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BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

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Wer ist bei Neubau für die Planung, Einhaltung der EnEVAbk. und Ausstellung von Energieausweis zuständig:

Architekt macht nur Baupläne; Statiker berechnet nur Statik; Ingenieur  -  welcher Fachbereich? Energieberater? Heizungsbauer? ...?

Vitali

  1. DU = Bauherr

    ... der Architekt sollte aber in der Leistungsphase 1 schon darauf hinweisen, dass da ein "Sonderfachmann" eingeschaltet werden muss.

    PS: Gegen Geld machen es viele Statiker mit ... wobei ich mich jedesmal frage, warum die sich dafür für qualifiziert halten ;)

  2. Wer ist bei Neubau für die Planung, Einhaltung der EnEVA und Ausstellung von Energieausweis zuständig:

    Gibt es da laut Bauordnung nicht den Bauvorlageberechtigten Planer und den Objektüberwacher? Der eine sollte die Planung natürlich EnEVAbk.-konform erstellen und der andere die EnEV-konforme Ausführung bauleitend überwachen.

    Wenn der Architekt selbst kein EnEV-Programm im Büro hat, kann er diesen Part natürlich (für den Bauherrn sowieso gesondert kostenpflichtig) auch an einen Schornsteinfeger, Bauphysiker, Statiker, Haustechnikingenieur oder Energieberater vergeben.


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