wir bauen eine Doppelhaushälfte und haben die EnEVAbk. 2009 als Grundlage.
Wir bauen kein kfw Haus .
Wir wollen dieses Haus vermieten .
Wir sind mit dem Haus fast fertig. Unser Architekt ist verstorben und dem neuen Architekten ist aufgefallen , dass wir keine Lüftungsanlage im Haus haben .
Mal abgesehen von der Empfehlung , wegen der Schimmelbildung.
Sind wir verpflichtet so eine Entlüftungsanlage im Haus zu haben?
Es ist ja ein enormer Aufwand (mal abgesehen von den zusätzlichen Kosten ) das jetzt noch nachträglich zu machen .
Ich würde mich freuen wenn sich jemand melden würde.
MfG