Gehört beheizter Keller zum Gebäudevolumen?
BAU-Forum: Energieeinsparverordnung EnEV

Gehört beheizter Keller zum Gebäudevolumen?

Hallo, ich lese schon eine ganze Weile hier im Forum mit, habe aber eine Antwort auf meine Frage leider nicht gefunden. Wir bauen ein Kfw 70 Haus, insgesamt 300 m² groß, davon hat der Keller 112 m². Bei der Berechnung des Gebäudevolumens wurde der Keller aber nicht mit erfasst, obwohl gut 70 m² mit Fußbodenheizung beheizt werden (Hobbyraum, Waschküche, Flurbereich und später das Bad). Ist das zulässig? Ich habe nämlich die Befürchtung, dass unser Haus für KfW 70 " schön " gerechnet wurden, da der Bauträger die KfW 70 laut Vertrag bauen muss. Der Keller ist mit 36,5 Porotonstein gebaut und hat am Hobbyraum 10 cm Dämmung, die Fenster gucken aus der Erde hervor, der Rest ist im Erdreich verschwunden. Der Restliche Keller ist mit 5 cm gedämmt, auch wenn der Bauträger überhaupt nicht gedämmt hätte, da in Erde versenkt..! Kann mir jemand helfen, ich werde dass Gefühl nicht los, dass wir gar kein KfW 70 Haus bauen, die Erfordernisse werden auch nur ganz knapp eingehalten, sondern es nur auf Kfw berechnet ist ... Vielen Dank, Gruß Sonja
  • Name:
  • Sonja Kunik
  1. alles was im Winter "dauerhaft" beheizt wird

    Foto von wiki

    zählt zum beheizten Gebäudevolumen und ist somit im EnEVAbk.-Nachweis mit zu bilanzieren. Tja, sie haben schon den richtigen Verdacht, der Bauträger hat ihnen hier eine Verkaufslüge aufgetischt. Den Keller hat er "separat" verkauft und kfw70 hat er "ja nur für das Haus versprochen", welches sie auch ohne Keller hätten haben können. Von einem kfw70-Wohnkeller war ja nie die Rede gewesen! Ein typischer Trick, den es bereits in den 90er Jahren unter der Überschrift Niedrigenergiehaus gab.
  2. Na toll ...!

    Und was mache ich jetzt? Vielen Dank für die schnelle Antwort. Habe jetzt eine Neue Berechnung eingefordert, inklusive Keller. Vertraglich festgelegt ist ein Kfw 70 Haus inklusiv Keller, wenn die Berechnung etwas anderes ergeben, muss mein Bauleiter doch auf seine Kosten das wieder hinbiegen, durch Dämmung etc. oder sehe ich da was falsch? Liebe Grüße, Sonja
  3. diese FRAGE kann ihnen nur ein Fachanwalt für Baurecht beantworten

    , denn der schaut dann erstmal alle Verträge durch und legt Ihnen dann die Karten ...

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