Pflicht zum Austausch einer 30 jährigen Heizung wenn ...
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Pflicht zum Austausch einer 30 jährigen Heizung wenn ...

Hallo,

vor fünf Jahren habe ich das Einfamilienhaus meiner Mutter überschrieben bekommen. Sie hat lebenslanges Wohnrecht. Die Heizung ist 31 Jahre alt und funktioniert tadellos. Der Schornsteinfeger sagt, sie hat super Werte. Und er sagt, dass die Austauschpflicht nicht besteht weil meine Mutter dort wohnt. Die Regel für die Befreiung wenn Eigentümer vor 2002 dort gewohnt hat, soll auch für Familienangehörige gelten. Der Nachbar hat mich jetzt angezeigt und es stellt sich die Frage ob mein Schornsteinfeger Recht hat. Ich habe selbst im Internet nichts gefunden, dass es auch für Angehörige gilt.

VG aus Kiel

  • Name:
  • Tom
  1. Die EnEV, die sich ja einfach ...

    Foto von wiki

    Die EnEVAbk., die sich ja einfach im Netz nachlesen lässt, schreibt den Austausch nach einem Eigentümerwechsel vor. Ausnahmen wegen Verwandtschaftverhältnissen oder sonstigen Verhältnissen zwischen Alt- und Neueigentümer gibt"s da tatsächlich nicht.

    Aber: die Austauschpflicht gilt nicht für Niedertemperaturkessel. Und die gab es auch schon 1984, und das durchaus als Standard. Frag den Schornsteinfeger, der ist dir ja anscheinend gewogen, was der dazu meint.

    Ob und wie die Beziehung zu dem Nachbarn allerdings wieder zu kitten ist, ist fraglich. Wenn da schon solchen Aktionen laufen, dann viel Spaß.

  2. was kümmert sich eine deutsche Eiche wenn sich eine Wildsau daran reibt?

    Der Weg ist doch einfach: Der Nachbar macht eine Anzeige bei der Bauaufsicht. Die fragt ihren Erfüllungsgehilfen, den Schornsteinfeger. Und der sagt: alles OK. Was kümmert Sie die Anzeige?
  3. Moin die Herren, erst einmal vielen ...

    Moin die Herren, erst einmal vielen Moin die Herren,

    erst einmal vielen Dank, dass Sie geantwortet haben.

    Den Text der EnEVAbk. habe ich bereits gelesen, aber manchmal gibt es ja Ergänzungen oder Gerichtsurteile, die solche Sachen erweitern.

    Tja, ich bin zwar eine deutsche Eiche und es schert mich wirklich nicht, ob sich ein Schwein dran reibt, aber ich wollte halt sicher gehen, ob ich nun in Portemonnaie greifen muss oder nicht. Es nützt ja nix, wenn man es ohnehin machen muss und dazu noch ein Bußgeldbescheid bekommt ...

    PS: es ist ein Atmosphärischer Kessel, was auch immer das sein mag :-)

    haben Sie hinsichtlich der verbindlichen Klärung noch einen Tipp für mich?

    Beste Grüße aus dem Norden Tom

  4. den Tipp haben Sie

    Eine Bußgeldbescheid bekommen Sie, wenn Sie sich einer amtlichen Anordnung widersetzen. Das geschieht, wenn Sie der Anordnung des Schornsteinfeger nicht folge leisten und der ersucht das Bauamt um Hilfe. Der Schornsteinfeger ist in der Anwendung der EnEVAbk. geschult und bildet sich weiter, er kennt also die Rechtsprechung.
  5. Vielen Dank oT

    o T
  6. Ein athmosphärischer Gaskessel ist ein Gas-Lagerfeuer ...

    Foto von wiki

    Ein athmosphärischer Gaskessel ist ein Gas-Lagerfeuer unter einem Topf. Die Dinger sind tatsächlich selbst bei guten Abgaswerten ziemlich ineffizient.

    Das ist der EnEVAbk. insofern berücksichtigt, als das solche Geräte nicht mehr neu eingebaut werden dürfen, auch nicht als Niedertemperaturkessel. Bestandsanlagen dagegen dürfen bleiben, sofern sie die Anforderungen eines Niedertemperaturkessels erfüllen.

    Also frag den Schornsteinfeger, der weiß das alles.

  7. Es mag sein,

    Foto von wiki

    dass die Kessel gegenüber einem Brennwertkessel schlechter sind.

    Aber wenn ich meinen etwa 35 Jahre alten Kessel gegen einen neuen Kessel austausche, der 30 % weniger Brennstoff verbraucht und wenn der Austausch 10.000 € kostet, macht sich der Austausch erst in 50 Jahren bezahlt.

    Aber man spart eben egal was es kostet.


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