn ja, welche Unterlagen muss man uns vorlegen um wirklich sicher zu sein (Prüfzertifikate o.a.)?
4)
Seid Ihr auch am Wochenende im Forum erreichbar, um eventuell auftretende Fragen noch bis Montag (da soll eignentlich die Abnahme sein) zu klären - ich habe ja keine Ahnung was der uns heute erzählen wird ...
Vielen Dank mal wieder für Eure Mithilfe.
Raik und Yvonne aus Berlin